Aktuelle Zeit: Do 28. Mär 2024, 12:09

FKK-Freunde.info

Das deutsche FKK-Forum

Strassburg

In diesem Forum werden Rechtsfragen bezüglich der FKK diskutiert. Bitte beachtet, daß dies absolut unverbindlich ist.
 
Beiträge: 3525
Registriert: 28.11.2005
Wohnort: Bremen

Re: Strassburg

Beitrag von Tim007 » So 11. Jan 2015, 18:25

Das sind wieder Themen ...

Umzingelt von nackten Männern mit erigierten Penissen in der Einkaufspassage.
Mit Lidl-Tüte in der Hand...

Was da wohl hintersteckt ...
Aria, klär uns auf.

Benutzeravatar
 
Beiträge: 487
Registriert: 05.03.2007
Geschlecht: Männlich ♂
Alter: 64

Re: Strassburg

Beitrag von Klaus_59 » So 11. Jan 2015, 18:41

Aria hat geschrieben:Dem Mann sieht man nicht an, ob er dabei Lust empfindet, beobachtet zu werden. Anzunehmen ist es, denn er ist sexuell erregt. Ob das den Tatsachen entspricht, kann außer dem Mann selbst niemand sagen. Und ein Exhibitionist würde einen Teufel tun und zugeben, dass er wegen seiner sexuellen Neigung nackt auf die Straße geht.

Sexuell erregt ist ein Mann in der Regel aber nicht, weil es ihm Lust bereitet, beobachtet zu werden. Allermeist ist es doch eher so, dass ihn etwas Wahrgenommenes erregt.

Und was schließt du jetzt aus deinen Erkenntnissen? Was soll die Konsequenz sein? Wie wünschst du es dir?

Benutzeravatar
 
Beiträge: 187
Registriert: 16.08.2009
Wohnort: im Herzen Europas
Geschlecht: Männlich ♂

Re: Strassburg

Beitrag von Liberté 53 » So 11. Jan 2015, 18:50

Puistola hat geschrieben:Wozu unbestimmte Rechtsbegriffe?
Etwa, weil der Gesetzgeber zu faul ist, seine Arbeit zu machen?
Weil gar das dritte Reich in der Justiz nachhallen sollte?
Wozu?

Puistola


War der Kanaren-Urlaub nicht gut? Warum sich so echauffieren? Du bist klug genug zu wissen, dass niemand jedes strafrechtlich (oder auch zivilrechtlich) relevantes Verhalten immer so exakt umschreiben kann, dass wirklich jeder, auch Puistola, auf den ersten Blick sieht: Das darf ich nicht machen, sonst...
Es war einmal, um wie im Märchen zu beginnen, ein Gesetzgeber, der wollte nicht faul sein, sondern auch für den Dümmsten das Recht verständlich machen, es war der Alte Fritz und sein Werk war vor Napoleon das preußische Allgemeine Landrecht, das ein kasusistisches Gesetz war, in dem also haarklein alles zu regeln versucht wurde. Mit welchem Erfolg? Es wurde spätestens durch das BGB mit seinen Generalklauseln abgelöst, weil die Lebenswirklichkeit durch keinen noch so vorausschauenden Gesetzgeber erfasst werden kann (von dem Desinteresse unserer Parlamentarier mal ganz abgesehen).
Und hier hast Du natürlich recht: Man muss auch gesetzliche Unzulänglichkeiten bekämpfen und den Zuständigen in den Ohren liegen, die Missstände zu beseitigen. Ich will Dich daran nicht hindern und wünsche ehrlich viel Erfolg. Doch weiter kommt man dabei m.E. mit Überzeugungsarbeit und Diplomatie, nicht mit dieser harschen und unzutreffenden Gesetzes-und Richterkritik; da fallen die Visiere.
Gerade in der Schweiz mit ihrer direkten Demokratie sollte das noch eher möglich sein als in diesen repräsentativen Demokratien, wo man seinen hinterbänklerischen Abgeordneten kaum kennt.

