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Erfahrungsthread: Ärger mit Justiz und Behörden

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Re: Erfahrungsthread: Ärger mit Justiz und Behörden

Beitrag von Ocean » Fr 23. Nov 2018, 10:45

Alles andere hätte mich gewundert, gut so :-)

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Re: Erfahrungsthread: Ärger mit Justiz und Behörden

Beitrag von skyfire » Fr 23. Nov 2018, 12:36

Hat halt ne andere "Etage" gebraucht. Gibt leider Beamte, die das gesetz nicht verstehen.
Aber gut, der Quatsch ist vom Tisch.

 
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Re: Erfahrungsthread: Ärger mit Justiz und Behörden

Beitrag von riedfritz » Fr 23. Nov 2018, 16:35

Schorsch hat geschrieben:Ich zweifelte zuerst daran, da in der ersten Runde meine Einlassung an die Polizei nichts bewirkt hatte,
Das ist auch nicht verwunderlich, da die Polizei nur in begrenztem Masse der Entscheider über ein Verfahren ist und im Grunde nur Ermittler ist. Über einen Einspruch gegen einen Strafzettel im Autoverkehr entscheidet nicht die Polizei und nicht die Ordnungswidrigkeitenbehörde sondern das Amtsgericht.

Viele Grüße,

Fritz

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Re: Erfahrungsthread: Ärger mit Justiz und Behörden

Beitrag von nordnackt » Sa 24. Nov 2018, 01:45

Ein schönes Ergebnis. Es ist keine Selbstverständlichkeit, dass eine Ordnungsbehörde tatsächlich mal einen Rückzieher macht. Häufig muss erst das Amtsgericht den gesunden Menschenverstand retten, was aber manchmal auch dort misslingt.

Schade aber, dass es keine Entscheidung durch Urteil gab. So ist es natürlich bequem und günstig, aber ein solcher Verfahrensgang lässt sich nicht zitieren, so dass das Rad im Einzelfall weiterhin jedesmal neu erfunden werden muss.

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Re: Erfahrungsthread: Ärger mit Justiz und Behörden

Beitrag von nordnackt » Mo 23. Dez 2019, 16:15

Wieder ist bald ein Jahr vergangen und einiges - nicht so viel - zum Thema "Recht" gepostet worden. Einmal mehr hat jedoch niemand in eigener Sache seinem Unmut hier Luft gemacht oder sonst beispielsweise seine vermeintliche Rolle als Opfer (mit Begründung) geschildert. Ich habe ja die Vermutung aufgestellt, dass § 118 OWiG in seiner aktuellen Bedeutung für die FKK überschätzt wird.

Oder? Wie sieht es denn konkret für Euch aus? Hatte jemand im Jahr 2019 tatsächlich unberechtigt Kontakt zu Ordnungsbehörden oder Ärger mit beispielsweise Anzeigenden wegen angeblicher Rechtsverstöße?

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Re: Erfahrungsthread: Ärger mit Justiz und Behörden

Beitrag von dieter_gli » Mo 23. Dez 2019, 17:21

Polizeikontakt hatte ich mehrfach, beim Wandern bei den WNT gleich 2, beim Radeln in MeckPom auch einmal.
Aber Ärger gab es nicht, die Polizisten liessen sich überzeugen, teilweise erst nach telefonischer Nachfrage bem Vorgesetzten, dass es für sie nichts zu tun gab. Nicht mal die Personalien wurden aufgenommen.

 
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Re: Erfahrungsthread: Ärger mit Justiz und Behörden

Beitrag von Tim007 » Mo 23. Dez 2019, 19:41

Das ist auch meine Beobachtung.
Eigentlich eine gute Entwicklung.

