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Re: Strassburg

BeitragVerfasst: Do 8. Jan 2015, 18:12
von nordnackt
Ich möchte gerne Nordnackts Reaktion erleben, wenn sein HarzIV-Antrag (entschuldige, nicht persönlich gemeint) vom Amt mit dem Vermerk "abgelehnt" begründungs- und grußlos zurückkäme.


Kein Problem, es bedarf keiner Entschuldigung. Ich habe gerade meinen mehr als dürftig begründeten Steuerbescheid bekommen. Das kommt Deinem Gleichnis nahe. Ich hätte mir etwas anderes gewünscht. Mit dem Steuerbescheid werde ich aber leben müssen, denn er ist wohl doch rechtmäßig.

Ansonsten - ohne auf den Unmenschen Freisler und etwa missverständliche Kommentare näher einzugehen - halte ich Puistolas Richterschelte so nach wie vor für nicht vertretbar. Sie ist zum einen zu pauschal, sachlich so unzutreffend und auch im Ton nicht angemessen. Aber gut, wie kristofnrw zutreffend geschrieben hat, hängt solche Kritik bestimmten Berufsgruppen einfach untrennbar an. Feuerwehrleute sind immer gut, Beamte immer böse. Es gibt ja auch, wie allerdings überall außer beim Papst, tatsächlich immer mal wieder Unzulänglichkeiten. Zum anderen begeht Puistola bei seiner Kritik aber den Fehler, dass er sich und seine Erwartungen an die Richter über das Gesetz stellt. Bei abweichender Auffassung soll eine Vorschrift nicht angewendet werden. Das geht nicht und ist auch nicht zu akzeptieren. Und um jetzt etwaigen Missverständnissen gleich vorzubeugen: Ich möchte Puistola unter keinen Umständen in einen Vergleich mit dem Objekt Freisler bringen, sondern nur auf einen schlichten Denkfehler hinweisen. Auch die Justiz der Nationalsozialisten, speziell die des Volksgerichtshofs, hat sich nämlich mit verheerenden Folgen über das Gesetz gestellt. Damit kommt die eigene Kritik meines Erachtens ein wenig zu Puistola zurück.

Re: Strassburg

BeitragVerfasst: Do 8. Jan 2015, 18:23
von nordnackt
[quoteUm die Problematik vielleicht zu verdeutlichen: Es gibt natürlich auch ganz "normale" Begriffe in Strafgesetzen, wie z.B. Gewalt.
Das BVerfG musste mal etliche Strafgerichte und Professoren zurückpfeifen, als diese die Sitzblockaden in Mutlangen als Ausübung von Gewalt diagnostiziert und dementsprechend als Nötigung bestraft haben. Wie ist es mit der Lichthupe auf der Autobahn, Überholspur? Wie beurteilt die Forumsgemeinde, wenn eine Person die Zimmertür abschließt, den Schlüssel stecken lässt? (Ist das Gewalt gegenüber der weiteren im Zimmer anwesenden Person oder dient dazu, einem Dritten den Zugang zu verwehren?)
Ich kann nach entsprechenden Wortmeldungen gerne die Auflösung mitteilen. Wir könnten ja auch neben dem Bilderrätsel ein Rechtsrätsel machen ;)][/quote]

Oh nein, bitte nicht!!! :lol:

Tatsächlich ein gutes Beispiel. Die juristische Auslegung des eigentlich einfach erscheinenden Begriffs der "Gewalt" ist teilweise immer noch umstritten und in der praktischen Anwendung auch darüber hinaus zumeist sehr schwierig. Vieles ist zwar mittlerweile entschieden. Es bleiben aber immer noch große Unklarheiten, soweit konkrete Lebenssachverhalte unter teils doch recht schwammige Definitionen der Rechtsprechung subsumiert werden müssen. Hinzu kommen Probleme bei der Sachverhaltsermittlung, etwa zur Lichthupe auf der Überholspur: Wie oft, wie lange, wie viel Abstand, physische Folgewirkungen beim Vorausfahrenden usw.