Benutzeravatar
 
Beiträge: 187
Registriert: 16.08.2009
Wohnort: im Herzen Europas
Geschlecht: Männlich ♂

Re: Strassburg

Beitrag von Liberté 53 » So 11. Jan 2015, 19:05

Aria hat geschrieben:Das ist leicht zu beantworten: Dem Mann sieht man nicht an, ob er dabei Lust empfindet, beobachtet zu werden. Anzunehmen ist es, denn er ist sexuell erregt. Ob das den Tatsachen entspricht, kann außer dem Mann selbst niemand sagen. Und ein Exhibitionist würde einen Teufel tun und zugeben, dass er wegen seiner sexuellen Neigung nackt auf die Straße geht.


Was ist das dnn nun wieder für eine abwegige Nebengleisdiskussion? Aria muss ja wissen, wann und wodurch ein Mann sexuell erregt wird. Wie schon früher dargestellt, haben Erektion und sexuelle Erregung nicht immer etwas miteinander zu tun. Aber kommen wir auf eine andere Örtlichkeit: Der offizielle FKK-Strand, an dem sich unvermittelt jene Erektion einstellt? Eine Ordnungswidrigkeit? Gar eine Straftat? Exhibitionismus?
Und nun noch ein Schmankerl zur Gleichberechtigung der Geschlechter: Entweder man lässt die Erektion strafrechtlich ganz außen vor, oder man kuckt bei den Frauen mal ganz genau hin - es soll vorkommen, dass da auch etwas sichtbar wird. :evil:
Diese Ungleichbehandlung dürfte doch auch nicht in Puistolas Wertekatalog passen, oder?

Benutzeravatar
 
Beiträge: 5133
Registriert: 24.01.2012
Wohnort: München
Geschlecht: Weiblich ♀

Re: Strassburg

Beitrag von Aria » So 11. Jan 2015, 19:10

Klaus_59 hat geschrieben:
Aria hat geschrieben:Dem Mann sieht man nicht an, ob er dabei Lust empfindet, beobachtet zu werden. Anzunehmen ist es, denn er ist sexuell erregt. Ob das den Tatsachen entspricht, kann außer dem Mann selbst niemand sagen. Und ein Exhibitionist würde einen Teufel tun und zugeben, dass er wegen seiner sexuellen Neigung nackt auf die Straße geht.
Sexuell erregt ist ein Mann in der Regel aber nicht, weil es ihm Lust bereitet, beobachtet zu werden. Allermeist ist es doch eher so, dass ihn etwas Wahrgenommenes erregt.
Und? Wie willst Du da unterscheiden?
Das ist ein nicht lösbares Problem, Klaus.


Klaus_59 hat geschrieben:Und was schließt du jetzt aus deinen Erkenntnissen? Was soll die Konsequenz sein? Wie wünschst du es dir?
Gar nichts will ich - ich stelle nur fest.

Dass das mit dem erigierten Penis ein Problem ist, sieht man schon daran, dass auch bei uns im Forum keine solche Bilder geduldet werden, selbst wenn sie als Avatare in Briefmarkenformat daher kämen.

Benutzeravatar
 
Beiträge: 187
Registriert: 16.08.2009
Wohnort: im Herzen Europas
Geschlecht: Männlich ♂

Re: Strassburg

Beitrag von Liberté 53 » So 11. Jan 2015, 19:19

Puistola hat geschrieben:Ich kenne die Kasuistik des Gummiparagraphen.
Mit meiner Frage danach wollte ich die Absurdität des §118 vor Augen führen.
Vergeblich, wie mir scheint.
Puistola


In der Tat, aber warum haben wir heute all'überall ein Rauchverbot, sogar schon in der eigenen Mietwohnung?
Weil die von Dir zu Recht ins Spiel gebrachte soziale Kontrolle nicht mehr funktioniert und kaum noch Rücksicht genommen wird: Beispiel: Vor Jahren mittags im Restaurant. An meinen Nachbartisch setzt sich einer und zündet seine Zigarette an, als mein Essen kommt. Ich wies ihn darauf hin, dass mich das störe, keine Reaktion. Als ich bezahlte, fragte er den Kellner, ob er hier rauchen dürfe, was der Kellner bejahte. Nun darf er es nicht mehr.
Was ich sagen will: Der Gesetzgeber sieht sich seit Jahrzehnten immer mehr in der Pflicht, Verhaltensweisen zu sanktionieren, für die man sich früher geschämt hätte oder die tabuisiert waren.

