nordnackt hat geschrieben:@ Puistola:
Weißt Du eigentlich, was Du da schreibst? Richterschelte steht jedem frei, ist mitunter sogar geboten. Du allerdings überschreitest mit Deiner Rundumkritik sämtliche Grenzen, die jedem vernünftig Denkenden und Handelnden bekannt sein müssen. Mit Freisler-Vergleichen und dem Spucken auf Richter befindet Du Dich auf unterstem Stammtischniveau. Dabei offenbarst Du - auch in früheren Beiträgen - dass Dir gewisse rechtliche Grundlagen einfach nicht hinreichend bzw. gar nicht bekannt sind. Beispielsweise hast Du die Notwendigkeit unbestimmter Rechtsbegriffe nicht erkannt.
Mit der Anzahl der Themen, an deren Diskussion sich ein Schreiber beteiligt, steigt in der Regel nicht die Qualität der Beiträge.
Das kann ich so nicht stehen lassen: Ich finde Puistola hat sich korrekt mit seiner Kritik verhalten. Das war Im Gegensatz zu Nordnackts Verständnis auch kein Freisler-vergleich, sondern eine Kritik am Nazi-Gesetzgeber, der für den Fall der Fälle, wo keine ausreichend bestimmte Umschreibung für ein als strafwürdig erachtetes Verhalten gelungen war, diese Generalklausel geschaffen hat. Dem entgegenzutreten war eines der vornehmsten Gebote für einen Rechtsstaat, der eben besonders das Analogieverbot im Strafrecht verordnet - aber nur zum Teil durchgesetzt - hat. Unbestimmte Rechtsbegriffe wie grob unanständiges/ungehöriges Verhalten etc. zwingen aber geradezu Analogien heraus, und das ist problematisch. Ferner gestatten sie jedem Gericht/Richter, bewusst oder unbewusst seine Dinge für das Maß aller Dinge zu halten, das kann noch problematischer sein, weil es zu einer Willkürjustiz führen kann.
Da ich den von Puistola geschilderten Ablauf der Dinge nicht gut genug kenne, halte ich mich selbst mit Urteils- oder Beschlusskritik hier zurück, aber ich finde es richtig, auf die impliziten Gefahren solchen unbestimmten Rechts oder von Verfahrensvorschriften (immerhin geht beim EGMR um Menschenrechte), welche über die Zulässigkeit einer Beschwerde im kleinsten Kreis unter Ausschluss der Öffentlichkeit und ohne Begründungszwang entscheiden, hinzuweisen.
Ich möchte gerne Nordnackts Reaktion erleben, wenn sein HarzIV-Antrag (entschuldige, nicht persönlich gemeint) vom Amt mit dem Vermerk "abgelehnt" begründungs- und grußlos zurückkäme.