Re: Strassburg

BeitragVerfasst: Do 8. Jan 2015, 18:40
von Liberté 53
@ Nordnackt:
so verstehen wir uns!
Aber noch mal zu Puistola: Ihm geht es nicht darum, seine Meinung über die des zuständigen Richters zu stellen, soweit ich ihn kenne. Sein Problem, für das ich volles Verständnis habe, ist, dass ein Richter unbestimmte Rechtsbegriffe (die müssen gelegentlich sein, da stimme ich auch Aria zu) in einer für den Betroffenen Weise restriktiv auslegt, statt, weil diese Begriffe eben einen strafrechtlichen Ausgang schwer vorhersehen lassen, diese Norm etwas großzügiger auszulegen, so wie das BVerfG eben den Gewaltbegriff bei Demonstrationen im Lichte des verfassungsrechtlich garantierten Demonstrationsrechtes grundrechtsschützend restriktiv verstanden wissen will. Grob ungehörig etc. sollten so m.E. auch im Lichte der allgemeinen Handlungsfreiheit (Art.2) interpretiert werden.

Re: Strassburg

BeitragVerfasst: Do 8. Jan 2015, 19:41
von Aria
Klaus_59 hat geschrieben:
Aria hat geschrieben:Ganz konkret: Was soll ein Mann machen, der z.B. in der Fußgängerzone sexuelle Gefühle bekommt und diese mangels Kleidung nicht verbergen kann?
Was denkst DU denn, was er machen soll? Ihn abhacken?
Mal ehrlich - so eine bescheuerte Frage hätte ich von dir nicht erwartet.
Polter hier nicht rum, sondern beantworte einfach die Frage - dies unter der Berücksichtigung der Tatsache, dass ein erigierter Penis sexuelle Erregung bedeutet, was als exhibitionistische Handlung ausgelegt werden kann.

Re: Strassburg

BeitragVerfasst: Do 8. Jan 2015, 21:00
von Zett
Was Klaus und skyfire als "grenzenlose" Nacktheit fordern, ist in Wahrheit eine Nacktheit genau in den von ihnen gedachten Grenzen. Sie haben genaue Vorstellungen, was erlaubt und was nicht erlaubt sein soll und diesen konkreten Vorstellungen soll die Welt bitte folgen. Wer weniger will, ist prüde, wer mehr will, ist pervers.

Dies funktioniert aber nicht, weil es viele unterschiedliche Vorstellungen von der Grenzziehung gibt, ab wann etwas als schlecht oder als sexuell oder als gut sexuell oder schlecht sexuell zu betrachten ist. Deshalb wird man auch in ewiger Zukunft die Mainstream-Meinung nicht einfach ignorieren können, sondern sich nur allmählich in gewissen Maßen aneinander gewöhnen.

Re: Strassburg

BeitragVerfasst: Do 8. Jan 2015, 21:57
von fkkfreund
Aria hat geschrieben:
Klaus_59 hat geschrieben:
Aria hat geschrieben:Ganz konkret: Was soll ein Mann machen, der z.B. in der Fußgängerzone sexuelle Gefühle bekommt und diese mangels Kleidung nicht verbergen kann?
Was denkst DU denn, was er machen soll? Ihn abhacken?
Mal ehrlich - so eine bescheuerte Frage hätte ich von dir nicht erwartet.
Polter hier nicht rum, sondern beantworte einfach die Frage - dies unter der Berücksichtigung der Tatsache, dass ein erigierter Penis sexuelle Erregung bedeutet, was als exhibitionistische Handlung ausgelegt werden kann.


ich bin ja ehrlich , und habe den ganzen text hier nicht gelesen.
aber nur so meine meinung dazu , es muss keine eregung vorliegen ,damit das ding beim mann steht.( zb die berühmte morgenlatte )
da haben es die frauen einfacher, die können eregt sein , wie sie wollen , das sieht man nicht.

Re: Strassburg

BeitragVerfasst: Do 8. Jan 2015, 23:50
von Klaus_59
Aria hat geschrieben:
Klaus_59 hat geschrieben:
Aria hat geschrieben:Ganz konkret: Was soll ein Mann machen, der z.B. in der Fußgängerzone sexuelle Gefühle bekommt und diese mangels Kleidung nicht verbergen kann?
Was denkst DU denn, was er machen soll? Ihn abhacken?
Mal ehrlich - so eine bescheuerte Frage hätte ich von dir nicht erwartet.
Polter hier nicht rum, sondern beantworte einfach die Frage - dies unter der Berücksichtigung der Tatsache, dass ein erigierter Penis sexuelle Erregung bedeutet, was als exhibitionistische Handlung ausgelegt werden kann.

