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Strassburg

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Re: Strassburg

Beitrag von Bummler » Do 8. Jan 2015, 11:13

Aria hat geschrieben:
Ganz konkret: Was soll ein Mann machen, der z.B. in der Fußgängerzone sexuelle Gefühle bekommt und diese mangels Kleidung nicht verbergen kann?



Da fällt mir ein, dass das in Afrika öfter passiert und die deshalb immer eine Vuvuzela bei haben.

Bild

Kleiner Tipp: Damit kann man auch geschickt kaschieren, wenn man keinen mehr hoch kriegt.

 
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Re: Strassburg

Beitrag von norbert » Do 8. Jan 2015, 11:26

Und diese Männer sind nicht nackt, ihrem Empfinden nach.

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Re: Strassburg

Beitrag von skyfire » Do 8. Jan 2015, 12:10

...und vermutlich auch nicht aus bzw in Afrika, sondern eher Papua-Neuguinea, oder?

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Re: Strassburg

Beitrag von ad peter » Do 8. Jan 2015, 12:28

Derh hier schon in Papua-Neuguinea, aber nicht nur dort, sondern auch in Amazonasgebiet und in Teilen Afrikas und auch einige Aborigines in Australien tragen diese Dinger.

Siehe hier in Wikipedia darüber.

Aber das hat nix mit Straßburg zu tun!

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Re: Strassburg

Beitrag von Klaus_59 » Do 8. Jan 2015, 12:59

Aria hat geschrieben:Ganz konkret: Was soll ein Mann machen, der z.B. in der Fußgängerzone sexuelle Gefühle bekommt und diese mangels Kleidung nicht verbergen kann?

Was denkst DU denn, was er machen soll? Ihn abhacken?
Mal ehrlich - so eine bescheuerte Frage hätte ich von dir nicht erwartet.

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Richterschelte und unbestimmte Gesetzesbegriffe

Beitrag von Liberté 53 » Do 8. Jan 2015, 14:50

nordnackt hat geschrieben:@ Puistola:

Weißt Du eigentlich, was Du da schreibst? Richterschelte steht jedem frei, ist mitunter sogar geboten. Du allerdings überschreitest mit Deiner Rundumkritik sämtliche Grenzen, die jedem vernünftig Denkenden und Handelnden bekannt sein müssen. Mit Freisler-Vergleichen und dem Spucken auf Richter befindet Du Dich auf unterstem Stammtischniveau. Dabei offenbarst Du - auch in früheren Beiträgen - dass Dir gewisse rechtliche Grundlagen einfach nicht hinreichend bzw. gar nicht bekannt sind. Beispielsweise hast Du die Notwendigkeit unbestimmter Rechtsbegriffe nicht erkannt.

Mit der Anzahl der Themen, an deren Diskussion sich ein Schreiber beteiligt, steigt in der Regel nicht die Qualität der Beiträge.

Das kann ich so nicht stehen lassen: Ich finde Puistola hat sich korrekt mit seiner Kritik verhalten. Das war Im Gegensatz zu Nordnackts Verständnis auch kein Freisler-vergleich, sondern eine Kritik am Nazi-Gesetzgeber, der für den Fall der Fälle, wo keine ausreichend bestimmte Umschreibung für ein als strafwürdig erachtetes Verhalten gelungen war, diese Generalklausel geschaffen hat. Dem entgegenzutreten war eines der vornehmsten Gebote für einen Rechtsstaat, der eben besonders das Analogieverbot im Strafrecht verordnet - aber nur zum Teil durchgesetzt - hat. Unbestimmte Rechtsbegriffe wie grob unanständiges/ungehöriges Verhalten etc. zwingen aber geradezu Analogien heraus, und das ist problematisch. Ferner gestatten sie jedem Gericht/Richter, bewusst oder unbewusst seine Dinge für das Maß aller Dinge zu halten, das kann noch problematischer sein, weil es zu einer Willkürjustiz führen kann.
Da ich den von Puistola geschilderten Ablauf der Dinge nicht gut genug kenne, halte ich mich selbst mit Urteils- oder Beschlusskritik hier zurück, aber ich finde es richtig, auf die impliziten Gefahren solchen unbestimmten Rechts oder von Verfahrensvorschriften (immerhin geht beim EGMR um Menschenrechte), welche über die Zulässigkeit einer Beschwerde im kleinsten Kreis unter Ausschluss der Öffentlichkeit und ohne Begründungszwang entscheiden, hinzuweisen.
Ich möchte gerne Nordnackts Reaktion erleben, wenn sein HarzIV-Antrag (entschuldige, nicht persönlich gemeint) vom Amt mit dem Vermerk "abgelehnt" begründungs- und grußlos zurückkäme.

