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Badekleidungsverordnung der Stadt München

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Re: Badekleidungsverordnung der Stadt München

Beitrag von nordnackt » Do 19. Feb 2015, 17:11

Liberté 53 hat geschrieben:
nordnackt hat geschrieben:So ist es.


Fehlt nur noch das "Amen" oder wie Karl May die Indianerhäuptlinge hat sagen lassen: Hugh, ich habe gesprochen! :roll:

Nein, ich bleibe dabei: Weder Gesetz noch MünchnerVO enthalten einen Strafrahmen und genügen daher rechtsstaatlichen Anforderungen nicht. Der in Art. 3 enthaltene allgemeine Verweis auf das OWiG ist m.E. nicht geeignet, die fehlenden Strafrahmen zu ersetzen.


Nein, mehr ist dazu einfach nicht zu sagen. Man kann natürlich beharrlich alles in Frage stellen. Es wird ja auch weiterhin vertreten, die Erde sei eine Scheibe oder werde von der Sonne umkreist. Vereinzelt allerdings nur.

Das Aufstellen von Schildern hat damit ja auch gar nichts zu tun. Es liegt dem Deutschen einfach, das hat er im Blut. Und wenn es mal kein Schild gibt, dann ist er verunsichert, hilflos gar. Der arme Deutsche.

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Re: Badekleidungsverordnung der Stadt München

Beitrag von Liberté 53 » Do 19. Feb 2015, 19:53

@Aria und nordnackt:
Wenn ihr Euch die Mühe machtet, richtig und mit Verstand zu lesen, hättet ihr gemerkt, dass nicht ich von Verbotsschildern geschrieben hatte, sondern, wohl mehr ironisch, riedfritz.
Auf die Frage, ob Nacktbaden unsittlich ist, gehen die Herrschaften lieber gar nicht ein; dann fehlt aber die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die VO (wobei im LStVG) nur vom Baden, nicht vom Luft- und Sonnenbaden die Rede ist!!).

@Bummler: Ob nun Umfrage (das waren für München auch keine "Umfragen", sondern Meinungsbekundungen in Foren) oder nicht: Mehrheit ist Mehrheit, nämlich in diesem Fall die der Gegner. Ich habe nur zum Ausdruck gebracht, dass das behauptete Nord-Südgefälle wohl doch nicht so evident ist. Und in Deinem Beitrag kann ich nicht erkennen, dass Du anderer Meinung bist.

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Re: Badekleidungsverordnung der Stadt München

Beitrag von nordnackt » Do 19. Feb 2015, 21:38

Liberté 53 hat geschrieben:@Aria und nordnackt:
Wenn ihr Euch die Mühe machtet, richtig und mit Verstand zu lesen, hättet ihr gemerkt, dass nicht ich von Verbotsschildern geschrieben hatte, sondern, wohl mehr ironisch, riedfritz.
Auf die Frage, ob Nacktbaden unsittlich ist, gehen die Herrschaften lieber gar nicht ein; dann fehlt aber die gesetzliche Ermächtigungsgrundlage für die VO (wobei im LStVG) nur vom Baden, nicht vom Luft- und Sonnenbaden die Rede ist!!).


Darf man nichts zu riedfritz schreiben, wenn Du Dich in die Diskussion einbringst? Entschuldige, das wusste ich nicht. Ich hatte fahrlässig das Thema im Blick, mit einem zarten Hauch von Ironie. Kommt hoffentlich nicht wieder vor. Ich will aber lieber nichts versprechen.

Auf die leidige Frage der Unsittlichkeit gehe ich nicht schon wieder ein. Meine Lebenszeit ist übersichtlich beschränkt und ich möchte sie sinnvoll nutzen. Deshalb verzichte ich auf zwecklose Wiederholungen, wenn der oder die Empfänger nicht aufnahmebereit und/ oder - fähig ist bzw. sind. Übrigens habe ich mich in den letzten Beiträgen nicht zum objektiven Tatbestand (z. B. Unsittlichkeit) geäußert, weil ich ausdrücklich nur Ausführungen zum Strafrahmen bzw. zur Strafandrohung gemacht habe. Da unterscheidet der Jurist, während der Laie mit Halbwissen allerhand unsystematisch vermengt und deshalb den Punkt vielfach nicht trifft.

