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Re: Ausschließen bestimmter Personengruppe von Nacktwanderun

BeitragVerfasst: Di 4. Sep 2018, 12:20
von Liberté 53
Blödsinn. Das Grundgesetz hat auch eine "Strahlwirkung" in das Zivilrecht. Jede Rechtsnorm, auch wenn es um Probleme zwischen Privaten geht, ist am Wertemaßstab des Grundgesetzes (Verfassung) auszulegen.
Es ist ein auch offenbar bei riedfritz verbreiteter Irrglaube, das Grundgesetz regele nur Beziehungen öffentlich-rechtlicher Natur.

Re: Ausschließen bestimmter Personengruppe von Nacktwanderun

BeitragVerfasst: Di 4. Sep 2018, 12:30
von Liberté 53
riedfritz hat geschrieben:
nacktseinistschön hat geschrieben:Wenn du sinnvoll diskutieren möchtest, halte dir zuallererst den §2 (Anwendungsbereich) des AGG mit seinen 8 Kriterien vor Augen, in denen geregelt wird, wer angesprochen ist, für die Vermeidung von Nachteilen zu sorgen.
Privatpersonen sind in keinem der Punkte genannt!, also ist jeglicher Vorwurf in dieser Richtung absurd.

Viele Grüße,

Fritz


§ 2 Anwendungsbereich
(1) Benachteiligungen aus einem in § 1 genannten Grund sind nach Maßgabe dieses Gesetzes unzulässig in Bezug auf:

1. die Bedingungen, einschließlich Auswahlkriterien und Einstellungsbedingungen, für den Zugang zu unselbstständiger und selbstständiger Erwerbstätigkeit, unabhängig von Tätigkeitsfeld und beruflicher Position, sowie für den beruflichen Aufstieg,
2. die Beschäftigungs- und Arbeitsbedingungen einschließlich Arbeitsentgelt und Entlassungsbedingungen, insbesondere in individual- und kollektivrechtlichen Vereinbarungen und Maßnahmen bei der Durchführung und Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses sowie beim beruflichen Aufstieg,
3. den Zugang zu allen Formen und allen Ebenen der Berufsberatung, der Berufsbildung einschließlich der Berufsausbildung, der beruflichen Weiterbildung und der Umschulung sowie der praktischen Berufserfahrung,
4. die Mitgliedschaft und Mitwirkung in einer Beschäftigten- oder Arbeitgebervereinigung oder einer Vereinigung, deren Mitglieder einer bestimmten Berufsgruppe angehören, einschließlich der Inanspruchnahme der Leistungen solcher Vereinigungen,
5. den Sozialschutz, einschließlich der sozialen Sicherheit und der Gesundheitsdienste,
6. die sozialen Vergünstigungen,
7.
die Bildung,
8. den Zugang zu und die Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen, die der Öffentlichkeit zur Verfügung stehen, einschließlich von Wohnraum.


@riedfritz
Wenn Du sinnvoll diskutieren willst, wirf nicht alles durcheinander: Das AGG ist ein Gesetz, nicht das GG, welches als Verfassung über den Gesetzen steht.
Das AGG wäre ggf. dahingehend zu überprüfen, ob es mit der Verfassung oder - noch höherrangig- mit EU-Recht, auf dem es basiert, indem (vermutlich, wäre zu prüfen, meine mich aber daran zu erinnern) eine EU-Richtlinie in deutsches Recht, evtl. unzureichend, umgesetzt wurde.

Re: Ausschließen bestimmter Personengruppe von Nacktwanderun

BeitragVerfasst: Di 4. Sep 2018, 13:03
von NackteBohne
Liberté 53 hat geschrieben:Ich finde diese Art von privaten Wanderungen nicht in Ordnung, soll der Organisator doch in seinem Bekanntenkreis bleiben.
Aber wer ihn kennt, möchte sowieso nicht an seinen Wanderungen teilnehmen, Ausnahmen bestätigen die Regel.
Ach, Liberté 53, kennst du mich überhaupt?

Re: Ausschließen bestimmter Personengruppe von Nacktwanderun

BeitragVerfasst: Di 4. Sep 2018, 13:05
von NackteBohne
Liberté 53 hat geschrieben:Es gibt da jemanden, der "wirbt" bei anderen Organisatoren die holde Weiblichkeit ab mit dem Argument, wenn sie an seinen Wanderungen teilnähmen sei das Geschlechterverhältnis ausgewogener.Ich fühle mich da nicht wirklich angesprochen.... ich werbe niemandem irgendwen ab.

Liberté 53 hat geschrieben:Gleichzeitig werden aber doch einige ihm bei anderen Wanderungen "positiv aufgefallene" Einzelmänner eingeladen.
Damit kannst du mich auch nicht meinen.