Zu Nordnackts Vorschlag der "Öffentlichkeitsarbeit": Nur so wird es gehen.

Benutzeravatar
 
Beiträge: 948
Registriert: 16.10.2007
Wohnort: Kanton AR
Geschlecht: Männlich ♂
Alter: 71

Re: Strassburg

Beitrag von Puistola » So 11. Jan 2015, 20:38

Liberté 53 hat geschrieben:
Puistola hat geschrieben:Ich kenne die Kasuistik des Gummiparagraphen.
Mit meiner Frage danach wollte ich die Absurdität des §118 vor Augen führen.
Vergeblich, wie mir scheint.
Puistola


In der Tat, aber warum haben wir heute all'überall ein Rauchverbot, sogar schon in der eigenen Mietwohnung?
Weil die von Dir zu Recht ins Spiel gebrachte soziale Kontrolle nicht mehr funktioniert und kaum noch Rücksicht genommen wird:

Mit dem Rauchverbot an vielen Orten liegst Du weitab falsch:
Die Erkenntnis, dass Passivrauchen nicht nur unangenehm ist, sondern
auch sehr schädlich - Lungenkrebs - hat den Widerstand gegen die
einst ubiquitäre Raucherei befeuert.
Was anderen schadet, hat der Gesetzgeber aufgrund der neuen Erkenntnisse
verboten, notabene hat er es nicht Richtern überlassen, ihre Willkür auf
das Rauchen auszudehnen mithilfe von OWiG §118.
Das Rauchverbot in Mietwohnungen ist wohl eine vertragliche Regelung?


Zu Nordnackts Vorschlag der "Öffentlichkeitsarbeit": Nur so wird es gehen.


Nun, unsere Erfahrung zeigt anderes:
Nach hinreichehender "Öfentlichkeitsarbeit" hat Appenzell Innerrhoden
sein kantonales Nebenstrafrecht erneut um den kurz zuvor abgeschafften
"Unanstädigkeits-Artikel" ergänzt und der Standeskommission (Regierung)
Vollmacht erteilt, Bussen für die (welche?) Tatbestände festzulegen.

Im umgebenden Kanton St. Gallen keine Spur davon, da wiederholt
der Polizeisprecher mantraartig, der Polizei seien vom Gesetz "die Hände
gebunden" - und niemand regt sich gross darüber auf. Aus geographischen
Gründen ist dieses Gebiet das von uns am meisten begangene.

Geht doch!
Es braucht in St. Gallen ganz einfach keinen Gummiparagrafen.
Weder gegen das feinsäuberlich geregelte Rauchen, noch gegen
ungeregelte die Nacktheit.

Puistola

Benutzeravatar
 
Beiträge: 1050
Registriert: 12.04.2012
Wohnort: Flensburg
Geschlecht: Männlich ♂
Alter: 52

Re: Strassburg

Beitrag von nordnackt » So 11. Jan 2015, 22:42

Nach hinreichehender "Öfentlichkeitsarbeit"


Wenn ich mir Deinen bisherigen Vortrag in diesem Unterforum noch einmal ansehe, kann ich mir die Öffentlichkeitsarbeit wahrscheinlich gut vorstellen - und auch, warum der Schuss vielleicht nach hinten losgegangen ist. Möglicherweise gilt hier ja: Wie man in den Wald ruft...

Benutzeravatar
 
Beiträge: 487
Registriert: 05.03.2007
Geschlecht: Männlich ♂
Alter: 64

Re: Strassburg

Beitrag von Klaus_59 » So 11. Jan 2015, 23:35

Aria hat geschrieben:Und? Wie willst Du da unterscheiden?
Das ist ein nicht lösbares Problem, Klaus.

Da muss nichts unterschieden werden. Im Zweifel für den Angeklagten.

Aria hat geschrieben:Dass das mit dem erigierten Penis ein Problem ist, sieht man schon daran, dass auch bei uns im Forum keine solche Bilder geduldet werden, selbst wenn sie als Avatare in Briefmarkenformat daher kämen.

