von Friedjof » Mo 6. Jul 2015, 15:38
Wobei die "Handvoll" Erfahrungsberichte kein repräsentatives Ergebnis darstellen. Ich kann nur von einem Fall berichten, den ich beobachtet habe aber nicht weiß, wie er ausgegangen ist.
Tatort: Baggersee, der von der Gemeinde als Badesee freigegeben ist. Nur ein kleiner Teil wird von der DLRG überwacht. Für diesen Abschnitt übt auch die DLRG das Hausrecht für die Gemeinde aus, die für den überwachten Teil auch eine Badeordnung aufgestellt hat. Darin heißt es ausdrücklich, dass nacktes Sonnenbaden und nacktes Baden an diesem Strandabschnitt nicht gestattet ist.
Tathergang: Ein Mann um die fünfig Jahre rollt inmitten der etwa zwanzig angezogenen Badegäste seine Strandmatte aus, zieht sich splitternackt aus und legt sich auf die Matte, um sich zu sonnen. Zwei Frauen sprechen ihn an und bitten ihn, sich eine Badehose anzuziehen oder den FKK-Strand auf der gegenüberliegenden Seeseite aufzusuchen. Ohne Erfolg. Der Mann beruft sich auf vermeindliches Gewohnheitsrecht. Er habe dort schon nackt gelegen und gebadet, als noch gar keine offizielle Badestelle mit einer Badeordnung vorhanden gewesen sei.
Nun wurde auch die DLRG-Aufsicht auf den "Fall" aufmerksam. Der eine von den zwei DLRG-Leuten forderte ebenfalls den FKKler auf, eine Hose anzuziehen und verwies auf die Ausübung des Hausrechts. Ohne Erfolg. Keine Viertelstunde später erschienen auf Veranlassung des DLRG-Postens zwei Polizeibeamte auf dem Plan. Die Beiden waren außerordentlich nett und höflich, aber auch bestimmend. Auch sie baten den FKKler, sich in ihrem Beisein zumindest eine Badehose anzuziehen und verwiesen dabei auf die Badeordnung der Gemeinde und auch auf die Bestimmungen des OWIG.
Der FKKler aber sah sich im Recht und versuchte die beiden Beamten in eine Grundsatzdiskussion zu verwickeln. Irgendwann wurde es dann den sehr lange recht geduldig gebliebenen Beamten aber doch zu bunt. Sie verlangten, dass der FKKler sich ausweist. Ich habe von meinem "Zuschauerplatz" am Strandkiosk nicht genau mitbekommen, ob der FKKler sich nicht ausweisen konnte oder nicht wollte. Jedenfalls endete das Ganze damit, dass die beiden Polizeibeamten den FKKler baten sich anzuziehen, um ihn zwecks Feststellung seiner Personalien und Aufnahme einer Strafanzeige (weil er der Aufforderung sich eine Hose anzuziehen nicht nachkam) mit auf die Polizeidienststelle zu nehmen. Den beiden Polizeibeamten war es deutlich an zumerken, wie sehr ihnen der Fall stank. Aber was sollten sie machen? Sich von dem FKKler vorführen lassen und ihn einfach nackend liegenlassen?
Der DLRG-Mann gab dem FKKler noch für den Rest der Saison einen Platzverweis mit auf den Weg. Dies würde er aber noch von der Gemeinde schriftlich erhalten.
Dies war der erste Fall dieser Art und mit Behördenbeteiligung, den ich im Verlauf meiner ganzen "FKK-Laufbahn" erlebte. Ein, wie ich meine, vollkommen überflüssiger Fall. Ich könnte zwar noch von einem Fall berichten, wo die Textilgemeinschaft Front gegen einen Hardcore-FKKler am Strand machten. Aber das ist hier nicht gefragt.