Die Regeln sind dort etwas widersprüchlich. Nach dem Küstengesetz aus den 1980ger Jahren wäre es eigentlich so wie Matz schreibt: "dass die Gemeinde den Strand nicht unter eigenen Fittichen hat". Im Ordnungsrecht sehen die Spanier aber vor, dass die Gemeinden für ihre Ortsstrände eigene Regeln erlassen dürfen. Ob das aus einem Gesetz abgeleitet werden kann, bezweifle ich, denn sonst hätten die spanischen Naturisten nicht dagegen bereits in mehreren Orten geklagt. Die aktuelle Rechtsprechung bestätigt aber diese Praxis.
Das war auch ein entscheidender Punkt im Streit um den Playa de la Tejita, da dieser bisher nicht als ein Ortsstrand bezeichnet werden kann und die Gemeinde Granadilla deshalb dort für den Verbotsversuch einen Rückzieher machen musste. Wenn der umstrittene Hotelkomplex am Südende gebaut werden sollte, kann sich das für einen Teil des Strandes ändern. Wie weit, also welcher Anteil des Strandes weiß man nicht. Das würde nur dann geklärt, falls es darüber dann wieder einen Streitfall geben sollte, ausgelöst durch sich beklagende Touristen im neuen Hotelkomplex.
Zum Urteil des Tribunal Supremo, welches bestätigt, dass die Gemeinde von Platja D'Aro an ihren Stränden ein Nacktverbot aussprechen darf:
- "La Sala III del Tribunal Supremo declara conforme a Derecho la Ordenanza municipal de Castell-Platja D'Aro (Girona), "
- Die Kammer 3 des obersten Gerichts erklärt die Gemeindeverordnung von Castell-Platja D'Aro (Girona) für rechtskonform,
- "aprobada por acuerdo del Pleno del Ayuntamiento el 25 de agosto de 2009, "
- die durch Beschluss des Plenums des Gemeinderates am 25.8.09 verabschiedet wurde,
- "que prohíbe el nudismo en las playas de la localidad y tipifica esa conducta como infracción grave.
- die Nudismus auf den Stränden des Ortes verbietet und solches Verhalten als schwere Straftat einstuft.
- "El Supremo rechaza el recurso planteado por el Club Catalá de Naturisme contra la sentencia del Tribunal Superior de Justicia de Cataluña, de 11 de febrero de 2013, que ya avaló dicha ordenanza."
- Das Gericht weist die Berufung des Club Catalá de Naturisme gegen das Urteil des Obersten Gerichtshofs von Katalonien vom 11.2.2013 zurück, das schon diese Verordnung bestätigt hatte.
(Nur beim letzten Satzteil musste ich etwas grübeln: Avalar kenne ich für "Bürgschaft übernehmen" oder "für etwas garantieren". Deshalb verstehe ich es sinngemäß in den letzten drei Wörtern so wie hier übersetzt. Wörtlich wäre es ja: "... für diese Verordnung gebürgt hatte". Da ist bestätigt sicher sinngemäß korrekt.)