Im Falle eines Falles könnte es schwierig werden, sich auf GG zu berufen, weil das dort genannte Sittengesetz nicht in kodifizierten Form existiert: Es kann auch keine Definition des sittenwidrigen Verhaltens geben, weil das ein subjektives Empfinden ist, das zudem dem jeweiligen Zeitgeist unterworfen ist. Das gilt auch für Richter – bis hin zum Bundesverfassungsgericht.CHICO hat geschrieben:Die Verwaltungen sollten begreifen, dass die Norm des Artikels 2 Grundgesetz dem Einzelnen weitgehende Rechte einräumt und gleichzeitig alle zu Toleranz verpflichtet; denn es heißt dort:
Art 2 - GG
(1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt.
Das sehe ich anders: Im Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 26. Februar 2008, das sich mit dem Beischlaf zwischen Geschwistern befasst, wird auf dieses Sittengesetz zurückgegriffen. Es wird sogar auf Kodex des Hammurabi, die Bibel und das islamische Recht verwiesen, um zu begründen, dass das Verbot der Geschwisterliebe rechtens sei, weil ein „Verbrechen und Vergehen wider die Sittlichkeit“.CHICO hat geschrieben:Das in Artikel 2 GG angesprochene „Sittengesetz“ – was das auch immer ist - spielt in der aktuellen Rechtsprechung schon viele Jahre keine Rolle mehr.
Friedjof hat geschrieben:riedfritz hat geschrieben:Die Polizei hat sich wie Du ihnen geraten hast, um wichtigere Sachen gekümmert.
Richtig.
Wenn ich dann so etwas lese:Balthasar hat geschrieben:Dies ist die automatische Antwort der Polizeiinspektion auf meine E-Mail vom 03.04.2015:
Ich bin im Zeitraum vom 03.04. bis 12.04.2105 im Urlaub.
Mit freundlichen Grüßen
sagt mir dies, dass die Mail von Balthasar an den falschen Adressaten ging.
Ist mir etwas wichtig schreibe ich die Polizeidirektion als Institution an (pisanktgoarshausen@polizei.rlp.de), nicht einen einzelnen Mitarbeiter. Dann würde ich eine derartige Antwort nicht erhalten. Zudem sollten derartige Anschreiben auf dem Postweg erfolgen.
Im übrigen kann ich absolut nicht glauben, dass während des Urlaubs eines Polizeibeamten niemand seine Mails liest. Ich kenne keine Behörde, bei der Mails von im Urlaub befindlichen Bediensteten nicht an deren Vertretung weitergeleitet werden. Insbesondere kann ich mir dieses bei der Polizei nicht vorstellen. Es sei denn, es handelt sich um einen unwichtigen Posten, wo nichts anbrennen kann.
Eine Polizeidirektion macht keine Betriebsferien!
Ich glaube, hier will uns jemand auf den Arm nehmen.
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