Jochen hat geschrieben:Aber es gibt ein Recht am eigenen Bild (allgemeines Persönlichkeitsrecht, GG). Ohne Zustimmung dürfen solche Bilder nicht veröffentlicht werden. Ich finde, das reicht.
Es gibt einiges mehr. Das wurde z.T. schon zitiert. Entscheidend ist auch, dass das Recht am eigenen Bild, das übrigens aus dem KuG stammt und nicht dem allg. Persönlichkeitsrecht, ursprünglich im Rahmen der Urheberrechtsgedanken erstellt wurde. Es war also die Idee, beim eigenen Bild die Verwertungsrechte nicht automatisch dem Fotografen zukommen zu lassen, sondern zusätzlich und vorrangig der abgelichteten Person. Es war also zuerst gar kein Persönlichkeitsrechts-Gedanke. Aber im Jahr 1968 wurde bereits auch das Persönlichkeitsrecht so interpretiert, dass es nicht erlaubt ist, Bilder von Personen ohne Erlaubnis der Betroffenen zu veröffentlichen, die sie in einer Art und Weise abbilden, die das Persönlichkeitsrecht beeinträchtigen könnte (also jede Art für die Person nachteilhafter Abbildung und jede Aufnahme aus der Nähe).
Konrad R. hat geschrieben:Warum soll jemand das Recht haben, mich nackt zu fotografieren, wozu auch immer?
Weil es in D. keine Fotografiereinschränkungen im öffentlichen Raum gibt,
soweit die Bereiche nicht der Privatsphäre zuzurechnen sind. Im öffentlichen Raum wird zum Glück nicht unterschieden zwischen nackt und bekleidet. Es wäre doch schlimm wenn man damit schon den Status nackt als tabu deklarieren würde!
knipser hat geschrieben:Es ist nicht verboten mich ohne Erlaubnis zu fotografieren / filmen? Das glaube ich nicht. ich dürfte z.b. auch keine Überwachungscam so platzieren, dass auch mein Nachbar drauf ist. In Rosenfelde kam es vor, dass einer dabei erwischt wurde, mit Tele heimlich Kinder fotografiert zu haben. Polizei, Anzeige. Anzeige wegen was, wenn es gar nicht verboten ist...
Zwei völlig andere Tatbestände! Der erste ist die dauerhafte Überwachung des öffentlichen Raums die ohne konkret gegebenen Anlass EU-weit verboten ist. Der zweite ist die heimliche Fotografie aus dem Versteck heraus, die auch längst verboten ist (natürlich auch bekleideter Personen!).
Jochen hat geschrieben:Klar ist allerdings, dass Bilder in "höchstpersönlichen Lebensbereichen" und Bilder von Minderjährigen verboten sind.
Genau, das ist einer der entscheidenden Punkte. Was dazu gehört, darüber entscheiden Gerichte. Zum Beispiel zählt ein Treffen in einem öffentlichen Café, wenn es im Innenraum stattfindet, auch zum höchstpersönlichen Lebensbereich (darüber gibt es ein Gerichtsurteil, von einer Prominenten erwirkt).
Pullover hat geschrieben:Das trifft dann aber nicht so richtig für einen Fkk-Strand zu.
Der gekennzeichnete FKK-Strand ist auf jeden Fall höchstpersönlicher Lebensbereich. Auch darüber gibt es eine Entscheidung, die allerdings nur von einem regionalen Gericht gefällt wurde. Das kann also an anderer Stelle vielleicht anders gesehen werden. Das kann ich nicht einschätzen, wie das enden würde, wenn so ein Fall durch die Instanzen geht. An einem See in Bayern gab es jedoch schon mehrfach Polizeikontrollen, u.a. der Speicherkarten von Handys! Man hat sich dort auch auf den höchstpersönlichen Lebensbereich bezogen, in dem das Fotografieren anderer Personen verboten ist.