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Sammlung: Nacktbadeverbote in kommunalen Satzungen

In diesem Forum werden Rechtsfragen bezüglich der FKK diskutiert. Bitte beachtet, daß dies absolut unverbindlich ist.
 

Re: Sammlung: Nacktbadeverbote in kommunalen Satzungen

Beitrag von Friedjof » Do 4. Jun 2015, 14:21

Dann aber los. Bei welchem Bad wollt ihr anfangen? :P

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Emmeringer See

Beitrag von Phragmites » So 5. Jul 2015, 10:06

Satzung.
§3 …(2)
Innerhalb des Freizeitgeländes ist insbesondere untersagt
… 14.
sich unbekleidet im See oder im Freizeitgelände aufzuhalten

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Re: Sammlung: Nacktbadeverbote in kommunalen Satzungen

Beitrag von Puistola » So 5. Jul 2015, 13:31

Bei dieser Ntzungsordnung für den Emmendinher See handelt es sich zweifelsohne
um einen Anspruch auf Hausrecht, denn der Geltungsbereich wird parzellengenau
umschrieben. Es ist also nicht Teil der Gemeindesatzung, wie dies etwa das m.E.
unrechtmässige pauschale Nacktbadeverbot an Bodensee und Rhein in Konstanz ist.

Was mir daran auffällt, ist die sorgfältige Formulierung bis in die Details,
während Willkür-Richter selbst an OLGs diesen Text als ausreichend erachten,
Nackte mit Buss- und Zwangsgeldern bis in die Tausende zu belegen:
OWiG
§ 118
Belästigung der Allgemeinheit

(1) Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.

(2) Die Ordnungswidrigkeit kann mit einer Geldbuße geahndet werden, wenn die Handlung nicht nach anderen Vorschriften geahndet werden kann.

Mehr zum Hintergrund dieser Ungeheuerlichkeit hier:
http://www.fkk-freun.de/viewtopic.php?p=205887#205887

Zwar ist auch in der am Emmendinger See gültigen Satzung ein dem OWiG§118
auffällig ähnlicher § enthalten, in dem die "Beeinträchtigung oder Gefährdung
von Sicherheit (und) Ordnung ..." mit Bussgeld bedroht wird, aber es war den
Verfassern offensichtlich klar, das ein derartiger Gummi-§ nicht genügend sei,
das nackte Baden zu sanktionieren.
Deswegen haben sie explizit den "unbekleideten" Aufenthalt mit Bussgeld bedroht.


Geht doch, Bestimmtheit kann verlangt werden.
Was nicht drinsteht, gilt nicht!*

§8 Ordnungswidrigkeiten
Nach Art. 24 Abs. 2 GO Satz 2 der Gemeindeordnung (GO) in Verbindung mit
§ 17 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten (OWiG) kann mit Geldbuße bis zu
1.000,00 € belegt werden, wer
(1) 1. entgegen § 3 Abs. 1 die Sicherheit, Ordnung, Ruhe oder Sauberkeit
beeinträchtigt oder gefährdet,
[...]
14. entgegen § 3 Abs. 2 Ziff. 13 Wasservögel aller Art oder Fische füttert,
15. entgegen § 3 Abs. 2 Ziff. 14 sich unbekleidet im See oder im Freizeitge-
lände aufhält. Dies gilt nicht für Kinder bis zum 6. Lebensjahr,


* mehr dazu siehe:
http://www.fkk-freun.de/viewtopic.php?p=205887#205887

Puistola

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Re: Sammlung: Nacktbadeverbote in kommunalen Satzungen

Beitrag von nordnackt » So 5. Jul 2015, 14:19

Weitere fachliche Informationen zu § 118 OWiG, die über eine meines Erachtens zu pauschale Einschätzung hinausgehen, finden sich auch auch hier:

http://www.fkk-freunde.info/viewtopic.php?f=11&t=2213

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Re: Sammlung: Nacktbadeverbote in kommunalen Satzungen

Beitrag von Puistola » So 5. Jul 2015, 16:43

Naja, ich werde es wohl nicht mehr erleben, dass jemand erfolgreich gegen den 118er anrennt.

