Ach, vergiss den schwarzen Balken am Hintern von 'Daniel Grieder'.
Was Du über den Bildredaktor bei "20min" denkst, ist Vorurteil.
Der war wohl ganz einfach durch Weisungen gebunden und musste sich
entscheiden: Schwarzer Balken oder kein Bild in der Zeitung.
Ich denke, der Mann hat richtig entschieden. Wie ein nackter Arsch
aussieht, weiss jeder, der Sprung aber ist ein starkes Bild.
Schlimmer ist der Balken im Auge des Richters in Strassburg, der nicht
erkennen wollte, dass es in Petrullos Berufung nicht um die Nacktheit
gehe, sondern um die Anwendung unbestimmten Rechts:
Was "Grob unanständig" sei, ergab sich nicht aus dem Wortlaut des Gesetzes
sondern aus dem, was sich die Vorrichter dazu dachten.
DAS widerspicht dem Anspruch auf die Bestimmtheit des Gesetzes.
BGE 138 IV 13 hat geschrieben:B.c Das Obergericht von Appenzell A.Rh. verurteilte X. mit Entscheid vom
17. Januar 2011 in Gutheissung der Appellation der Staatsanwaltschaft wegen
unanständigen Benehmens im Sinne von Art. 19 al. 2 des Gesetzes über das
kantonale Strafrecht des Kantons Appenzell A.Rh. zu einer Busse von 100 Franken.
Dazu:
Strafgesetzbuch für das Deutsche Reich vom 15. Mai 1871
[1. September 1935-4. Februar 1946]
§ 2. [1] Bestraft wird, wer eine Tat begeht, die das Gesetz für strafbar erklärt oder die nach dem Grundgedanken eines Strafgesetzes und nach gesundem Volksempfinden Bestrafung verdient.
[2] Findet auf die Tat kein bestimmtes Strafgesetz unmittelbar Anwendung, so wird die Tat nach dem Gesetz bestraft,
dessen [b]Grundgedanke[/b] auf sie am besten zutrifft.
Dieser Schandartikel war Basis für die Freisler-Justiz im dritten Reich.
In zivilisierten Staaten lautet er:
StGB BRD hat geschrieben:§ 2. (1) Eine Tat kann nur bestraft werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Tat begangen wurde.
StGB CH hat geschrieben:Art. 1
1. Keine Sanktion ohne Gesetz
Eine Strafe oder Massnahme darf nur wegen einer Tat verhängt werden, die das Gesetz ausdrücklich unter Strafe stellt.(CH)
Nein, eben nicht der "Sinn", nicht der "Grundgedanke" oder gar das "gesunde Volksempfinden"
bestimmen, was Gesetz sei, sondern der
Gesetzestext und nur der Gesetzestext.
Das sollten eigentlich auch die Richter in Trogen (AR), Lausanne und Strassburg wissen.
Schliesslich wusste das die erstinstanzliche Richterin in Trogen sehr wohl. Sie wusste auch,
dass sie mit dem Freispruch von Petrullo ihre Richterkarriere gefährdete. In der aufgewühlten
Atmosphäre nach dem Nackheitsverbot im benachbarten Appenzell IRh fiel ihr der
Entscheid bestimmt nicht leicht. Die nötige Courage dazu adelt sie.
Ich spucke auf Feiglinge im Richterstuhl, die sich dem vermeintlichen "gesunden Volksempfinden"
beugen oder, den Gesetzesgeber ignorieren, den "Grundgedanken" nach ihrem Gusto beugen.
Der in Strassburg musste und durfte seinen nicht nachvollziebaren Entscheid nicht mal begründen,
ein Formbrief, in wenigen Sekunden erstellt und unterzeichnet, reichte ihm.
Da liegt ein Konstruktionsfehler in der EMRK: Man lässt die Zulassungsrichter ohne Kontrolle wüten.
Bitter, aber nicht zu ändern.
Pustola