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Darf man am FKK Bereich auch zu kälteren Jahreszeiten nackt

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Re: Darf man am FKK Bereich auch zu kälteren Jahreszeiten na

Beitrag von naturbande » Di 9. Apr 2024, 18:47

Ich hab noch nie von einer "Bademantel-Pflicht" gehört oder gelesen, von welchem Stern ist ER denn?
Behindertenparkplätze sollte man hier im Forum einrichten - falsches Thema außerdem...
LG

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Re: Darf man am FKK Bereich auch zu kälteren Jahreszeiten na

Beitrag von FKK-Fan_KS » Di 9. Apr 2024, 19:28

Nur weil du es noch nicht gehört hast, heißt das nicht, dass es sowas nicht gibt.

In der hiesigen Therme wurde unlängst eine Bademantelpflicht im Gastronomiebereich der Sauna eingeführt, ein umgebundenes Handtuch reichte nicht mehr aus, um bedient zu werden. Die Regelgung wurde zwar nach einiger Zeit und zahlreichen Beschwerden und negativen Bewertungen wieder zurückgenommen, aber ich denke, dass solche Ideen keine Einzelfälle sind.

Bademantelpflicht am FKK-Strand wäre allerdings vermutlich ein wirkliches Novum. Schweigen wir lieber und bringen nicht noch jemanden auf dumme Gedanken :lol:

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Re: Darf man am FKK Bereich auch zu kälteren Jahreszeiten na

Beitrag von regenmacher » Di 9. Apr 2024, 20:11

riedfritz hat geschrieben:Im Großen und Ganzen hast du mit deiner Information recht. Es haben sich aber Fehler eingeschlichen.
regenmacher hat geschrieben:"Der Strandabschnitt XY ist der FKK gewidmet / FKK-Bereich / unbekleidet zu nutzen", dann ist die Nutzung des Strandes im bekleideten Zustand nicht zulässig und kann daher eine Ordnungswidrigkeit sein.
Ein solcher Satz mag zwar evtl. irgendwo in einer Satzung drinstehen, verstößt aber gegen den Gleichheitsgrundsatz, Kleidung kann von Behörden nicht verboten werden, es sei denn es ist ein abgetrennter nicht für jedermann zugänglicher Raum mit Zugangskontrolle z.B. ein Freibad oder eine Therme die von der Kommune betrieben wird.
Ja, unbestritten darf niemand (also auch keine Gemeindeverwaltung) Kleidung verbieten. Eine Vorschrift der Art "Der Strandbereich XY ist unbekleidet zu benutzen" ist aber auch dann kein Verstoß gegen den Gleichheitsgrundsatz, wenn es sich um einen allgemein zugänglichen Bereich ohne explizite Zugangskontrolle handelt. Wesentlich ist hier, dass neben dem "Strandbereich XY" auch eine Alternative "Strandbereich AB" für Bekleidete zur Verfügung gestellt wird. Vergleiche das ruhig mit dem Beispiel "Behindertenparkplatz", der ja auch nicht für den gesamten öffentlichen Parkplatz gilt, so dass auch nicht Behinderte den Parkplatz nutzen könne. Das ist sogar der entscheidende Grund, warum die Einrichtung von Behindertenparkplätzen nicht gegen den Gleichheitsgrundsatz verstößt.

Nebenbei: Weitaus häufiger wirst du Formulierungen der Art "Der Strandbereich XY darf unbekleidet genutzt werden" finden, was auch bekleidete Nutzung zulässt.

