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Nacktbilder - Neues Recht

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Re: Nacktbilder - Neues Recht

Beitrag von Otti » Di 24. Mär 2015, 13:41

An der Formulierung selbst gibt es zunächst einmal nichts zu beanstanden.
Nur ... bei solchen Gesetzen sollte die Formulierung halt so sein, dass sie keine Fragen aufwirft, weil eben der Text erst einmal schwierig zu verstehen ist. Wenn es in der Presse mal wieder um die Nacktbilder geht, ist mein Postfach mit Anfragen dazu voll.
- "Ich habe Bücher von David Hamilton ... muss ich die jetzt wegschmeissen?"
- "Muss ich Fotos von unseren FKK-Ferien in den 70er Jahren nun vernichten?"
- "Darf ich mein Kind im Planschbecken fotografieren, wenn es nackt ist?"
So - und ähnlich - lauten die Fragen, die ich bekomme. Viele Eltern sind nun einmal verunsichert.

Und dann gibt es da noch das Phänomen der so genannten "Selfies". Selbst Kinder im Alter von 10, 11 oder 12 Jahren stellen sich nackt vor einen Spiegel, posieren (!) dabei und fotografieren sich mit dem Handy selbst. Laut Gesetz ist es verboten, aber will und kann man ein Kind bestrafen, wenn es sich selbst (nackt) fotografiert? Für ein aufklärendes Gespräch ist es dann bereits zu spät, die Bilder sind meist schon im Umlauf. Ein Erwachsener, eine Erwachsene hingegen, darf dies machen: er/sie ist stolz auf seinen/ihren Körper, macht Nackt-Selfies und verschickt sie ... kein Problem. Ein 14- oder 16-jähriger, der stolz auf seinen Körper ist und ... upps: strafbar.

 
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Re: Nacktbilder - Neues Recht

Beitrag von Tim007 » Di 24. Mär 2015, 15:33

Hallo Otti, vielen Dank für Deine Erläuterungen.

Nichts von dem, was Du angeführt hast, ist strafbar.
Und Kinder laufen ohnehin nicht Gefahr, sich strafbar zu machen. Die Grenze ist 14 J.

Leider gibt es kaum Gesetze, die nicht interpretierungs-/auslegungsbedürftig sind.
Es geht nicht anders.

Gruß
Tim

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Re: Nacktbilder - Neues Recht

Beitrag von Aria » Di 24. Mär 2015, 17:45

Tim007 hat geschrieben:Leider gibt es kaum Gesetze, die nicht interpretierungs-/auslegungsbedürftig sind.
Es geht nicht anders.
Ja, Tim, aber dieses Gesetz (StGB § 184b - Kinderpornografie) ist jetzt nach Belieben interpretierbar. Dies gilt vor allem für den neu hinzugekommene Punkt c: Während früher
a) „sexuelle Handlungen von, an oder vor einer Person unter vierzehn Jahren (Kind)“ oder
b) „die Wiedergabe eines ganz oder teilweise unbekleideten Kindes in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung“ als Kinderpornografie eingestuft wurde, gilt das jetzt auch für
c) „die sexuell aufreizende Wiedergabe der unbekleideten Genitalien oder des unbekleideten Gesäßes eines Kindes“.

Meine Meinung dazu: Sexuell aufreizend sind Kinder grundsätzlich nicht - außer man stellt sich auf die Position eines Pädophilen und vermutet dann, was für ihn aufreizend sein könnte. Und das ist vermutlich jede Abbildung der Genitalien oder des Gesäßes eines Kindes. Deshalb gibt es die Fragen an Otti, deshalb gibt es keine Bilder von nackten Kindern in den Medien mehr.

Selbst der DFK schreckt schon lange davon zurück, man muss sich nur die Titelbilder seiner Verbandzeitschrift der letzten 20 Jahre ansehen. Siehe dazu auch meinen Beitrag vom Di 24. Mär 2015, 11:35 im Thread „Dokumente des gesellschaftlichen Wandels“.

 
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Re: Nacktbilder - Neues Recht

Beitrag von Tim007 » Di 24. Mär 2015, 19:30

Ich möchte nicht, dass meine Genitalien in sexuell aufreizender Weise wiedergegeben werden.

Und für Kinder soll das nicht gelten?
Hast Du mal Kinderpornos gesehen?

Es ist schlimm, dass darüber überhaupt diskutiert werden muss.
Es ist nur eines: wi-der-lich, was man den Kindern antut.

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Re: Nacktbilder - Neues Recht

Beitrag von Aria » Di 24. Mär 2015, 19:46

Tim007 hat geschrieben:Ich möchte nicht, dass meine Genitalien in sexuell aufreizender Weise wiedergegeben werden.
Du hast meinen Satz nicht gelesen oder nicht verstanden: Für Interessierte ist jede Abbildung der Genitalien sexuell aufreizend. Sollen deswegen alle Bilder mit nackten Menschen, auf denen deren Genitalien zu sehen sind, verschwinden?


Tim007 hat geschrieben:Hast Du mal Kinderpornos gesehen?
Kinderpornos sind was anderes als Familienbilder, die der DFK noch in den 80er-Jahren auf den Titelbildern seiner offiziellen Zeitschrift veröffentlichte. Wir reden hier nur von solchen Bildern – vermische das bitte nicht.

 
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Re: Nacktbilder - Neues Recht

Beitrag von Tim007 » Di 24. Mär 2015, 20:21

Aria hat geschrieben:Sollen deswegen alle Bilder mit nackten Menschen, auf denen deren Genitalien zu sehen sind, verschwinden?


Nein.
Dann stünde im Gesetz: "Nacktbilder sind verboten."
Dazu muss man kein Jurist sein, um den Unterschied begreifen zu können.

