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Re: Ausschließen bestimmter Personengruppe von Nacktwanderun

BeitragVerfasst: Sa 18. Aug 2018, 09:28
von guenni
thema damit erledigt?!

Re: Ausschließen bestimmter Personengruppe von Nacktwanderun

BeitragVerfasst: Sa 18. Aug 2018, 10:41
von Lucilla
Man könnte den Thread jetzt nutzen, um nachher von der Wanderung zu berichten und wie eine solche Selektion beigertragen hat, neue NacktwanderINNEN zu gewinnen.

Heute, wo jeder nach Diskriminierung schreit, hat dieses Wort ohnehin längst einen faden Beigeschmack bekommen. Dass hier keine Diskriminierung vorliegt, haben wir ja schon durch. Vielleicht wäre ein Wanderbericht noch hilfreich, damit auch penetrante Diskriminierungsschreier mal einsehen, dass sie mehr kaputt machen als gut, würde man auf sie hören. :( :x

Re: Ausschließen bestimmter Personengruppe von Nacktwanderun

BeitragVerfasst: Sa 18. Aug 2018, 11:04
von NackteBohne
Lucilla hat geschrieben:Man könnte den Thread jetzt nutzen, um nachher von der Wanderung zu berichten und wie eine solche Selektion beigertragen hat, neue NacktwanderINNEN zu gewinnen.
Das wird man vielleicht - am besten durch eine der ProtagonistINNEN

Re: Ausschließen bestimmter Personengruppe von Nacktwanderun

BeitragVerfasst: Fr 31. Aug 2018, 18:14
von Liberté 53
guenni hat geschrieben:hier wird von einer privatperson zu einer wanderung eingeladen und die kann, unabhängig von bestehenden gesetzen, bestimmen, wen sie dabei haben möchte und wen nicht.


Da bin ich mir nicht so sicher: Als (privater) Vermieter darfst Du auch nicht bestimmte Gruppen ablehnen.
immerhin ist das hier - wie eine Vermietung- schon keine ganz private Angelegenheit mehr, sondern zum einen eine öffentlich bekanntgemachte, was ja sonst allenfalls über "facebook" geschieht, und zum anderen ist er an eine unbekannte Personen in unbekannter Anzahl gerichtet. Ich finde diese Art von privaten Wanderungen nicht in Ordnung, soll der Organisator doch in seinem Bekanntenkreis bleiben.
Aber wer ihn kennt, möchte sowieso nicht an seinen Wanderungen teilnehmen, Ausnahmen bestätigen die Regel.

Re: Ausschließen bestimmter Personengruppe von Nacktwanderun

BeitragVerfasst: Fr 31. Aug 2018, 18:17
von Liberté 53
NackteBohne hat geschrieben:
Lucilla hat geschrieben:Man könnte den Thread jetzt nutzen, um nachher von der Wanderung zu berichten und wie eine solche Selektion beigertragen hat, neue NacktwanderINNEN zu gewinnen.
Das wird man vielleicht - am besten durch eine der ProtagonistINNEN


Es gibt da jemanden, der "wirbt" bei anderen Organisatoren die holde Weiblichkeit ab mit dem Argument, wenn sie an seinen Wanderungen teilnähmen sei das Geschlechterverhältnis ausgewogener. Gleichzeitig werden aber doch einige ihm bei anderen Wanderungen "positiv aufgefallene" Einzelmänner eingeladen.

Re: Ausschließen bestimmter Personengruppe von Nacktwanderun

BeitragVerfasst: Fr 31. Aug 2018, 18:21
von Liberté 53
NackteBohne hat geschrieben:Richtig, es ist ja nur ein Versuch. Immerhin konnte ich so erreichen, dass sich 3 Frauen allein aus meinem Bekanntenkreis überhaupt erstmals mit dem Thema beschäftigen.

Mit dem Thema beschäftigen? Was soll das heißen? Lucilla hat es natürlich verstanden, ich nicht.
Welches Thema? Nacktheit? Nacktwandern? Beschäftigen=Mitwandern?

Re: Ausschließen bestimmter Personengruppe von Nacktwanderun

BeitragVerfasst: Fr 31. Aug 2018, 18:23
von Liberté 53
norbert hat geschrieben:
Babyboomer hat geschrieben:...weil sie einfach keinen Bock auf blöde Anmache und sabbernde Säcke haben...

Hast du Erfahrung mit Nacktwanderung oder sabberst du nur blöd rum?
Hast du schon mal an einer organisierten Nacktwanderung teilgenommen? :evil:
Sonst wüßtest du nämlich, das es das da nicht gibt.


Richtig, aber heute redet ja jeder mit, auch wenn er keine Ahnung, dafür aber viele Vorurteile hat.

Re: Ausschließen bestimmter Personengruppe von Nacktwanderun

BeitragVerfasst: Fr 31. Aug 2018, 18:32
von Nacktfrosch
Liberté 53 hat geschrieben:Da bin ich mir nicht so sicher: Als (privater) Vermieter darfst Du auch nicht bestimmte Gruppen ablehnen.

Doch, darfst Du (außer Du besitzt als Privatmann mehr als 50 Wohnungen)...

Eine Ausnahme von den allgemeinen Diskriminierungsregeln besteht im Bereich der Vermietung von Wohnraum. Wird Wohnraum auf demselben Grundstück, auf dem der Vermieter selbst seine Wohnung hat, vermietet, oder werden von einem Vermieter nicht mehr als 50 Wohnungen vermietet, gilt das allgemeine Benachteiligungsverbot nicht.

Re: Ausschließen bestimmter Personengruppe von Nacktwanderun

BeitragVerfasst: Fr 31. Aug 2018, 21:49
von guenni
Liberté 53 hat geschrieben:
guenni hat geschrieben:hier wird von einer privatperson zu einer wanderung eingeladen und die kann, unabhängig von bestehenden gesetzen, bestimmen, wen sie dabei haben möchte und wen nicht.


Da bin ich mir nicht so sicher:


also ich bin mir da ganz sicher, egal wo eingeladen wird.

Re: Ausschließen bestimmter Personengruppe von Nacktwanderun

BeitragVerfasst: Sa 1. Sep 2018, 11:24
von riedfritz
Liberté 53 hat geschrieben:
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Da bin ich mir nicht so sicher:
Du scheinst nicht so gerne ältere Beiträge zu lesen, bevor du selbst Antworten schreibst. In diesem Thread habe ich weiter oben den Gesetzestext eonkopiert, aus dem eindeutig hervorgeht, daß das GG-Gesetz nicht für Privatleute gilt.

Viele Grüße,

Fritz