Du (im Forum ist es üblich sich zu dutzen) kannst von mir aus gerne das im Grundgesetz genannte Sittengesetz leugnen und meinen, der Hinweis auf das Sittengesetz stehe nur zum Spaß da drin oder weil es bisher vergessen wurde herauszunehmen.
Du kannst von mir aus auch gerne glauben, die Erde sei eine Scheibe. Du kannst alles glauben. Nur ändern tust Du mir Deinen Illusionen nichts. Das ungeschriebene Sittengesetz wird zu gegebender Zeit vom Richter als Begründung angewendet.
Da nützt auch die schönste, logisch gut nachvollziehbare Argumentation nichts, dass Nacktes Wandern oder überhaupt Nacktheit keine "Belästigung der Allgemeinheit" sein kann, weil das den Richter gar nicht interessiert, dass du logisch korrekt argumentierst. Der richtet in moralisch-sittlichen Dingen einfach nach Bauchgefühl, nach politischen Interessen und nach Vor- und Nachteilen für seine Karriere. Da kannst du dir deine perfekte Argumentation dann in den Allerwertesten stecken.
Willkommen in der Realität!