Das kann zwei Gründe haben:

- Ordnungsbehörden unterlassen es künftig, Nacktknöllchen unter dem Titel OWiG§118 auszustellen.
oder
-Mann kuscht und zahlt, was angesichts des zu vermutenden sehr hohen Prozessrisikos
und damit hohen Kostenfolgen durchaus verständlich wäre. Grundsatzurteile werden
meist von Verbänden gesucht, aber ob die neue DFK-Leitung, die der Nacktheit
ausserhalb der Gelände nicht mehr krass feindlich gegenübersteht, schon soweit ist,
dass sie einen geeigneten Fall unterstützen würden, vermute ich eher nicht.

Immerhin haben mich Polizisten in BaWü schon vor Jahren laufen lassen, als ich
von einem Nackten Lauf am Rhein zum Wagen zurückkam. Ihr internes Argument:
Das Urteil gegen Peter Niehenke gelte nur im südlich angrenzenden Bezirk Freiburg.
Das ist lange her, lange bevor Andreas Peylo und Siggi Grawert ihre ungeschickt
angelegten Versuche gegen die tumbe Justizroutine in Angriff nahmen.

Alle drei Genannten unterschieden sich allerdings von meinem eher zufälligen
Zusammentreffen mit der Polizei dadurch, dass ihnen nicht nur eine einzelne, nackte
Unternehmung zu Lasten gelegt wurde, sondern, dass sie sich wiederholt an ein
und demselben Ort nackt bewegten und erkennen liessen, dort die Nacktheit in
der Öffentlichkeit fest etablieren zu wollen.
Da laufen dann schon mal die Telefone heiss, und Behörden beginnen dann schnell
zu reagieren nach dem Motto "Wehret den Anfängen". Da ist dann egal, ob eine
Rechtsgrundlage bestehe, oder ob man einmal mehr auf das "gesunde Volksempfinden"
oder ähnliche Figuren zurückgreife. Auch Petrullo musste das erleben, vom Trogener
Obergericht über das Bundesgericht in Lausanne bis zum EGMR in Strassburg.
An letzterem Ort brauchte der Zulassungsrichter sich nicht mal um die Benennung
der Ablehnungsgründe zu kümmern. Mehr Willkür als ein Formbrief ohne Unterschrift
geht nicht, ausgerechnet am Hort der Menschenrechte. Immerhin erging
damit kein Urteil, die Lage bleibt so, wie sie ohne Berufung geblieben wäre:
TRIST!

Puistola

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Re: Sammlung: Nacktbadeverbote in kommunalen Satzungen

Beitrag von nordnackt » So 5. Jul 2015, 20:59

@Puistola:

Das ist hier off topic und außerdem hatten wir es (uns) schon an anderer Stelle. Es gibt nicht nur schwarz oder weiß, so einfach darf und kann man es sich nicht machen. Jeder Fall liegt anders, die juristischen und nicht juristischen Beteiligten sind auch nur Menschen und handeln entsprechend unterschiedlich. Da gibt es weder einen gemeinsamen Nenner, feste Handlungsmuster noch gar eine Willkürjustiz.

Das Thema wird meines Erachtens überschätzt, denn die praktische Bedeutung ist tatsächlich gering. Zwar besteht allgemein die Angst vor Komplikationen. Ich habe sie auch. Diese scheint aber eher unbegründet und diffus zu sein, gestützt zum Teil wohl auch auch auf (nur teilweise anzuerkennende) grundsätzliche Vorbehalte gegen einige öffentliche Handlungen. Im Vordergrund steht wohl auch eher die allgemeine Sorge vor Ärger jedweder Art, auch ohne Polizei etc.

Zum deutschen Rechtsraum habe ich hier ein Forum angeboten:

http://www.fkk-freunde.info/viewtopic.php?f=11&t=3366

Die Resonanz ist schwach. Nur einen Beitrag muss ich ergänzen, der allerdings auch lediglich am Rande mit § 118 OWiG zu tun hat. Hieraus schließe ich, dass der gewöhnliche Nacktaktive keineswegs grundsätzlich gejagt, verfolgt und geächtet wird. Im Einzelfall kann es natürlich auch mal doof laufen. Aber man hat ja auch schon Pferde vor der Apotheke...

