Ein interessanter und grundsätzlich gut brauchbarer Eröffnungsbeitrag, allerdings meines Erachten viel zu kirchenlastig. Der Richter, der über einen eventuellen Vorfall zu entscheiden hat, wird sicherlich keine theologischen Grundsatzfragen dogmatisch aufarbeiten wollen. Er liest eine Akte mit einem wahrscheinlich hysterischen Opferbericht und sucht eine kurze juristische Bewertung, die im Idealfall mit seinem Rechtsgefühl einhergeht. Weniger ist da wieder einmal mehr.
Die praktische Relevanz dieses Themas zeigt sich im Erfahrungsthread: Bislang gleich Null. Im nach eigenen Angaben größten deutschen FKK-Forum hatte offenbar noch niemand wegen Nacktwanderns Ärger im Hinblick auf eine staatliche Sanktion. Auch eine Aussage, die allerdings nicht geeignet ist, uns - namentlich allein wandernen Männern - die gewünschte Sicherheit zu geben.
Dabei wäre eine gerichtliche Entscheidung durchaus zu begrüßen. Idealerweise ein Freispruch im OWi-Verfahren. Aber auch eine Verurteilung könnte man (endlich) diskutieren und unter anderem in den Fachmedien kommentieren. Anders liegt es nur bei Einstellungen, die keiner Begründung bedürfen und dennoch eine Kostenfolge für den Betroffenen haben können.
Um welche Entscheidung des VGH geht es? Gibt es da Aktenzeichen, Datum oder Fundstelle?