Aktuelle Zeit: Do 28. Mär 2024, 22:54

FKK-Freunde.info

Das deutsche FKK-Forum

Nackt sein in Spanien - Alle rechtlichen Aspekte

In diesem Forum werden Rechtsfragen bezüglich der FKK diskutiert. Bitte beachtet, daß dies absolut unverbindlich ist.
 
Beiträge: 1670
Registriert: 19.09.2006
Wohnort: Großraum Ffm
Geschlecht: Paar

Re: Nackt sein in Spanien - Alle rechtlichen Aspekte

Beitrag von PundV » Do 15. Sep 2016, 18:24

regenmacher hat geschrieben:
Darum bin ich immer noch auf der Suche für einen Beweis dafür, dass die Regelung in Spanien irgendwie einzigartig ist.

Generell ist es schwierig, die NICHTexistenz eines spanien-weit gültigen Gesetztes zu beweisen, das Regelungen zur einfachen Nacktheit enthält.


Richtig. Auf der anderen Seite ist es nicht explizit erlaubt. Ist alles erlaubt, was nicht verboten ist? Vielleicht zunächst, ja. Aber wenn man versucht, überall in Spanien, wo es keine Bestimmungen gibt, nackt zu sein, mit Hinweis darauf, es ist nicht verboten, dann wird es bald verboten werden. Dies ist schon in Spanien geschehen.

regenmacher hat geschrieben:Neben Spanien existieren übrigens auch in einigen US-Bundesstaaten keine landesweit gültigen Gesetze bezüglich der hier interessierenden Sache, wie ich vor einger Zeit - auch mit Unterstützung der örtlichen Presse - zeigen konnte (Stichwort: Brattleboro,Vermont)


Und genau dies ist in Brattleboro passiert.

Benutzeravatar
 
Beiträge: 1595
Registriert: 30.07.2003
Wohnort: 85221 Dachau (@München)
Geschlecht: Männlich ♂
Alter: 63

Re: Nackt sein in Spanien - Alle rechtlichen Aspekte

Beitrag von ad peter » Do 15. Sep 2016, 20:31

Sprich: Wenn man kein FKK macht, ist es nicht verboten. Aber wenn man FKK macht, wird es dann verboten. :(

Benutzeravatar
 
Beiträge: 570
Registriert: 04.10.2003
Wohnort: 53498 Bad Breisig
Geschlecht: Männlich ♂
Alter: 70

Re: Nackt sein in Spanien - Alle rechtlichen Aspekte

Beitrag von regenmacher » Fr 16. Sep 2016, 20:11

Dies ist schon in Spanien geschehen.

Teilweise. Nur teilweise. Es gibt auch zahlreiche Fälle, in denen (in voller Absicht) und explizit auf ein gemeindliches Nackt-Verbot verzichtet wurde, wenngleich ich ergänzen will, dass die betroffenen Gemeinden dabei eher die Strände als ihren Stadtbereich im Auge hatten.

Aber wenn man FKK macht, wird es dann verboten.

Rechte die sich nicht nutzen lassen, sind keine Rechte. Wenn durch die Nutzung eines Rechtes dieses erlischt, dann hat das Recht auch zuvor im Grunde nicht bestanden.

Natürlich können zu allen Zeiten und in allen Lagen Vorschriften und Gesetze erlassen werden, die irgendwelche Rechte einschränken. Wenn aber diese Vorschriften/Bestimmungen nur deshalb entstehen, weil jemand die Rechte nutzt, dann ist durch die beschränkende Vorschrift/Bestimmung kein wirklich neuer Schaden entstanden.


in Brattleboro pass

Brattleboro – lang ist es her. Inzwischen ist viel gelaufen. So sind z.B. Nackte Prozessionen in SF möglich (wenngleich es dazu derzeit noch der richterlichen Hilfe bedarf, wie uns allen – jedenfalls allen, die an der Sache interessiert sind – im Frühling diesen Jahres eindrucksvoll demonstriert wurde.)

