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Re: Hier spricht die Polizei

Beitrag von CHICO » Di 29. Aug 2023, 09:41

@ ZETT

Etwas mehr zum Thema „Nacktheit in der Öffentlichkeit“, Wenn Sie schreiben:

„Es geht nicht um "braves" Nacktwandern auf abgelegenen Wegen und Fluren. Dies wird ja zurecht meist behördlich geduldet.“

Mit solchen Aussagen kommen wir keinen Schritt weiter. Wer will und kann „braves Nacktwandern“ in einem Disput mit einer Behörde oder einer gerichtlichen Auseinandersetzung eindeutig definieren? Und ob Behörden etwas „meist dulden“, ist auch nicht von besonderer Bedeutung. Bürger und Behörden haben sich an die gleichen Rechtsvorschriften zu halten. Wenn es einen Dissens zwischen Bürgern und Behörden gibt, kann sich der Bürger fügen oder ein Gericht entscheiden lassen. Wenn das Gericht ggf. meint, gemäß OWiG § 118 das fragliche Nacktwandern verbieten zu müssen, bezieht es sich vielleicht auf das, was sie den „gemeinen Bürger“ bezeichnen. Den „denkt“ sich der urteilende Richter und macht ggf. einen „Denkfehler“.

Aber so ist es auch nicht; verboten ist in diesem seltsamen „Gesetz“ nichts:

„Dort [im Bereich des Sittengesetzes] ist eben gerade vieles verboten, was der "gemeine" Bürger als sittenwidrig empfindet, ohne dass dies irgendwo niedergeschrieben steht.“

Das OWiG ist kein Teil des „Sittengesetzes“! Und das Nacktwandern ist weder im Sittengesetz noch im OWiG verboten. Und auch eines gilt: Der von Ihnen zitierte "gemeine Bürger“ als Hilfe des urteilenden Richters hat keinen Erfolg, wenn er nicht eine überzeugende Mehrheit an Bürgern „darstellt“. Denn Rechte von Minderheiten darf auch ein Richter mit seiner Hilfsperson „gemeiner Bürger“ nicht übersehen. Und zur „Überraschung“ aller: Es gilt das Toleranzgebot aus Art. 2 GG!!

Diese Überlegungen helfen aber alle nicht weiter, wenn der urteilende Richter mit seiner Hilfsperson – „gemeiner Bürger“ – rechtlich fehlerhaft entscheidet. Er verkündet nur sein Urteil; kein absolutes Recht. Damit müssen wir leben. Uns wird wohl noch sehr lange eine höchstrichterliche Entscheidung zur Frage der Nacktheit in der Öffentlichkeit fehlen. Die alte bekannte Freiburger Entscheidung ist längst obsolet. Der "gemeine Bürger" sieht dieses heuite etwas anders.

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Re: Hier spricht die Polizei

Beitrag von Zett » Di 29. Aug 2023, 14:42

Im Gegensatz zu meinen Beiträgen hat Deiner keine Relevanz (zur Sache beitragende Bedeutung).

Das von Dir und einigen anderen erträumte "Toleranzgebot" gibt es in der Form nicht, wie Ihr Euch das wünscht. Im Art. 2 GG taucht der Begriff "Toleranz" überhaupt nicht auf - und die gewährleistete freie Entfaltung der Persönlichkeit wird ausdrücklich mit der Einhaltungspflicht des Sittengesetzes begrenzt. Kann man ignorieren - so wie manche immer noch daran festhalten, dass die Erde eine Scheibe sei.

 
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Re: Hier spricht die Polizei

Beitrag von CHICO » Di 29. Aug 2023, 14:50

Schicken Sie mir einmal das Sittengesetz vorbei!

Es geht nicht um ein "Toleranzangebot" sondern um eine Toleranzpflicht. Verständlich aber nur für gebildete Geister.

 
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Re: Hier spricht die Polizei

Beitrag von CHICO » Di 29. Aug 2023, 15:06

Hallo @Zett; hier: http://www.axel-geertz.de/DOKUMENTE/Nacktwandern.pdf gibt es kostenlose Bildung zur Toleranzpflicht aus Art. 2 GG. Bitte weiterreichen.

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Re: Hier spricht die Polizei

Beitrag von Zett » Di 29. Aug 2023, 16:28

Es macht wohl wenig Sinn, wenn Du schon mal nicht lesen kannst. Ich schrieb nirgendwo "Toleranzangebot", sondern übernahm den von Dir eingebrachten Begriff "Toleranzgebot". Ich zitiere Dich: "Es gilt das Toleranzgebot aus Art. 2 GG!!"
Ich schrieb daraufhin: "Das von Dir und einigen anderen erträumte 'Toleranzgebot' gibt es in der Form nicht."