Und nun wieder viel Spaß mit kommunalen Satzungen. Nicht so mein Thema, leider.

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Re: Sammlung: Nacktbadeverbote in kommunalen Satzungen

Beitrag von FKKFamilie » So 5. Jul 2015, 22:02

Auch auf die Gefahr hin, dass ich jetzt sehr viel Missmut ernte aber warum ist es einem erwachsenen Menschen nicht möglich, sich nur dort nackt aufzuhalten, wo er dies auch zweifelsfrei darf?
Ist das wirklich so schwer? Oder steckt da eher ein reaktionärer Grundgedanke dahinter?
Ich habe bislang noch nie etwas von diesem §118 gehört oder gelesen. Erst hier im Forum.
Seinen Hobby zu frönen ist ja eine Sache aber wenn damit der Bruch einen gesetztes verbunden ist, stellt sich die Frage, warum nicht nach wegen suchen, um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten?
Klar, wir sind uns einig, es es gibt viel zu wenig offizielle FKK Gelegenheit aber so sieht nun mal die Realität aus, kann man sich da nicht anpassen und nur diese offiziellen FKK Gelegenheiten nutzen?

 
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Re: Sammlung: Nacktbadeverbote in kommunalen Satzungen

Beitrag von norbert » Mo 6. Jul 2015, 09:44

FKKFamilie hat geschrieben:Auch auf die Gefahr hin, dass ich jetzt sehr viel Missmut ernte aber warum ist es einem erwachsenen Menschen nicht möglich, sich nur dort nackt aufzuhalten, wo er dies auch zweifelsfrei darf?
Ist das wirklich so schwer? Oder steckt da eher ein reaktionärer Grundgedanke dahinter?
Ich habe bislang noch nie etwas von diesem §118 gehört oder gelesen. Erst hier im Forum.
Seinen Hobby zu frönen ist ja eine Sache aber wenn damit der Bruch einen gesetztes verbunden ist, stellt sich die Frage, warum nicht nach wegen suchen, um nicht mit dem Gesetz in Konflikt zu geraten?
Klar, wir sind uns einig, es es gibt viel zu wenig offizielle FKK Gelegenheit aber so sieht nun mal die Realität aus, kann man sich da nicht anpassen und nur diese offiziellen FKK Gelegenheiten nutzen?

Nein!
Was wird dann mit Nacktwandern?
Nur in Wippra und Undeloh?
Im § 118 steht ja nicht, das man nicht nackt wandern darf oder radfahren oder baden.
So lange es nicht durch Hausrecht, wie hier dargestellt, verboten ist, ist es eben nicht verboten. ;)

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Re: Sammlung: Nacktbadeverbote in kommunalen Satzungen

Beitrag von FKKFamilie » Mo 6. Jul 2015, 17:47

Aha, und warum ist dann dieser §118 so ein großes Thema bei euch?
Verstehe ich nicht wirklich.

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Re: Sammlung: Nacktbadeverbote in kommunalen Satzungen

Beitrag von nordnackt » Mo 6. Jul 2015, 18:46

FKKFamilie hat geschrieben:Aha, und warum ist dann dieser §118 so ein großes Thema bei euch?
Verstehe ich nicht wirklich.


Dazu ist hier im Forum schon sehr viel geschrieben worden. Weiter oben findet sich beispielsweise ein Verweis auf einen Link.

Es gibt leider eine unklare Grauzone, die viele hier bewegt. Es gibt keine Veranlassung, sich lediglich oder ausschließlich in speziell ausgewiesenen Arealen nackt aufzuhalten. Wo und unter welchen Voraussetzungen allerdings der nackte Aufenthalt nicht geahndet werden kann, ist mitunter nicht ganz einfach zu beurteilen. Es besteht also theoretisch die Gefahr, dass man hinterher schlauer ist.

Lasst uns diesen Thread aber doch einfach "sauber" halten. Hier geht es um Satzungen.

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