Cronewcleus hat geschrieben:Da sieht man wie immer apsurder die "Verschärfungen" des StGB geworden sind.
Was siehst du an einer unwahren Behauptung in Bezug auf Verschärfungen des StGB?
Aria hat geschrieben:Im Klartext: Abbildung eines nackten Kindes wird erst dann zu einer kinderpornografischen Abbildung, wenn ein Pädophiler sie besitzt. Geht es noch schräger?
Ja, das ist wirklich schräg! Auch die Aussage, dass man ein Bild in Bezug auf diese rechtliche Bewertung nicht nach dem Empfinden des normalen nicht pädophilen Betrachters beurteilen soll, denn der empfindet es ja ohnehin nicht als aufreizend ....
Wenn das so weitergeht, dass man Dinge nicht mehr aus der Sicht des Normalbürgers beurteilt, sondern nach der Sicht der vom normalen Durchschnitt weit Abweichenden? Dann finde ich aber auf derselben Basis auch genügend Argumente, sämtliche Gewaltszenen aus Filmen zu verbieten.
Dennoch: es wird auch ganz klar in dem Kommentar geschrieben,
dass die rein familiären Nacktbilder, auch von Kindern beim rein privaten Austausch innerhalb eines klar begrenzten Familien- und Freundeskreises nicht von diesem neuen Strafrecht betroffen sind. Deshalb sollten "Weidenfeld" und "Cronewcleus" das auch mal lesen und ebenso, wer sonst noch an die wiederholten falschen Aussagen von "Weidenfeld" glaubt (wie es er gern hätte), statt mal die Fakten gelesen zu haben. Zum Ausspruch "Glaubt es doch mal..." kann ich nur sagen: "Glauben kann man in der Kirche, im sonstigen Leben kann man nur wissen oder nicht wissen".