riedfritz hat geschrieben:
regenmacher hat geschrieben:Die Nutzung von bestimmten Parkplätzen kann z.B. auf den Personenkreis der Gehbehinderten oder auf ein Geschlecht - hier "Frauenparkplätze" - beschränkt werden)
Das Beispiel ist unrichtig. Gesetzlich gibt es ausschließlich "Behindertenparkplätze". "Frauenparkplätze" und "Mütter-und Kind-Parkplätze" können zwar als solche gekennzeichnet werden, das Parken von Unberechtigten ist aber nicht strafbar, weil in der StVO hierfür keine Verkehrszeichen existieren.
Dass ich schon Parkplätze für "Mutter und Kind" und "Frauenparkplätze" (mit entsprechender Beschilderung) gesehen habe, führe ich darauf zurück, dass es zwar öffentlich zugängliche Parkplätze (Aldi, Rewe, Kaufland, Parkhaus in Bonn) waren, bei denen - meiner Erinnerung nach - ein Schild der Art "Hier gilt die Straßenverkehrsordnung" im Eingangsbereich angebracht war, aber neben der Straßenverkehrsordnung natürlich dort auch das Hausrecht gilt. Ob die Beschilderungen der Art "Mutter und Kind" oder "Frauenparkplatz" in der Straßenverkehrsordnung aufgenommen sind, kann ich nicht sagen. Auffallend ist jedoch, dass die genutzten Beschilderungen z.B. für "Mutter und Kind" auf den verschiedenen Parkplätzen identisch aussahen - was für sich betrachtet, natürlich auch daran liegen kann, dass voneinander "abgeguckt" wurde.

Deinem Hinweis folgend beschränke ich mein Beispiel auf "Behindertenparkplätze".

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Re: Darf man am FKK Bereich auch zu kälteren Jahreszeiten na

Beitrag von regenmacher » Di 9. Apr 2024, 20:26

naturbande hat geschrieben:Ich hab noch nie von einer "Bademantel-Pflicht" gehört oder gelesen, von welchem Stern ist ER denn?
Es wird dir - da vermutlich unbeteiligt - neu sein, aber tatsächlich gibt es in vielen Saunen, die vom Betreiber aufgestellte Regel, bei Verlassen der Saunakabine einen Bademantel anzulegen.

naturbande hat geschrieben: Behindertenparkplätze sollte man hier im Forum einrichten - falsches Thema außerdem...
Immerhin ein illustrierendes Beispiel zur hier aufgeworfenen Frage "Darf eine Gemeindeverwaltung Bekleideten die Nutzung von FKK-Strandabschnitten verbieten ? Verstößt das nicht ǵegen den Gleichheitsgrundsatz, nach dem alle Personen (also Nackte und Bekleidete) einen öffentlichen Strand zur Erholung nutzen dürfen ? Welche Bedingungen muss eine Gemeindeverwaltung erfüllen, wenn sie Einschränkungen der Art "nur für Nackte" oder "nur für Bekleidete" für öffentliche, allgemein zugängliche Bereiche erlässt ?

 
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Re: Darf man am FKK Bereich auch zu kälteren Jahreszeiten na

Beitrag von naturbande » Di 9. Apr 2024, 20:43

Aus eigener Erfahrung muss ich widersprechen:
Parkplatzgelände von Supermärkten sind Privatgelände. Dort aufgestellte Schilder und Zebrastreifen haben absolut nichts mit der STVO zu tun und dienen lediglich zur Orientierung, hinweisend, nicht rechtsbindend.
Selbst der ADAC kommt nicht dorthin, um Hilfe zu leisten, die Polizei erstrecht nicht.
JEDER kann sein Auto ohne Konsequenz an solchen Orten auf Behinderten-, Mutter...-, Frauenparkplätzen parken.
Nichtmal ein Verkehrsunfall mit Personenschaden hält vor dem Verkehrsgericht in solch einer "privaten Angelegenheit" stand.
Trotz Unfall mit Körperverletzung auf dem Zebrastreifen auf so einem Gelände hat der Richter eindeutig geurteilt, dass im Sinne der Verkehrsregelung diese Kennzeichnung auf privatem Boden nicht rechtlich korrekt ist, jedoch nicht verboten. Sie stellt nur eine Empfehlung zur Nutzung durch den Besitzer/Betreiber dar-MEHR nicht.
Übrigens, Leute-ihr weicht stark vom Thema ab!!!
LG.