Wir reden hier nur von solchen Bildern – vermische das bitte nicht.


ynda hatte eine überzeugende Erklärung geliefert.

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Re: Nacktbilder - Neues Recht

Beitrag von Aria » Di 24. Mär 2015, 20:36

Tim007 hat geschrieben:
Aria hat geschrieben:Sollen deswegen alle Bilder mit nackten Menschen, auf denen deren Genitalien zu sehen sind, verschwinden?
Nein.
Dann stünde im Gesetz: "Nacktbilder sind verboten."
Das ist wieder mal typisch: Ich spreche von Bildern mit nackten Menschen, auf denen deren Genitalien zu sehen sind, und Du sprichst von allen Nacktbildern. Hallo, Tim, geht’s noch? :shock:

 
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Re: Nacktbilder - Neues Recht

Beitrag von Tim007 » Di 24. Mär 2015, 20:51

Noch einmal:

Im Gesetz steht nichts von normalen Nacktbildern. Warum schreibst Du dann:

"Sollen deswegen alle Bilder mit nackten Menschen, auf denen deren Genitalien zu sehen sind, verschwinden?"

Darum geht es gerade nicht.
Die Abbildung von Genitalien ist nicht per se verboten.

Im Übrigen verweise ich auf das, was Ynda geschrieben hat.
Das ist genau richtig. (Leider)

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Re: Nacktbilder - Neues Recht

Beitrag von Aria » Di 24. Mär 2015, 21:17

Tim007 hat geschrieben:Im Gesetz steht nichts von normalen Nacktbildern. Warum schreibst Du dann: "Sollen deswegen alle Bilder mit nackten Menschen, auf denen deren Genitalien zu sehen sind, verschwinden?"

Darum geht es gerade nicht.
Die Abbildung von Genitalien ist nicht per se verboten.
Natürlich sind sie nicht per se verboten, aber sie können als sexuell aufreizend gewertet und damit als verboten gelten – siehe dazu die verlinkten Bilder in meinem Posting vom Di 24. Mär 2015, 20:11 in dem Thread „Dokumente des gesellschaftlichen Wandels“.

Damit genug für heute.

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Re: Nacktbilder - Neues Recht

Beitrag von nordnackt » Di 24. Mär 2015, 23:15

Eure Diskussion ist bislang recht frucht- und freudlos sowie derzeit auch ohne ernsthafte Aussicht auf kurzfristigen Erfolg und Besserung.

Ihr beschreibt teilweise mit ungenauer Darstellung etwaige konkrete oder erdachte Fotos bzw. Bildmotive, die gar nicht vorliegen, und trennt dann letztlich ohne weitere Differenzierung ratzfatz zwischen schwarz und weiß, Recht oder Unrecht.

Um im Einzelfall zu einer juristisch korrekten Entscheidung zu kommen, wäre die Arbeit an einem ausgewählten Beispiel natürlich hilfreich. Selbstverständlich möchte niemand hier ein derartig streitiges Foto zur Diskussion einstellen. Im Strafprozess - dort wird letztlich im Nachhinein erkannt, was strafbar ist und was nicht - liegt es natürlich anders. Dort ist z. B. konkret definiertes, tatsächlich vorliegendes und verwendetes Bildmaterial objektiv und subjektiv rechtlich zu bewerten. Es wird in Augenschein genommen, also angeguckt.

Natürlich lässt sich das (neue) Recht auch abstrakt erörtern.

Im ersten wie im zweiten Fall wäre es jedoch erforderlich, sich zunächst eingehend mit den Tatbestandsmerkmalen zu beschäftigen. Hier finden sich allerdings der Auslegung zugängliche Begriffe, deren Definition teilweise sehr umstritten ist und deren Anwendung auf einen konkreten Fall äußerst schwierig sein kann. Die hierzu zwingend erforderliche "Vorarbeit" würde diesen Rahmen sprengen. Allein für die abstrakte (!) Frage, was überhaupt "kinderpornographisch" oder "unnatürlich geschlechtsbezogene Körperhaltung" ist, lässt sich mindestens ein weiterer ausführlicher wissenschaftlicher Aufsatz abfassen. Noch umfangreicher wird es dann an einem konkreten Beispiel, wenn neben der Darstellung juristischer Definitionen zunächst ein Meinungsstreit zu entscheiden und sodann noch mit kontroversen, aber vertretbaren Positionen am Sachverhalt zu subsumieren ist.

Eure Diskussion bräuchte also - um es zu etwas zu bringen - deutlich mehr Raum.

Es gibt Gesetze, die wesentlich schlechter gelungen sind als § 184b StGB. Wie schon an anderer Stelle dargestellt, sind unbestimmte oder jedenfalls auslegungsbedürftige Begriffe leider unabdingbar für eine brauchbare Rechtsordnung. Nur so kann der unglaublichen Vielfalt des Lebens adäquat begegnet werden. Die entscheidende Frage, was rechtens ist und was nicht, kann dann mitunter eine sehr schwierige sein.

Die ersten obergerichtlichen Entscheidungen werden wohl abzuwarten sein. Erst dann weiß man, was das neue Recht in der Praxis wirklich taugt. Allerdings wird hierzu überwiegend auf eine gewachsene Rechtsprechung zurückgegriffen werden können.

Als gewöhnlicher FKKler macht oder erhält man aber sicher keine Fotos etc., die unter §184b StGB fallen könnten. Die rechtlichen Erörterungen sind m. E. deshalb off topic. Wer hier tatsächlich rechtliche Probleme mit seinem Bildmaterial bekommt, agiert mindestens im Grenzbereich, wahrscheinlich vorsätzlich und sollte sich fragen, ob er hier richtig ist.

Es gibt übrigens kostenlose Beratungsstellen für krankheitseinsichtige Pädophile.

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