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unbestimmter Rechtsbegriff

Beitrag von Liberté 53 » Do 8. Jan 2015, 14:59

Nachtrag:
Um die Problematik vielleicht zu verdeutlichen: Es gibt natürlich auch ganz "normale" Begriffe in Strafgesetzen, wie z.B. Gewalt.
Das BVerfG musste mal etliche Strafgerichte und Professoren zurückpfeifen, als diese die Sitzblockaden in Mutlangen als Ausübung von Gewalt diagnostiziert und dementsprechend als Nötigung bestraft haben. Wie ist es mit der Lichthupe auf der Autobahn, Überholspur? Wie beurteilt die Forumsgemeinde, wenn eine Person die Zimmertür abschließt, den Schlüssel stecken lässt? (Ist das Gewalt gegenüber der weiteren im Zimmer anwesenden Person oder dient dazu, einem Dritten den Zugang zu verwehren?)
Ich kann nach entsprechenden Wortmeldungen gerne die Auflösung mitteilen. Wir könnten ja auch neben dem Bilderrätsel ein Rechtsrätsel machen ;)

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Beitrag von Liberté 53 » Do 8. Jan 2015, 16:11

Puistola hat geschrieben:Die Zeiten, in denen Sittenmandate vom Staat überwacht werden sind vorbei - hoffentlich,
und die Zeiten des Richters, der das Schandurteil gegen Petrullo verfasst hat,
sind per heute auch vorbei - sicher:
http://www.nzz.ch/schweiz/vergeltung-is ... 1.18449146
http://www.tagesanzeiger.ch/schweiz/sta ... y/12878752

Puistola

Mein lieber Herr Gesangverein, ganz Unrecht hat er ja nicht, wenn er die Sozialromantik bestimmter Kreise kritisiert, der Herr Ex-Präsident, aber das war ja ein ganz scharfer!

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Re: Strassburg

Beitrag von Liberté 53 » Do 8. Jan 2015, 16:16

ad peter hat geschrieben:
Bummler hat geschrieben:Was der Typ in Straßburg wohl gemacht hat.
In Straßburg ist der europäischer Gerichtshof. Der Seinort (Tatort) ist eher in CH zu finden.

Nein, hier irrt Peter: Gemeint war der Richter des EMGR, der den Fall aus der Schweiz nicht zur Verhandlung zugelassen hatte.

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Re: Gesetze, Nacktheit und Richter

Beitrag von Liberté 53 » Do 8. Jan 2015, 16:28

[quote="nordnacktDabei bilden die anwendenden Organe - die Richter - einen Schnitt der Gesellschaft; sie sind (in aller Regel) nicht alt, vergeistigt oder lebensfern und leben nicht nach Tatortklischee in Villen mit Kiesauffahrt im noblen Vorort. Vieles beruht hier auf schlichter Unkenntnis und auf Vorurteilen.
[/quote]

Also, mal was zur Soziologie der Richter: Wenn Nordnackt behauptet, sie bildeten einen Schnitt durch die Gesellschaft, wurde das, zugegebenermaßen vor 2, 3 Jahrzehneten, durch eine empirische Studie konkretisiert (eigentlich wollte ich schreiben: widerlegt, weil Naturnackt m.E. hier keine mengenmäßige,. sondern eher qualitative Bedeutung des Bevölkerungsquerschnitts meint); also kurzum: Richter stamm(t)en mehrheitlich aus dem kleinbürgerlichen Milieu, d.h. sind auch dort mit dort vorhandenen Maßstäben groß geworden.

Es ist richtig, dass im Film oft Klischees verbreitet werden, die mit der wirtschaftlichen Situation der vielen Richter vom Amts- bis zum Oberlandesgericht nicht viel zu tun haben. Wenn das evtl. bei den Obersten Gerichtshöfen anders aussieht, kann das auch daran liegen, dass diese von der Politik berufen werden und auch Quereinsteigern wie z.B. dem saarländischen Ex-Ministerpräsidenten Peter Müller zugänglich sind. Wie sagte schon Goethes Faust über den Juristen? Ihr werdet es wissen- Schwarmintelligenz.

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