Zu 3200 Euro Geldstrafe. Der Richter hat nicht geglaubt, dass der 66 Jährige nur Fkk betreiben wollte.
Quelle: Blöd-Zeitung
Grüße,
Chris
In dem Bericht steht nichts von eine sexuellen Handlung – etwa Masturbation – er war also nur nackt. Das aber ist kein Exhibitionismus, also war sein Nacktsein auch keine strafbare Handlung.Liberté 53 hat geschrieben:Hier ein paar mehr Fakten:
http://www.dnn.de/Dresden/Lokales/Split ... -Klotzsche
Aria hat geschrieben:In dem Bericht steht nichts von eine sexuellen Handlung – etwa Masturbation – er war also nur nackt. Das aber ist kein Exhibitionismus, also war sein Nacktsein auch keine strafbare Handlung.Liberté 53 hat geschrieben:Hier ein paar mehr Fakten:
http://www.dnn.de/Dresden/Lokales/Split ... -Klotzsche
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