Natürlich kann ein erigierter Penis problematisch sein, besonders in der Fußgängerzone und wenn die Gesellschaft nicht an Nacktheit gewöhnt ist. Neonazis in der Fußgängerzone sind auch problematisch, doch daran hat man sich gewöhnt.

Die Sache mit den Avataren wurde schon reichlich diskutiert und meinerseits auch erklärt, warum das für mich ein No-Go ist. Ein Avatar ist so etwas wie eine Visitenkarte. Zeigt mir jemand zur Begrüßung mit voller Absicht seine Latte, dann ist das sehr unhöflich und ich bin nicht gewillt, mit ihm zu kommunizieren. Klingle ich an seiner Haustür und er hat zufällig gerade eine Latte, dann hat er sich die nicht extra schnell hochgerubbelt, um sie mir zu präsentieren. Beim Avatar aber ist es eine absichtliche Entscheidung. Ich denke, diesen Unterschied wirst du verstehen.
Kriegt nun jemand unterwegs eine Latte und begegnet mir, kann ich nicht wissen, ob ihm das selbst nur egal oder gar peinlich ist, oder ob er ein Exhibitionist ist. Deshalb gilt die Unschuldsvermutung.

Benutzeravatar
 
Beiträge: 948
Registriert: 16.10.2007
Wohnort: Kanton AR
Geschlecht: Männlich ♂
Alter: 71

Re: Strassburg

Beitrag von Puistola » Mo 12. Jan 2015, 09:47

nordnackt hat geschrieben:
Nach hinreichehender "Öfentlichkeitsarbeit"


Möglicherweise gilt hier ja: Wie man in den Wald ruft...


Nein, wir hatten nicht in den Wald gerufen, sondern in die Berge.
Wir sind ganz einfach mehrere Male hintereinander in kleiner Gruppe
nackt wandern gegangen im Alpstein, Appenzell-Innerrhoden AI.
Dann stand in der Zeitung, die Polizei habe einen Nackten gefasst,
und dieser werde nun "zur Verantwortung" gezogen. Den, Petrullo,
hab ich rasch auf fkk-freun.de gefunden und für ihn einen im Ton
freundlichen, in der Sache klaren Brief an den Staatsanwalt geschrieben.
Der musste den Fall einstellen, worauf die ohnehin geplante Revision
des kantonalen Strafrechts um den alten Anstandsartikel ergänzt und
innert weniger Monate durch den Grossen Rat ohne zweite Lesung und
die Landsgemeinde gepeitscht wurde.
Da erst setzte meine Öffentlichkeitsarbeit* ein, siehe Aeschbacher auf SRF,
Meine Wanderung mit Michael Wigge auf Arte, mein TalkTäglich auf TeleZüri
mit Gilli, auch auf ARD waren wir zu sehen. New York Times mit Nachdruck
in namhaften Zeitungen weltweit, Times-Bildbericht mit nacktem Reporter,
Desgleichen Tagesanzeiger und in der NZZ am Sonntag erhielt ich freies Wort ...
Ich denke, das war nicht schlecht.

Ebenso wie meine erfolgreiche Verteidigung Petrullos im anderen Fall in
Appenzell-Ausserrhoden AR nicht schlecht war. Immerhin hat ihn das
Kantonsgericht nach meinem Plädoyers freigesprochen.
Danach hab ich den Fall an einen Anwalt abgetreten,
der jetzt in Strassburg an einem undurchsichtigen Entscheid des Zulassungs-
richters gescheitert ist. Weil der seinen Entscheid weder begründen darf,
noch ein Einspruch dagegen möglich ist (komische Regelung, Einladung
zur Willkür), werden wir nie wissen, ob die Anwendung des Unanständigkeits-
Artikels von AR zulässig gewesen sei. Dass er angewendet wurde, jeweils
gegen die knappe Minderheit von Obergericht AR und Bundesgericht, ist nun mal so.
Diese Unklarheit schlägt auch auf OWiG §118 durch:
Es ist alles wie zuvor, Rechtsunsicherheit wg. Gummi-§§.

Schade, findet
Puistola.

*Die Links findet man alle auf fkk.freun.de

VorherigeNächste

Zurück zu FKK & Recht

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 18 Gäste