Letzteres ist übrigens kein Vorwurf, sondern eine Feststellung. Ebenso kann man niemandem zum Vorwurf machen, dass er nicht operieren kann, nur weil er keine Ausbildung zum Mediziner hat.

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Re: Badekleidungsverordnung der Stadt München

Beitrag von Bummler » Fr 20. Feb 2015, 09:17

Liberté 53 hat geschrieben:Ich habe nur zum Ausdruck gebracht, dass das behauptete Nord-Südgefälle wohl doch nicht so evident ist. Und in Deinem Beitrag kann ich nicht erkennen, dass Du anderer Meinung bist.


Das stimmt. Ob Nord-Süd oder Ost-West, es wird immer mal Regionen geben wo das Klischee nicht passt.

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Re: Badekleidungsverordnung der Stadt München

Beitrag von Liberté 53 » Fr 20. Feb 2015, 12:00

nordnackt hat geschrieben:
Darf man nichts zu riedfritz schreiben, wenn Du Dich in die Diskussion einbringst?


Doch, natürlich darf man das. Man sollte es nur deutlich machen und nicht vorher mit einem Zitat den Eindruck erwecken, das der folgende Absatz auch noch mit dem Zitat zu tun hat.

Auf die leidige Frage der Unsittlichkeit gehe ich nicht schon wieder ein. Meine Lebenszeit ist übersichtlich beschränkt und ich möchte sie sinnvoll nutzen. Deshalb verzichte ich auf zwecklose Wiederholungen, wenn der oder die Empfänger nicht aufnahmebereit und/ oder - fähig ist bzw. sind.

Juristen haben bekanntlich die Weisheit mit Löffeln zu sich genommen, im Zweifel können sie auch operieren. Du gehst mit Deiner Aussage haarscharf am Thema vorbei, das da lautet: Ist Art. 27.LStG eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage für die Münchner VO (gegen die ich, um es nochmal klar zu sagen, nichts habe, da sie für die 6 ausgewiesenen FKK-Gebiete immerhin Rechtssicherheit herstellt)? Problematisch ist für mich nur die Bußgeldandrohung in dieser VO. Und wenn ich Deine Aussage richtig interpretiere, scheinst Du der Meinung zu sein, dass Nacktbaden unsittlich ist. :lol:

Was Deine beschränkte Lebenszeit betrifft: Das wenigstens haben wir gemeinsam. :(

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Re: Badekleidungsverordnung der Stadt München

Beitrag von Phragmites » Fr 20. Feb 2015, 16:39

riedfritz hat geschrieben:…Zum Aufstellen von Verbotsschildern reicht die Regelung allemal und vermindert die Zahl derer drastisch, die sie nicht beachten. ;)


es sind weder Verbots- noch Erlaubnisschilder an den in Frage kommenden Arealen aufgestellt

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Re: Badekleidungsverordnung der Stadt München

Beitrag von nordnackt » Fr 20. Feb 2015, 18:35

Liberté 53 hat geschrieben:
nordnackt hat geschrieben:
Darf man nichts zu riedfritz schreiben, wenn Du Dich in die Diskussion einbringst?


Doch, natürlich darf man das. Man sollte es nur deutlich machen und nicht vorher mit einem Zitat den Eindruck erwecken, das der folgende Absatz auch noch mit dem Zitat zu tun hat.

Auf die leidige Frage der Unsittlichkeit gehe ich nicht schon wieder ein. Meine Lebenszeit ist übersichtlich beschränkt und ich möchte sie sinnvoll nutzen. Deshalb verzichte ich auf zwecklose Wiederholungen, wenn der oder die Empfänger nicht aufnahmebereit und/ oder - fähig ist bzw. sind.

Juristen haben bekanntlich die Weisheit mit Löffeln zu sich genommen, im Zweifel können sie auch operieren. Du gehst mit Deiner Aussage haarscharf am Thema vorbei, das da lautet: Ist Art. 27.LStG eine ausreichende Ermächtigungsgrundlage für die Münchner VO (gegen die ich, um es nochmal klar zu sagen, nichts habe, da sie für die 6 ausgewiesenen FKK-Gebiete immerhin Rechtssicherheit herstellt)? Problematisch ist für mich nur die Bußgeldandrohung in dieser VO. Und wenn ich Deine Aussage richtig interpretiere, scheinst Du der Meinung zu sein, dass Nacktbaden unsittlich ist. :lol:

Was Deine beschränkte Lebenszeit betrifft: Das wenigstens haben wir gemeinsam. :(


Es war angesichts der Kürze und der klaren thematischen Befassung der einzelnen Beiträge meines Erachtens klar, worauf meine Kommentare sich beziehen.