Re: Ausschließen bestimmter Personengruppe von Nacktwanderun

BeitragVerfasst: Di 4. Sep 2018, 13:09
von Bummler
Leute, ihr solltet das mit dem Grundgesetz nicht so verbissen sehen. Wenn da drin steht, dass niemand benachteiligt oder bevorzugt werden soll, dann ist das doch mehr ein frommer Wunsch, als Realität. :mrgreen:
Und wie schon von einigen hier beschrieben, ist so eine Diskriminierung ja manchmal ganz gut, für die Stimmung. Also in so einer Wandergruppe meine ich jetzt. Da will man doch wirklich nicht jeden mit bei haben.

Re: Ausschließen bestimmter Personengruppe von Nacktwanderun

BeitragVerfasst: Di 4. Sep 2018, 13:10
von NackteBohne
Liberté 53 hat geschrieben:
NackteBohne hat geschrieben:Richtig, es ist ja nur ein Versuch. Immerhin konnte ich so erreichen, dass sich 3 Frauen allein aus meinem Bekanntenkreis überhaupt erstmals mit dem Thema beschäftigen.

Mit dem Thema beschäftigen? Was soll das heißen? Lucilla hat es natürlich verstanden, ich nicht.
Welches Thema? Nacktheit? Nacktwandern? Beschäftigen=Mitwandern?
Dann ist Lucilla eindeutig intelligenter als du, würde ich mal vermuten. "Beschäftigen" heißt in dem Fall, sich zu trauen, mit dem Partner/der Partnerin/einem Freund/einer Freundin/einem Bekannten/einer Bekannten erstmals an einer Nacktwanderung teilzunehmen, ohne befürchten zu müssen, von 25 sabbernden Männern als einzige Frau begafft zu werden. Zum Beispiel!

Re: Ausschließen bestimmter Personengruppe von Nacktwanderun

BeitragVerfasst: Di 4. Sep 2018, 13:15
von NackteBohne
Die von mir initiierte Wanderung ist mein ganz privates Vergnügen, es ist private Freizeitgestaltung, mein ganz privater Aufwand in der Vorbereitung, es bestehen keinerlei finanzielle Interessen - sowohl bei den Teilnehmern als auch beim Initiator - jedes Antidiskriminierungsgesetz greift nicht.

Es war ein ANGEBOT, das im Übrigen sehr positiv aufgenommen wurde bei den Teilnehmer*innen. Das ist das Einzige, was für mich zählt.

Re: Ausschließen bestimmter Personengruppe von Nacktwanderun

BeitragVerfasst: Di 4. Sep 2018, 13:17
von NackteBohne
Bummler hat geschrieben:Da will man doch wirklich nicht jeden mit bei haben.
Da weiß ich auf Anhieb eine ganze Reihe von Leuten aus dem Forum, die ich wirklich nicht näher kennenlernen möchte.

Re: Ausschließen bestimmter Personengruppe von Nacktwanderun

BeitragVerfasst: Di 4. Sep 2018, 13:20
von guenni
Liberté 53 hat geschrieben:Es ist ein auch offenbar bei riedfritz verbreiteter Irrglaube, das Grundgesetz regele nur Beziehungen öffentlich-rechtlicher Natur.


es regelt aber nicht die frage, wer zu privaten veranstaltungen eingeladen darf und wer nicht. und nur darum geht es hier.

weiter beispiele: es gibt restaurants, hotels in denen kinder unerwünscht sind, es gibt fkk-gelände, auf denen hundebesitzer unerwünscht sind, es gibt kongresshallen in denen die afd unerwünscht ist usw., usw.

Re: Ausschließen bestimmter Personengruppe von Nacktwanderun

BeitragVerfasst: Di 4. Sep 2018, 13:26
von Liberté 53
NackteBohne hat geschrieben:
Liberté 53 hat geschrieben:Es gibt da jemanden, der "wirbt" bei anderen Organisatoren die holde Weiblichkeit ab mit dem Argument, wenn sie an seinen Wanderungen teilnähmen sei das Geschlechterverhältnis ausgewogener.Ich fühle mich da nicht wirklich angesprochen.... ich werbe niemandem irgendwen ab.

Liberté 53 hat geschrieben:Gleichzeitig werden aber doch einige ihm bei anderen Wanderungen "positiv aufgefallene" Einzelmänner eingeladen.
Damit kannst du mich auch nicht meinen.


Wahrscheinlich kenne ich Dich nicht und habe Dich dann damit auch gemeint. Aber Du bist nicht der einzige, der meint, die Frauenquote erhöhen zu müssen(zu können, indem man die Frauen vor "sabbernden Männern" dadurch schützt, dass man nur die männlichen Partner (nach den anderen Frauen?) sabbern lässt.
Totaler Unfug.