 

Re: Erfahrungsthread: Ärger mit Justiz und Behörden

Beitrag von CHICO » Di 24. Dez 2019, 07:54

Das ist meine aktuelle Erfahrung mit Behörden und Justiz:

Viel Lärm um Nichts – oder – Tant de bruit pour la nudité.
.
Die „Geschichte“ hat offensichtlich noch kein Ende gefunden. Zur Moral der Geschichte am Ende dieses Textes. Also:
Die Staatsanwaltschaft Koblenz stellt die Ermittlungen wegen Verstoßes gegen §183a StGB - Erregung öffentlichen Ärgernisses - mit Schreiben vom 18.09.2019 gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung ein, weil „kein hinreichender Tatverdacht“ besteht.
Gleichzeitig stellt die Staatsanwaltschaft das von mir initiierte Ermittlungsverfahren gemäß § 187 StGB wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung - wegen eines angeblichen Verstoßes gegen §183a StGB - ebenfalls gemäß § 170 Abs. 2 der Strafprozessordnung ein, weil es angeblich niemanden gibt, der eine solche Anzeige erstattet hat. Die Polizei in St. Goarshausen hat sich offensichtlich geirrt, wenn sie von einer Anzeige eines Dritten ausgegangen ist.
In der Sache OWiG § 118 hat die Staatsanwaltschaft den Vorgang an die zuständige Bußgeldstelle, Verbandsgemeinde-Verwaltung Nastätten, abgegeben. Die dortige Ordnungsbehörde hat sich bei mir bisher nicht gemeldet. Man weiß dort von meinen Wanderungen um Weidenbach herum ohne Bekleidung seit ca. 15 Jahren. 2009 hatte man mir der dortige Bürgermeister zu diesem „Nichts“ geschrieben:
„Im Rahmen des uns zustehenden Opportunitätsprinzip werden wir bei Bekanntwerden einer Beschwerde/Anzeige wie vorstehend beschrieben verfahren.“
Vorstehend geschrieben hatte er wie folgt:
„Bei der Beurteilung, ob die Voraussetzungen des § 118 OWiG erfüllt sind, werden wir die konkreten Umstände des Einzelfalls, hier insbesondere die Örtlichkeit, den situativen Rahmen und ggf. Anlass und Zweck des Nacktseins würdigen.“
Es gab seit dem – 2009 - keine einzige Beschwerde oder Anzeige trotz meiner ca. 3.000 nackten Wanderungen im Umfeld von Weidenbach. Die im §118 OWiG angesprochene „Allgemeinheit“ fühlte sich durch Nacktheit bei Wanderungen offensichtlich nicht belästigt.
Gemeldet hat sich dann mit Schreiben am 11.10.2019 die Bußgeldstelle des Rhein-Lahn-Kreises in Sachen Bußgeldverfahren. Man wünschte wieder eine Stellungnahme zu den Vorwürfen. Geschickt habe ich alles per E-Mail, was schon die Polizei von mir bekommen hatte. Aber auch gleichzeitig die Nachricht, dass ich ein eventuelles Bußgeld nicht bezahlen werde, sondern ggf. ein Gericht in dieser Sache entscheiden lasse.
Mit Schreiben vom 22.10.2019 kommt dann tatsächlich ein Bußgeldbescheid über EURO 128,50, mit folgendem Grund.
„Sie haben damit (unbekleidet die Hunde außerhalb eines befriedeten Anwesens ausgeführt und von minderjährigen Insassen eines vorbeifahrenden Schulbusses wahrgenommen) eine Handlung vorgenommen, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.“
Dass ein solches Verhalten geeignet ist, „die Allgemeinheit zu belästigen und die öffentliche Ordnung…,“, ist nun eine rein subjektive Behauptung - ohne Bezug auf meine Ausführungen zum Verhalten der Allgemeinheit in den letzten 15 Jahren - dem Ordnungsamt Bad Ems gegenüber. Die Lebenswirklichkeit spricht eindeutig dagegen, dass sich die „Allgemeinheit“ belästigt fühlt, mich bei nackten Wanderungen zu sehen bzw. zu treffen. Es gab während solchen Verhaltens über 15 Jahre keine einzige Beschwerde oder Anzeige von all den Personen, die ich in dieser Zeit bei den fraglichen Wanderungen unbekleidet getroffen habe.
Interessant bleibt in diesem Zusammenhang, dass das Ordnungsamt im Bußgeldbescheid davon abgesehen hat, meine nackten Wanderungen als „grob ungehörig“ zu bezeichnen, wie es im § 118 OWiG heißt. Ob man wieder wie im ganzen Verfahren schlampig „getextet“ hat oder Nacktheit in besagtem Umfeld tatsächlich nicht als grob ungehörig bezeichnen wollte, bleibt offen aber von Belang im Sinne der Rechtsvorschrift.
Gegen den Bußgeldbescheid habe ich – erfolglos – Einspruch eingelegt. Das Ordnungsamt Bad Ems hat daraufhin mitgeteilt, den Vorgang an die Justiz, Staatsanwaltschaft Koblenz, abgegeben zu haben.

