Aria hat geschrieben:Das halte ich für wenig wahrscheinlich, denn man kann nicht bei BPjM anrufen oder an sie schreiben
Welche Rolle spielt das? Keine. "Ganz einfach: Deutsche Frauen haben sich an deutsche Frauen in deutschen Frauenministerien gewandt (siehe unten), und dann haben deutsche Amtsfrauen eine Sperrung verfügt. Übrigens ganz hinterrücks, brachial und feige (na so was!) und möglicherweise sogar illegal, denn kontaktiert haben sie uns zu keinem Zeitpunkt, von einer Begründung des Sperrvorhabens ganz zu schweigen. Stattdessen wurden gleich nach Motorsägenart alle Unterseiten verbannt, auch zum Beispiel diese hier."
Nein, BPjM ist ausschließlich für den Jugendschutz zuständig. Das heißt: Nur jugendgefährdende Inhalte (z.B. Pornografie, Gewaltdarstellungen) kommen bei denen auf den Index
Und das entscheidet wer? Die BPjM — Ganz unwissenschaftlich und daher nach Belieben. Wie praktisch, das "jugendgefährdend" dehnbar wie ein Kaugummi ist. So wurde Quake und andere Spiele wegen der damals Killerspiele-Sind-An-Allem-Schuld-Hysterie indiziert und nach Abklingen derselben wieder freigegeben. Zudem hält sich der deutsche Staat nicht automatisch ans Gesetz, wie man laufend nachlesen kann.
Als Indikator, was tatsächlich gefährdend ist, taugt die BPjM ebenso gut wie eine Kristallkugel. Dennoch wird deren Definition von Gefährdung von allen übernommen. Das kann man natürlich als "eindeutige Beurteilung" ansehen, lauter ist das jedoch nicht.
Garfield, was ich kann oder du, spielt keine Rolle, wenn es um die Intention staatlicher Organe geht. Eher im Gegenteil: Wenn eine Schutzmaßnahme ohne Umstände zu umgehen ist und weitere Maßnahmen weder geplant noch durchgeführt werden, kann das Ziel dieser Maßnahme nicht der Schutz sein.
Darauf wollte ich nur mal hingewiesen haben. Gute Nacht.