Ich weiß nicht, welches Kraut Du rauchst, vernünftig kommunizieren kannst Du offensichtlich nicht mehr.

Träum Du weiter davon, dass Du machen kannst, was Du willst. Die Realität wird Dich immer wieder runterbringen von Deinem Traum.

Der Text von Axel Geertz ist nicht schlecht. Den hab ich auch auf meiner Webseite (https://die-gesunder.jimdofree.com/glau ... im-freien/). Nur leider ist er nicht rechtskräftig und der Gummiparagraph 118 OWiG bleibt ein Gummiparagraph, der dem Richter große Auslegungsfreiheit gibt.
Du hast offensichtlich ein chaotisches Verständnis von Recht. Der Text von Axel Geertz ist sehr schön und nachvollziehbar. Es ist aber ein Standpunkt einer Einzelperson, was Du da als geltendes Recht hinstellen möchtest.

Vielleicht hättest Du auch bis ganz runter lesen sollen. Dort steht nämlich der Hinweis: "Ob im Einzelfall eine Ordnungswidrigkeit vorliegt oder nicht, entscheidet das jeweils zuständige Gericht." Also nicht Axel Geertz und auch nicht Du.

Es wurde im Forum schon hunderte Male mitgeteilt, dass das im Grundgesetz erwähnte und damit geltende "Sittengesetz" kein schriftlich niedergelegtes ist. Vielleicht kommt das auch irgendwann bei Dir an. Was ich Dir "vorbeischicken" kann, ist mein »Knigge für Nacktsportler«. Da hast Du schon mal einen kleinen - für Dich wichtigen Teil - des Sittengesetzes. Das wirst Du aber gar nicht sehen wollen, so wie Du drauf bist.

Im Forum ist es übrigens üblich, sich zu Dutzen.

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Re: Hier spricht die Polizei

Beitrag von Johnny » Di 29. Aug 2023, 17:13

Auch dieser Zeitungsartikel https://natury.de/images/berichte2020/0 ... andern.pdf mit der Überschrift ''Nacktwandern ist keine Belästigung'' ist bestens zum Weiterreichen geeignet.

 
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Re: Hier spricht die Polizei

Beitrag von CHICO » Di 29. Aug 2023, 17:13

@Zett

Wie es sich mit dem OWiG § 118 verfällt habe ich Ihnen in meinem Beitrag 107 auf der gleichen Seite erläutert.

Wer die Toleranzpflicht oder das Toleranzgebot aus Art. 2 GG bestreitet, versteht den dortigen Text nicht. Was Christof Gramm schreibt, ist nicht seine Einzelmeinung sondern herrschende Rechtsauffassung.

Wissen von Zett:
„Es wurde im Forum schon hunderte Male mitgeteilt, dass das im Grundgesetz erwähnte und damit geltende "Sittengesetz" kein schriftlich niedergelegtes ist.“

Wenn ich einmal wieder um das Schicken des Sittengesetzes bitte, schreibe ich – z. B. für Sie – Achtung Ironie!

Realisieren Sie bitte, dass CHICO das Synonym von Axel Geertz ist.

Ihre sonstige Schreiberei will ich nicht weiter kommentieren. Vielleicht kennen Sie meinen üblichen Vermerk zu diesem Müll: Noch nicht einmal ignorieren!

 
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Re: Hier spricht die Polizei

Beitrag von Trixi » Di 29. Aug 2023, 17:22

Zett hat geschrieben:
Der Text von Axel Geertz ist nicht schlecht. Den hab ich auch auf meiner Webseite (https://die-gesunder.jimdofree.com/glau ... im-freien/).
Du hast offensichtlich ein chaotisches Verständnis von Recht. Der Text von Axel Geertz ist sehr schön und nachvollziehbar. Es ist aber ein Standpunkt einer Einzelperson, was Du da als geltendes Recht hinstellen möchtest.

Vielleicht hättest Du auch bis ganz runter lesen sollen. Dort steht nämlich der Hinweis: "Ob im Einzelfall eine Ordnungswidrigkeit vorliegt oder nicht, entscheidet das jeweils zuständige Gericht." Also nicht Axel Geertz und auch nicht Du.


Der Text ist nicht von Axel Geertz alias CHICO! Dazu fehlt ihm der Intellekt.

 
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Re: Hier spricht die Polizei

Beitrag von Trixi » Di 29. Aug 2023, 17:25

CHICO hat geschrieben:
Es geht nicht um ein "Toleranzangebot" sondern um eine Toleranzpflicht. Verständlich aber nur für gebildete Geister.


Geht es noch arroganter? :evil: Renommist :!:

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Re:

Beitrag von Phragmites » Di 29. Aug 2023, 17:27

CHICO hat geschrieben:Vielleicht kennen Sie meinen üblichen Vermerk …[/b]

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