gern-nackt hat geschrieben:Aber gilt die Freigabe als FKK nur im Sommer? Könnte ich da Ärger bekommen? Wie ist die Rechtslage?
Wenn keine Angabe dabei steht, dass es nur im Sommer gilt, dann gilt es das ganze Jahr - ganz einfach. Das schützt aber nicht automatisch vor den vielen Idioten, die die Welt besiedeln und meinen, sie allein können bestimmen, was Recht ist. Ärger kann man also immer und überall bekommen, wenn man nackt ist - und die Wahrscheinlichkeit dürfte außerhalb des Sommers etwas höher sein.
Die Rechtslage sollte aber klar sein: Ein als FKK ausgewiesener Bereich darf ganzjährig nackt genutzt werden, außer (und das gibt es wohl bisher nirgendwo) wenn es ausdrücklich auf dem Schild eingeschränkt wird.