Keinesfalls halte ich Nacktheit natürlich für unsittlich. Das Gegenteil ist doch offenkundig richtig. Wie kommst Du denn zu der Auslegung?

Ich stelle hier doch nach wie vor nur Rechtslagen dar und erläutere sie. Don't kill the massenger. Weder an der Ermächtigungsgrundlage noch an der Bußgeldandrohung habe ich indes nach wie vor irgendeinen Zweifel. Und was weiß denn ich, wie das praktisch in München gelebt wird. Ich schreibe mit Blick auf Dänemark. Und was den Verzehr mit Löffeln angeht, liegt wohl ein Missverständnis vor. Ich bin kein Lehrer.

:lol: :lol: :lol:

Die beschränkte Lebenszeit ist tatsächlich grundsätzlich bedauerlich. Ob im Einzelfall doch etwas anderes gilt, hängt von der physischen und psychischen Verfassung des zur Verfügung gestellten Materials ab. Hier bin ich derzeit indes noch zuversichtlich.

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Re: Badekleidungsverordnung der Stadt München

Beitrag von Aria » Fr 20. Feb 2015, 19:33

nordnackt hat geschrieben:Und was weiß denn ich, wie das praktisch in München gelebt wird.
Ich kann Dir versichern, nordnackt, in München gab oder gibt es wegen der Nackten nie oder kaum Ärger. Jedenfalls ist es Jahre oder gar Jahrzehnte her, dass ich davon las. Abgesehen natürlich von Exhibitionisten, die es auch hier gibt.

Und wie ich bereits schrieb: Es gibt in München einen FKK-ler, der sich von Textilern gestört fühlt und letztes Jahr deswegen von der Stadt die Aufstellung der FKK-Schilder verlangt hat. Aber da ist wohl nichts draus geworden, die Stadt fährt weiter ihre Linie des gegenseitigen Respekts: An bestimmten Plätzen hat man aufgrund der Verordnung nunmehr offiziell das Recht, nackt zu sein, was aber nicht bedeutet, dass man da nackt sein muss.

Das wäre schon witterungsbedingt kaum durchzusetzen, schließlich gibt es auch Menschen, denen es auch bei 25 Grad nicht warm genug ist, um sich ganz der Kleidung zu entledigen. Zustände wie in manchen FKK-Vereinen, wo man beim kalten Wetter oben mit T-Shirt oder gar Pullover, unten aber ohne Höschen sein soll, halte ich für absurd.

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Re: Badekleidungsverordnung der Stadt München

Beitrag von nordnackt » Fr 20. Feb 2015, 20:02

Zu der Münchener Situation habe ich auch noch nie negative Berichte gelesen. Diskussionen, klar. Aber doch schön, dass es dort soetwas gibt.

Hier im Norden haben wir natürlich Strände mit FKK-Bereichen. Darauf sind sicher viele neidisch. Ist ja auch schön, direkt vor der Haustür. Wir wohnen dort, wo andere Urlaub machen.

Nur: Wenn ich draußen nackt sein möchte, sagen alle: Geh' doch an den Strand. Dass ich mich gerne frei in der Natur bewegen möchte, ist für "Nichtnaturisten" wohl nicht zu verstehen: Wer nackt sein will, hat doch Strand. Reicht.

Da ist es doch von Vorteil, wenn Nacktheit von vornherein an verschiedenen Stellen ohne rechtliche Gefahren möglich ist. Allerdings kenne ich die Gelegenheiten in München nicht. Ich stelle mir eine gewisse Abwechslung vor und nicht nur Flussbett.

Um andere geeignete Möglichkeiten muss man sich dann selber kümmern, von München bis Flensburg.

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Re: Badekleidungsverordnung der Stadt München

Beitrag von Phragmites » Fr 20. Feb 2015, 21:20

nordnackt hat geschrieben:Gefahren möglich ist. Allerdings kenne ich die Gelegenheiten in München nicht. Ich stelle mir eine gewisse Abwechslung vor und nicht nur Flussbett. …

die Abwechslung gibts: Isarflussbett oder Wiese mit Bach im Englischen Garten oder See oder Joggen im Wald in Oberföhring, alle diese Gebiete sind 'verordnet'

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