Zurück zur alten Sache Brattleboro. Dort sind damals tatsächlich – als Reaktion einiger nackter Jugendlicher – Bestimmungen zu „Nackt in der Öffentlichkeit“ entstanden. Das waren aber mitnichten Verbote. Vielmehr war vorgesehen, dass lediglich Kirchen und Schulen sowie deren unmittelbarste Umgebung (Abstand wenige Meter) „no go area“ für die Nackten sein sollten. Selbst die eher konservative Verwaltung und die örtlichen politischen Gremien waren dem nicht abgeneigt – wobei ich allerdings anmerken will, dass das „Bürgermeisteramt“ die Sache nicht ernst nehmen wollte und eher an pubertierende Jugendliche dachte. So ganz Unrecht hatten sie damit übrigens nicht. Berühmt war der Ausspruch: „Wir warten einfach bis es Winter und kalt wird, dann werden sich die nackten Jugendlichen schnell wieder bekleiden. Im nächsten Sommer sind sie schon etwas älter, und haben vermutlich ganz andere Ideen.“. Im Endeffekt war es weniger eine „Nackt-Verbots“-Verordnung als vielmehr eine „Jeder-kann-sich-kleiden-oder-auch-nicht-kleiden-nur-im-Umgebungsbereich-von-Schulen-und-Kirchen-Nackt-Verbot“-Verordnung. Leider ist aus dieser Verordnung nichts geworden. Meiner nur schwachen Erinnerung nach wurde sie sogar hier – bzw. im damaligen fkk-freun.de – als unpraktisch kritisiert, wobei von den postern nicht erkannt wurde, dass das eigentliche Novum darin bestand, dass damit erstmalig explizit ein Recht auf „Nackt in der Öffentlichkeit“ festgeschrieben wurde. Ok – die poster nahm ich schon damals nicht für voll. Endgültig habe ich meine Unterstützung eingestellt, als bekannt wurde, dass der wichtigste der nackten, jugendlichen Protagonisten intensiv mit Rauschgift handelte und es auch sonst „nicht so genau“ mit den Gesetzen nahm. Die besagte Verordnung ist nie aus ihrer vielwöchigen Testphase herausgekommen. Wie ist es heute dort ? Nach meinen letzten, nun schon länger zurückliegenden Informationen gilt dort ein Nackverbot für die bebauten Stadt-Gebiete. Ein Fluss (West River ? Connecticut River ) ist vom Verbot ausgenommen.

.

Benutzeravatar
 
Beiträge: 4785
Registriert: 17.06.2006
Wohnort: Hessen
Geschlecht: Männlich ♂

Re: Nackt sein in Spanien - Alle rechtlichen Aspekte

Beitrag von Hans H. » Mo 19. Sep 2016, 13:16

regenmacher hat geschrieben:Teilweise. Nur teilweise. Es gibt auch zahlreiche Fälle, in denen (in voller Absicht) und explizit auf ein gemeindliches Nackt-Verbot verzichtet wurde, wenngleich ich ergänzen will, dass die betroffenen Gemeinden dabei eher die Strände als ihren Stadtbereich im Auge hatten.

Das ist die entscheidende Antwort zu:
Dies ist schon in Spanien geschehen.

Verbote wurden ausgesprochen, wo FKK zu nah an Stadtbereiche oder sogar in Städte hinein (wie Barcelona) vorgedrungen ist. Die gerichtliche Entscheidung, die hier im Forum bereits gepostet wurde, besagte nämlich, dass Gemeinden dieses Verbot im Orts-Gebiet ihrer Gemeinde erlassen dürfen, also soweit so etwas wie bei uns die Gemeindesatzungen wirksam sein kann. Mehrere vorherige gerichtliche Entscheidungen liefen darauf hinaus, dass eine Gemeinde nichts gegen Nackte am Stadtstrand unternehmen kann, solange sie kein explizites FKK-Verbot für diesen Strand ausgesprochen und auch angemessen kommuniziert hat. (Z. B. der Fall des Freispruchs der nackten Studenten am Stadtstrand von Las Palmas de G. C., weil es dort zu der Zeit kein Nackt-Verbots-Hinweisschild gegeben hatte.)

Damit ist die Situation auf jeden Fall schon mal grundlegend anders, als in Deutschland. Ob aber "die Regelung in Spanien irgendwie einzigartig ist", kann ich damit nicht sagen, da es zu viele Länder gibt, deren Regeln ich nicht kenne.

An Stadtstränden sieht man seitdem hin und wieder FKK-Verbotsschilder (Z. B. Los Christianos und weiterer Strandverlauf an der Südspitze von TF oder Playa de Amadores bei Puerto Rico auf GC). Für Strände außerhalb der Stadt- bzw. Ortsbereiche gibt es kein Verbot. Die Gemeinden können dort auch kein Verbot aussprechen (Beispiel: der Rechtsstreit mit der Gemeinde Granadilla vor einigen Jahren um den Playa de la Tejita - darüber wurde auch ausführlich im Forum berichtet).

Außerhalb der Ortsstrände wird es von Region zu Region von der Guardia Civil (die außerhalb von Gemeinden zuständig ist, sonst Policía Municipal bzw. Policía Local) unterschiedlich gehandhabt. An der Costa del Sol gibt es viele Bereiche, an denen FKK aufgrund der verbesserten Kenntnislage der Polizisten über die Rechtssituation nicht mehr beanstandet wird, wo das vor 10 Jahren noch ganz anders aussah (trotz damals bereits derselben Rechtslage).

Also: den Satz "Dies ist schon in Spanien geschehen" muss man deutlich relativieren, denn es ist nur an Ortsstränden geschehen sowie für das Stadtgebiet Barcelona, wo einige fanatische Nackte doch sehr übertrieben haben. Nackt in der Öffentlichkeit in der Stadt ist nun mal in unserer heutigen Kultur nicht möglich ohne einen erheblichen Widerstand auf sich zu ziehen.

Vorherige

Zurück zu FKK & Recht

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 16 Gäste