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Badekleidungsverordnung der Stadt München

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Re: Badekleidungsverordnung der Stadt München

Beitrag von Konrad R. » Fr 6. Mai 2022, 21:28

Ok, aber letztlich ist m.W. der Nacktläufer (Wald-FKK) in Freiburg daran gescheitert, dass vom Gericht auch der Po zum primären Geschlechtsmerkmal erklärt wurde. Aber: wo kein Kläger, da kein Richter. Wo kein Stringtanga, da kein (Rechts-)streit.

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Re:

Beitrag von Phragmites » Sa 7. Mai 2022, 18:37

in der Juristerei kommts auf Wortklauberei an, erstens. und zweitens sind Richter frei.
in der hier vorliegenden Verordnung ist der Wortlaut „Geschlechtsorgane“. einen Arsch als "Geschlechtsorgan" zu kategorisieren, wäre wenigstens wissenschaftlich falsch

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Re: Badekleidungsverordnung der Stadt München

Beitrag von Hans H. » Sa 7. Mai 2022, 21:02

Konrad R. hat geschrieben:..., dass vom Gericht auch der Po zum primären Geschlechtsmerkmal erklärt wurde.
Zum primären Geschlechtsmerkmal mit Sicherheit nicht. Dazu wusste P. Niehenke zu gut fachlich Bescheid. Dagegen hätte er mit Rechtsmitteln Erfolg gehabt, da es sachlich falsch gewesen wäre. Die hatten die Sache mit sehr schwammigen Begriffen beurteilt und damit zur Belästigung der Allgemeinheit und Störung der öffentlichen Ordnung erklärt. So etwas, was man sachlich als richtig oder falsch beurteilen kann, war da nicht dabei, sondern nur so subjektive Begriffe wie "abstoßend". Vielleicht hätte er es auch später noch schaffen können, gegen diese viel zu subjektive Bewertung aus dem eigenen Empfinden des Richters vorgehen zu können, wenn er sich nicht mit seinem Rechts-Forum über Fehlurteile erheblich größeren Ärger eingeholt hätte.

 
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Re: Badekleidungsverordnung der Stadt München

Beitrag von Konrad R. » Sa 7. Mai 2022, 22:12

Ok, wohl nicht explizit als primäres Geschlechtsteil bezeichnet.
Aber: https://natury.de/urteile
Der VGH Baden-Württemberg führt aus: "Sowohl das Geschlechtsteil als auch das Gesäß eines Menschen gehören zum menschlichen Schambereich, welcher nicht zu jeder Zeit und an jedem Ort in der Öffentlichkeit gezeigt werden dürfe."
Das könnte auch jemanden treffen, der im Textilbad einen Stringtanga trägt.

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Re: Badekleidungsverordnung der Stadt München

Beitrag von ad peter » Sa 7. Mai 2022, 22:39

Konrad R. hat geschrieben:... der im Textilbad einen Stringtanga...
Oder Mankini (Borat-Schwimm"anzug"). :)

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Re:

Beitrag von Phragmites » So 8. Mai 2022, 06:56

Konrad R. hat geschrieben:…Das könnte auch jemanden treffen, der im Textilbad einen Stringtanga trägt…

die BadekleidungsV regelt das Baden im öffentlichen Raum, betrifft nicht die Bäder mit ihren Hausrechten und Hausordnungen, siehe §1(3)

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Re: Badekleidungsverordnung der Stadt München

Beitrag von hajo » So 8. Mai 2022, 11:46

Jedenfalls sollte klar sein, das nicht von ungefähr ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Wortes "Geschlechtsteil" die Buchstabenfolge schlecht darstellt...

Das findet sich in anderen Sprachen nicht so leicht (ich hab aber nicht alle überprüft ;) ).

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Re: Badekleidungsverordnung der Stadt München

Beitrag von ynda » So 8. Mai 2022, 12:05

hajo hat geschrieben:Jedenfalls sollte klar sein, das nicht von ungefähr ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Wortes "Geschlechtsteil" die Buchstabenfolge schlecht darstellt...

Das findet sich in anderen Sprachen nicht so leicht (ich hab aber nicht alle überprüft ;) ).

Ich möchte aber vorsichtshalber doch betonen, dass nicht alles schlecht ist, was gern als schlecht bezeichnet wird! ;)
Jedenfalls nicht für alle ;) :lol:

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Re: Badekleidungsverordnung der Stadt München

Beitrag von NaWa » So 8. Mai 2022, 13:51

In dieser "Münchener Badeoberordnung" steht NICHTS davon drin für wen diese gilt!
Gilt sie für Hunde, Katzen, Pferde, Enten, Vögel oder anderes Getier oder gar für Menschen bzw. Sachen ????

Die Verordnung beginnt so:

"Wer öffentlich badet, muss im Stadtgebiet der Landeshauptstadt München..."

Wer oder was ist also im rechtlichen Sinne "Wer" ?
Wenn mit "Wer" alle Lebewesen gemeint sind, dann bestehe ich darauf, dass man alle Fische und weitere Seebewohner stets auf angemessene Badebekleidung kontrolliert und entsprechend mit Ordnungsgelder abstraft.
Ich bestehe auch darauf, dass man hier nicht einfach salopp sagt: "Na das ist doch klar, dass hier die Menschen gemeint sind"!
Gesetze sollten KLAR und DEUTLICH sein und nicht irgendwelche Hirngespinste voraussetzen!
Für mich ist die Bezeichnung "Wer" viel zu schwammig und irreführend, gegen die es sich lohnt zu protestieren!
Vielleicht gibt es ja hier einen Rechtswissenden, der das mal genauer unter die Lupe nimmt!

Danke

 
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Re: Badekleidungsverordnung der Stadt München

Beitrag von Konrad R. » So 8. Mai 2022, 14:58

hajo hat geschrieben:Jedenfalls sollte klar sein, das nicht von ungefähr ein wesentlicher Bestandteil des deutschen Wortes "Geschlechtsteil" die Buchstabenfolge schlecht darstellt...

Also reden wir, da wir positiv über die (nackten) Tatsachen denken, lieber von männlichem oder weiblichem Gegut mit den entsprechenden Gegutsteilen. :D

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