Weiteres bleibt abzuwarten????

Das „Nichts“ der Geschichte war die Beobachtung einiger Kinder aus einem Bus, wie ich mit meinen Hunden nackt wandern war. Dieses „Nichts“ hatten die Kinder ihrem „Betreuer“, einem Herrn Walter aus Welterod, berichtet. Dieser hat dann laut ermittelnder Staatsanwaltschaft, weil er angeblich Sorge hatte, dass die Kinder durch einen solchen Anblick psychisch belastet würden, die Polizei in St. Goarshausen über dieses „Nichts“ informiert. Aber erklärter Maßen keine Anzeige erstattet!
Den „Lärm“ hat dann die Polizei veranstaltet. Am 14.08.2019 fuhren zwei Polizisten auf dem Parkplatz unseres Hauses, Waldstraße 6 in Weidenbach, vor. Ihre Vorhaltung zu diesem Zeitpunkt war ausschließlich die Bitte, nackt nur auf meinem Grundstück und nicht außerhalb dieses Grundstücks zu sein. Auf Befragen konnten die Herren nicht erklären, welche Rechtsnorm es mir verbieten sollte, auch außerhalb des Grundstücks auf Bekleidung ggf. zu verzichten. Ich habe die zwei Herren wieder fortgeschickt in dem Wissen, dass sich meine Haltung hinsichtlich der Bekleidungsregeln nicht ändern wird.
Am nächsten Tag wurde der „Lärm“ plötzlich größer. Es kam ein Schreiben der Polizeiinspektion St. Goarshausen, in dem mir zwei Straftaten gemäß § 183a Strafgesetzbuch und § 118 OWiG vorgeworfen wurden, zu denen ich mich als Beschuldigter äußern sollte.
Ich habe zu diesen Beschuldigungen umfangreich Stellung genommen und eine Anzeige wegen falscher Verdächtigung und Verleumdung (Vorwurf des Verstoßes gegen § 183a StGB) gegen Unbekannt erstattet, weil die Polizei keine Auskunft geben wollte, wer diese Vorwürfe erhebt. Die Staatsanwaltschaft hat in dieser Sache dann von der Polizei die Auskunft erhalten, dass ein Herr Michael Walter diese Anzeige erstattet habe. Herr Walter bestreitet dieses ausdrücklich gegenüber der Staatsanwaltschaft. Nun gibt es auch noch „Lärm“ zwischen Herrn Walter und der Polizei!
Von der Generalstaatsanwaltschaft in Koblenz erfahre ich dann, dass davon auszugehen ist, dass die Polizei – wohl in ausschweifender Phantasie – mich des Verstoßes gegen §183a StGB beschuldigt hat. Die Polizei war nämlich zur fraglichen „Tatzeit“ und fraglichem „Tatort“ der behaupteten Straftat – ganz exakt laut Schreiben der Polizei am 14.08.2019 um 13:20 Uhr / 56355 Weidenbach Waldstraße 6 - gar nicht in Weidenbach und von St. Goarshausen aus war in Weidenbach nichts zu sehen!
Mehr „Lärm“ will ich nicht. Eigentlich wäre die Polizei dieses „Lärms“ wegen zur Rechenschaft zu ziehen. Das habe ich gelegentlich der Polizei per Fax mitgeteilt. Eine Reaktion gab es auch dieses Mal wieder nicht; man ist dort offensichtlich verstummt.
Die Moral von der Geschichte: Rechtsnormen und Fakten zählen; mit Fake-News und Phantasie erleidet man Schiffbruch. Das sollte der Polizei eigentlich geläufig sein; insbesondere weil ich die Herren in der Polizeiinspektion St. Goarshausen schon vor vier Jahren um Verbesserung ihrer Ausbildung gebeten habe. Der scheinbare Schutz des Ordnungsamts in Bad Ems für die Polizei in St. Goarshausen hat dann auch nicht geholfen.

