... der wegläuft und sich VERSTECKT?Campingliesel hat geschrieben:...ob es ein Exhibi gewesen sein könnte.
gymnosoph hat geschrieben:...
Für die, die dies nicht mehr gelernt haben:
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hajo hat geschrieben:... der wegläuft und sich VERSTECKT?Campingliesel hat geschrieben:...ob es ein Exhibi gewesen sein könnte.
Muss mir noch mal die Definition von Exhibitionismus ansehen...
Im Ergebnis liegst du natürlich richtig, wenngleich wir hier nicht von "Öffentlichkeit" sondern besser von "Allgemeinheit" sprechen sollten. Das es in der Tat nicht darauf ankommt, ob sich ein Nachbar von den Nackten auf dem benachbarten Balkon/Garten gestört fühlt oder nicht gestört fühlt, liegt im Wesentlichen daran, dass der §118 OwiG nicht die individuellen Rechte des Nachbarn, sondern die Rechte der Allgemeinheit schützen soll. Im entsprechenden §118 OwiG ist von "Allgemeinheit" die Rede - das klingt ähnlich wie „Öffentlichkeit“, ist aber nach anerkannter Rechtsprechung davon zu unterscheiden. Ich darf in diesem Zusammenhang ein weiteres Mal auf eine leichtverständliche Stellungsname des "Wissenschaftlichen Dienstes des Deutschen Bundestages" hinweisen (Fachbereich VII, Az. WF VII G – 178/05).Mandragora hat geschrieben:Die Nachbarschaft stellt grundsätzlich keine Öffentlichkeit dar, egal ob ein Nachbar einen Nackten gut sehen kann oder nicht. Öffentlichkeit ist z.B. an Straßen oder Plätzen gegeben, aber nicht dort, wo sich ein bestimmter Personenkreis von stets denselben Leuten aufhält. Und ob sich ein Nachbar durch den Anblick eines Nackten gestört fühlt spielt schon mal gar keine Rolle.
Mandragora hat geschrieben:Die Nachbarschaft stellt grundsätzlich keine Öffentlichkeit dar, egal ob ein Nachbar einen Nackten gut sehen kann oder nicht................
Das Thema wurde hier aber schon recht oft durchgekaut.
Die gute Nachricht: Es gibt keine neuen Erkenntnisse. Wenn du ein wenig überlegst, dann wirst du mir zustimmen, dass gute Nachrichten öfter mal wiederholt werden sollten. In der Schule hieß das früher: "Dann sitzt es besser".Konrad R. hat geschrieben:Mandragora hat geschrieben:Die Nachbarschaft stellt grundsätzlich keine Öffentlichkeit dar, egal ob ein Nachbar einen Nackten gut sehen kann oder nicht................
Das Thema wurde hier aber schon recht oft durchgekaut.
Schrieb Mandragora im Mai 2019 - jetzt neue Erkenntnisse?
Bummler hat geschrieben:gymnosoph hat geschrieben:...
Für die, die dies nicht mehr gelernt haben:
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Frage an die, die es gelernt haben: Hat es denn genützt?
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