Strassburg
Verfasst: Do 25. Dez 2014, 14:52
Meinen Abschied vom alten Forum hab ich mit dieser Nachricht abgeschlossen.
So beginne ich hier ebenso damit:
Petrullos Nacktwanderfall wurde von einem Einzelrichter in Strassburg
ohne Begründung und ohne Berufungsmöglichkeit eingestellt.
Das bedeutet, das der Menschenrechtsgerichtshof dazu kein Urteil fällen
wird, mit der Einstellung ist also keine Wertung in irgendeine Richtung
vorgenommen worden.
Damit bleibt aus unserer Sicht offen, ob das in einem kantonalen Gesetz
strafbare "Grob unanständige Verhalten" vom Richter nach eigenem Gutdünken
mit konkreten Sachverhalten gefüllt werden dürfe, oder ob auch Bagatellen
wie ein fehlendes Höschen der klaren Umschreibung im Gesetz bedürfen,
um bestraft bzw. geahndet werden zu können.
Die zeitlich Koinzidenz mit Steve Goughs Fall lässt vermuten, dass der
Richter, ohne die grundsätzlich verschiedene Grundlage der Berufungen
zu erkennen, sich sagte:
"Nacktwandern hatten wir doch eben schon mal abgelehnt ..."
Schade um die kaputtgemachte Chance!
Am 23. Dezember haben wir bei warmem Sonnenschein und ganz ohne
Schnee wohl die Nacktwandersaison 2014 abgeschlossen mit einer
kleinen Wanderung auf den Brüeschstockbügel, die im alten Forum
schon mal beschrieben wurde, damals mit Schnee.
Auch mit ungeklärter Rechtslage wünsche 2015 ich allen nackten Wanderern,
allen voran natürlich Horst, viele konfliktfreie Gänge in Feld, Wald, Wiese,
Berg und wo sonst auch immer.
Puistola
So beginne ich hier ebenso damit:
Petrullos Nacktwanderfall wurde von einem Einzelrichter in Strassburg
ohne Begründung und ohne Berufungsmöglichkeit eingestellt.
Das bedeutet, das der Menschenrechtsgerichtshof dazu kein Urteil fällen
wird, mit der Einstellung ist also keine Wertung in irgendeine Richtung
vorgenommen worden.
Damit bleibt aus unserer Sicht offen, ob das in einem kantonalen Gesetz
strafbare "Grob unanständige Verhalten" vom Richter nach eigenem Gutdünken
mit konkreten Sachverhalten gefüllt werden dürfe, oder ob auch Bagatellen
wie ein fehlendes Höschen der klaren Umschreibung im Gesetz bedürfen,
um bestraft bzw. geahndet werden zu können.
Die zeitlich Koinzidenz mit Steve Goughs Fall lässt vermuten, dass der
Richter, ohne die grundsätzlich verschiedene Grundlage der Berufungen
zu erkennen, sich sagte:
"Nacktwandern hatten wir doch eben schon mal abgelehnt ..."
Schade um die kaputtgemachte Chance!
Am 23. Dezember haben wir bei warmem Sonnenschein und ganz ohne
Schnee wohl die Nacktwandersaison 2014 abgeschlossen mit einer
kleinen Wanderung auf den Brüeschstockbügel, die im alten Forum
schon mal beschrieben wurde, damals mit Schnee.
Auch mit ungeklärter Rechtslage wünsche 2015 ich allen nackten Wanderern,
allen voran natürlich Horst, viele konfliktfreie Gänge in Feld, Wald, Wiese,
Berg und wo sonst auch immer.
Puistola