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Re: Darf man am FKK Bereich auch zu kälteren Jahreszeiten na

Beitrag von regenmacher » Di 9. Apr 2024, 23:37

naturbande hat geschrieben:Aus eigener Erfahrung muss ich widersprechen:
Parkplatzgelände von Supermärkten sind Privatgelände. Dort aufgestellte Schilder und Zebrastreifen haben absolut nichts mit der STVO zu tun und dienen lediglich zur Orientierung, hinweisend, nicht rechtsbindend.
Mit dem Hinweis im Eingangsbereich des nicht öffentlichen, aber allgemein erreichbaren Parkplatzes "Hier gilt die Straßenverkehrsordnung" wird die Straßenverkehrsordnung Teil der Nutzungsbestimmung und somit Teil der Hausordnung. Verstöße gegen Teile der Straßenverkehrsordnung (z.b. Verstoß gegen "rechts vor links") werden dadurch zu Verstößen gegen die Hausordnung.

naturbande hat geschrieben:Selbst der ADAC kommt nicht dorthin, um Hilfe zu leisten,
Der ADAC ist ein privatrechtlicher Verein, der kommen kann oder nicht kommen kann - ganz nach eigenen Bestimmungen.
naturbande hat geschrieben:die Polizei erstrecht nicht.
Generell: Die Polizei muss kommen und den Fall aufnehmen (ein Protokoll schreiben), wenn strafrechtliche Folgen in Frage stehen (z.B. bei Personenschaden, Ladendiebstahl etc.) Das gilt natürlich auch dann, wenn dies auf privatem Gelände (oder z.B. in einer Privatwohnung) geschieht. Für Fragen zum zivilrechtlichen Hausrecht sind sie nicht zuständig.

naturbande hat geschrieben:JEDER kann sein Auto ohne Konsequenz an solchen Orten auf Behinderten-, Mutter...-, Frauenparkplätzen parken...Sie stellt nur eine Empfehlung zur Nutzung durch den Besitzer/Betreiber dar-MEHR nicht.
Nicht ganz, denn mit dem Hinweis im Eingangsbereich des Parkplatzes (ein solcher Hinweis muss natürlich vorhanden sein ) wird die Straßenverkehrsordnung zum Bestandteil des zivilrechtlichen Hausrechts. In dieser Figur können dann Geschädigte Ansprüche gegen den Parkplatzbetreiber (z.B. Aldi, Rewe..) anmelden. Dieser wiederum kann dann Ansprüche an den Verursacher anmelden.

naturbande hat geschrieben: Übrigens, Leute-ihr weicht stark vom Thema ab!!!
Welchem Thema ?? Du wirst doch die eingangs gestellte Frage nicht als "Thema" ernst nehmen ??
Aber damit alle (wirklich: alle) zufrieden sind, beschränke ich das illustrierende Beispiel "Behindertenparkplätze" auf öffentliche Parkplätze.

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Re: Darf man am FKK Bereich auch zu kälteren Jahreszeiten na

Beitrag von naturbande » Di 9. Apr 2024, 23:48

Danke für deine ausführlichen Erläuterungen.
Wie gesagt, die Praxis sieht anders aus. Die Polizei hat den Unfall aufgenommen, mehr nicht. Der Richter hat haargenau das verkündet, was ich widergegeben habe. Auf Privatgelände gilt keine STVO! Somit wurde aus einem Verkehrsunfall mit Körperverletzung, bei dem der Verursacher mit dem Handy am Steuer erwischt wurde, zu einem einfachen Sturz des anderen Teilnehmers ohne jegliche Folgen. Ende des Prozesses.
Ich weiß, das gehört nicht hierher, sorry. Werde mich dazu auch nicht mehr äußern, versprochen.
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Re: Darf man am FKK Bereich auch zu kälteren Jahreszeiten na

Beitrag von riedfritz » Mi 10. Apr 2024, 00:00

naturbande hat geschrieben:
Übrigens, Leute-ihr weicht stark vom Thema ab!!!
Du selbst bist doch derjenige, der von Anfang an mit unsinnigen Behauptungen die Klarstellungen provoziert hat. Darauf mußte doch geantwortet werden.

 
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Re: Darf man am FKK Bereich auch zu kälteren Jahreszeiten na

Beitrag von naturbande » Mi 10. Apr 2024, 00:42

Ohne Worte...
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Re: Darf man am FKK Bereich auch zu kälteren Jahreszeiten na

Beitrag von FKK-Hugo » Do 11. Apr 2024, 19:34

naturbande hat geschrieben:Ohne Worte...
LG

Könnt ihr bitte mal einen Link zum Urteil und zur Urteilsbegründung bringen?

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