Und noch Eines: Die Verwaltungen sollten begreifen, dass die Norm des Artikels 2 Grundgesetz dem Einzelnen weitgehende Rechte einräumt und gleichzeitig alle zu Toleranz verpflichtet; denn es heißt dort:
Art 2 - GG
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.

Zu den angesprochenen Rechtsnormen:
1. Text §183a StGB: Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.
2. Text § 187 StGB: Wer wider besseres Wissen in Beziehung auf einen anderen eine unwahre Tatsache behauptet oder verbreitet, welche denselben verächtlich zu machen oder in der öffentlichen Meinung herabzuwürdigen oder dessen Kredit zu gefährden geeignet ist, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe und, wenn die Tat öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) begangen ist, mit Freiheitsstrafe bis zu fünf Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.
3. Text OWiG § 118: Ordnungswidrig handelt, wer eine grob ungehörige Handlung vornimmt, die geeignet ist, die Allgemeinheit zu belästigen oder zu gefährden und die öffentliche Ordnung zu beeinträchtigen.

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Re: Erfahrungsthread: Ärger mit Justiz und Behörden

Beitrag von nordnackt » Mi 25. Dez 2019, 01:15

Das klingt ein wenig verworren und auch nach Missverständnissen. Ein besorgter Bürger will pflichtschuldig vorsorglich etwas melden, aber kein Anzeigender sein (so weit dann doch nicht; nur, dass man wegen der Kinder mal guckt?). Die Staatsanwaltschaft hat zwei gegenläufige Verfahren, die, mit Verlaub, aus rechtlichen Gründen schon beide Rohrkrepierer sind und dann auch noch im Vergleich zum sonstigen Arbeitsanfall ganz unten auf der Relevanzskala positioniert sind. Also weg damit - § 170 StPO - und vorsorglich zur Ordnungsbehörde, denn "nackt" ist ja immer irgendwie anrüchig (jedenfalls weiter südlich). Die Bußgeldstellen prüfen fast nie gründlich und helfen nur selten ab: Pi mal Daumen und fertig. Dass eine Beschwerde allein keinen Tatbestand erfüllt, war vermutlich erstmal kein Argument. Jetzt wird folgendes passieren: Das Gericht - Strafrichter - prüft und schlägt entweder den Ordnungsbehörden oder Dir eine Rücknahme vor, und zwar entweder des Bußgeldbescheids oder des Einspruchs. Oder es beraumt Termin zur mündlichen Verhandlung an. Hierzu werden in aller Regel auch Zeugen geladen, die Ordnungsbehörden müssen nicht teilnehmen. Wenn es zu einer solchen Veranstaltung kommt, kann man seine Argumente nochmal vortragen. Ergebnis kann beispielsweise ein Freispruch, eine Einstellung oder eine Verurteilung sein.

In jedem Fall lästig, aber machbar. Berichte gerne Weiter.

 

Re: Erfahrungsthread: Ärger mit Justiz und Behörden

Beitrag von CHICO » Mi 25. Dez 2019, 06:40

Hallo,
dieser lange Text „Viel Lärm um Nichts“ ist deutlich besser lesbar hier: www.axel-geertz.de/dokumente/LaermumNichts.pdf

Bei Interesse kann auch meine 12-seitige Stellungnahme der Polizei gegenüber zu den verschiedenen Vorwürfen abgefordert werden.

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