knipser hat geschrieben:Anzeige wegen was, wenn es gar nicht verboten ist...
Hm, auch wenn Bildaufnahmen in öffentlichen Bereichen nicht grundsätzlich verboten seien sollten, können Aufnahmen nackter Kinder schnell als Kinderpornographie gewertet werden. Davon abgesehen gehe ich mal stark davon aus, dass heimliche Bildaufnahmen gegen so ziemlich jede Hausordnung von FKK-Campingplätzen, Vereinen, Schwimmbädern o.ä. gehen.
§ 201a stellt übrigens Nacktbilder von Minderjährigen auch nicht grundsätzlich unter Strafe, man darf damit allerdings keinen Handel betreiben.
Laut KunstUrhG dürfen auch jetzt schon Bilder, die im öffentlichen Raum erstellt wurden ohne Einwilligung aller abgebildeten Personen nicht einfach so verbreitet (und zB online gestellt) werden. Jemanden nackt fotografieren und das Bild dann auf eine Pornoseite hochzuladen geht also auch jetzt schon nicht. Auch das bloße fotografieren ohne Verbreitung im öffentlichen Bereich kann bereits jetzt schon gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht verstoßen und damit verboten sein, dazu gibt es auch entsprechende Urteile.
Bin mir also nicht sicher, ob wir wirklich ein neues Gesetz brauchen. Die Petition bezieht sich auf einen Fall auf einem Festival. Liest man den taz-Artikel aber mal gründlich durch erfährt man, dass eine Strafverfolgung nur deshalb nicht möglich war, weil der Täter nicht ermittelt werden konnte – und eben nicht, weil die Handlung grundsätzlich nicht strafbar gewesen sei. Die Einschätzung, dass eine Strafverfolgung gar nicht möglich gewesen wäre wenn der Täter die Aufnahmen gar nicht verbreitet hätte halte ich auch für fragwürdig, da heimliche Aufnahmen unter der Dusche wohl doch gegen das allgemeine Persönlichkeitsrecht verstoßen sollten. Eher sehe ich es so, dass solche Taten ohne Verbreitung allgemein schwer zu ahnden sind, weil dann niemand überhaupt von der Existenz der Aufnahmen erfährt solange der Täter nicht auf frischer Tat ertappt wird. Daran ändert aber auch ein neues Gesetz nichts.
- Dill.