Du willst diese Frage ernsthaft beantwortet haben? Nichts soll er machen, jedenfalls nichts, was er sowieso gerade machen wollte.
Das konntest du wohl nicht selbst beantworten ... :roll:

Re: Strassburg

BeitragVerfasst: Do 8. Jan 2015, 23:54
von Klaus_59
Zett hat geschrieben:Was Klaus und skyfire als "grenzenlose" Nacktheit fordern, ist in Wahrheit eine Nacktheit genau in den von ihnen gedachten Grenzen. Sie haben genaue Vorstellungen, was erlaubt und was nicht erlaubt sein soll und diesen konkreten Vorstellungen soll die Welt bitte folgen. Wer weniger will, ist prüde, wer mehr will, ist pervers.

Vorsicht! Immer schön bei der Wahrheit bleiben, sonst werde ich stinksauer! In welchen Grenzen habe ich gedacht und wo habe ich die formuliert? Raus damit!

Außerdem spricht nichts dagegen, zu formulieren, wie man es gerne hätte.

Re: Strassburg

BeitragVerfasst: Fr 9. Jan 2015, 11:24
von skyfire
Ich glaube nicht, daß Zett dich oder mich damit "angreifen" wollte, Klaus - er hat nur - mal wieder - unüberlegt geschrieben.
"Wir" wollen ja gar keine "Grenzen", zumindest nicht für Nacktheit.
Nacktheit ist ein "Zustand", und - zumindest für uns - irgendwo eine Lebenseinstellung. Was (zumindest ich) will (und vermutlich auch Klaus, und auch einige andere), ist, daß endlich diese aufgezwungene Assoziation "Nackt = Sexuell" aus den Köpfen verschwindet. Daß die Leute endlich begreifen, daß einer, der schlicht nackt ist, damit niemanden belästigt, beleidigt oder in irgendeiner anderen Weise "beeinträchtigt", weil das die "anderen" schlicht nichts anzugehen hat.

Es geht nicht um dir rechtfertigung irgendwelcher Straftaten, sondern vielmehr darum, diese von der Nacktheit als Lebenseinstellung endlich mal deutlich abzugrenzen. Daß eben nicht mehr irgendjemand einfach etwas behaupten kann, und gleich die Uniformierten antanzen, weil da ja ein "Exhibitonist" unterwegs sei - denn das ist es eben nicht. Wer einfach nur gerne nackt ist, dem ist es scheißegal, wie andere das finden, ob sie ihn anglotzen oder nicht - ein "Exhi" will aber genau das, und mit solchem kranken Volk will zumindest ich nicht in dieselbe Schublade gesteckt werden. Und das ist leider bei der aktuellen Gesetzgebung nicht vernünftig geregelt, also muß da mal was geändert, bzw konkretisiert werden. Wie genau das aussehenkönnte - na, Nordnackt, du bist doch Jurist...

Re: Strassburg

BeitragVerfasst: Fr 9. Jan 2015, 12:43
von riedfritz
Skyfire hat geschrieben:diese von der Nacktheit als Lebenseinstellung endlich mal deutlich abzugrenzen. Daß eben nicht mehr irgendjemand einfach etwas behaupten kann, und gleich die Uniformierten antanzen, weil da ja ein "Exhibitonist" unterwegs sei
Wie stellst Du Dir das eigentlich vor? Wie soll so etwas niet-und nagelfest und auf jede Situation passend formuliert werden? Wie willst Du dem "einfachen Menschen" beibringen, die Unterscheidung zu treffen, wo doch schon hier im Forum die Meinungen so weit auseinander liegen und viel einfachere Rechtsgrundsätze (z.B. Unterschied zwischen Straftat und Ordnungswidrigkeit) oft nicht verstanden werden?
Die "Uniformierten" können aus einem telefonischen Hinweis keine Unterscheidung über strafbare oder erlaubte Handlungen treffen, müssen also immer antanzen.


Viele Grüsse,

Fritz