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Richterin verurteilt Nudisten zu Geldstrafe

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Re: Richterin verurteilt Nudisten zu Geldstrafe

Beitrag von norbert » Fr 3. Jun 2016, 16:04

Aria hat geschrieben:Immerhin haben wir jetzt geklärt, dass außer den Staatsanwaltschaften und den Geheimdiensten nur noch der Betroffene selbst Auskunft verlangen darf. Mit dieser Erkenntnis könnten wir diesen Thread jetzt schließen.


Das habe ich jetzt übersehen.
Wo stand das?
Was ist mit dem Wiki Artikel?

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Re: Richterin verurteilt Nudisten zu Geldstrafe

Beitrag von Aria » Fr 3. Jun 2016, 17:28

norbert hat geschrieben:Das habe ich jetzt übersehen.
Wo stand das?
Das steht in der Strafprozeßordnung (StPO) § 491, 492 und 495.

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Re: Richterin verurteilt Nudisten zu Geldstrafe

Beitrag von nordnackt » Mi 15. Jun 2016, 13:56

Die hier besprochene Entscheidung betrifft eine Verurteilung wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses nach # 183a StGB, und zwar unter der Annahme einer angesichts der örtlichen und situativen Umstände bedingt vorsätzlichen, im äußeren Erscheinungsbild objektiv sexualbezogenen und öffentlichen Handlung (vgl. dazu Fischer, StGB, 63. Aufl. 2016, # 183a Rn. 3, 4). Es kann derzeit offen bleiben, ob der festgestellte Sachverhalt die Gründe zu tragen vermag. Das Urteil vom 18.04.2016 ist wegen Rechtsmittels jedenfalls derzeit nicht rechtskräftig. Einer weiteren Erörterung bedarf es hier deshalb zur Zeit nicht. Ohnehin wäre im Forum mangels hinreichender Sachverhaltskenntnis nur ein Fischen im Trüben möglich. Das sollte bitte keinem angetan werden.

 
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Re: Richterin verurteilt Nudisten zu Geldstrafe

Beitrag von norbert » Sa 18. Jun 2016, 07:39

Habe gestern Post bekommen. Die Akten befinden sich derzeit beim Landgericht Hildesheim zur Entscheidung über das Rechtsmittel des Angeklagten.
Ich sollte mich an das Landgericht wenden.

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Re: Richterin verurteilt Nudisten zu Geldstrafe

Beitrag von Horst » Sa 18. Jun 2016, 09:33

norbert hat geschrieben:Habe gestern Post bekommen. Die Akten befinden sich derzeit beim Landgericht Hildesheim zur Entscheidung über das Rechtsmittel des Angeklagten.
Ich sollte mich an das Landgericht wenden.
Bittte halte uns auf dem Laufenden.

Gruß
Horst

 
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Re: Richterin verurteilt Nudisten zu Geldstrafe

Beitrag von riedfritz » Sa 18. Jun 2016, 09:49

Norbert hat geschrieben:Ich sollte mich an das Landgericht wenden.

Wahrscheinlich erübrigt sich momentan jede weitere Spekulation über das derzeitige Urteil, wenn es sowieso noch nicht rechtskräftig ist. Dazu sollte man die Entscheidung des LG abwarten.


Viele Grüße,

Fritz

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Re: Richterin verurteilt Nudisten zu Geldstrafe

Beitrag von nordnackt » Sa 18. Jun 2016, 11:29

Davon schrieb ich. Ich habe die Entscheidung lesen können. Zur Zeit ist nichts zu veranlassen.

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Re: Richterin verurteilt Nudisten zu Geldstrafe

Beitrag von Puistola » Sa 18. Jun 2016, 18:25

nordnackt hat geschrieben:Die hier besprochene Entscheidung betrifft eine Verurteilung wegen Erregung öffentlichen Ärgernisses nach # 183a StGB, und zwar unter der Annahme einer angesichts der örtlichen und situativen Umstände bedingt vorsätzlichen, im äußeren Erscheinungsbild objektiv sexualbezogenen und öffentlichen Handlung (vgl. dazu Fischer, StGB, 63. Aufl. 2016, # 183a Rn. 3, 4).
...
Einer weiteren Erörterung bedarf es hier deshalb zur Zeit nicht.


Naja, ich bin jedenfalls froh, dass sich der alte Turner nicht einschüchtern liess
und die Sache nun höherenorts liegt.
Bitte dran bleiben!
Danke

Puistola

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Re: Richterin verurteilt Nudisten zu Geldstrafe

Beitrag von nordnackt » Sa 18. Jun 2016, 20:19

Nun heißt es ersteinmal: Abwarten! Bei einer Verurteilung zu einer Geldstrafe von nicht mehr als 15 Tagessätzen (so hier; da wird sich die Richterin wahrscheinlich etwas dazu gedacht haben), muss die Berufung nach § 313 Abs. 1 StPO zunächst angenommen werden. Die Berufung wird angenommen, wenn sie nicht offensichtlich unbegründet ist. Anderenfalls wird die Berufung als unzulässig verworfen (§ 313 Abs. 2 StPO).

Lasst es mich einmal so sagen: Die Beteiligten waren sich nicht unbekannt. Es gibt eine Vorgeschichte. Die Beteiligten scheinen - ohne einen persönlichen Eindruck zu haben; das Verhandlungsprotokoll ist mir nicht bekannt - nicht einfach zu sein. Das Geschehen hat sich in direkter Nähe zu einer (überdies "bevorzugten") Wohngegend abgespielt. Die Entscheidung mag vertretbar sein. Zwingend erscheint sie mir nicht. Eine Einstellung wäre mangels Zustimmung des Angeklagten jedoch wohl nicht in Betracht gekommen. Wahrscheinlich aber eine Verwarnung mit Strafvorbehalt oder eine Überleitung in ein Ordnungswidrigkeitenverfahren (und dann Einstellung nach § 47 OWiG). Hierzu hängt indes viel von der Stimmung im Saal ab.

Warten wir einfach ab. Die Sache ist interessant. Ich werde mich gern weiter dazu äußern, hier oder anderenorts.

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Re: Richterin verurteilt Nudisten zu Geldstrafe

Beitrag von Liberté 53 » Di 26. Jul 2016, 10:45

@nordnackt
Vielen Dank für Deinen Einsatz und die Berichterstattung darüber. Inzwischen sind wieder 6 Wochen vergangen und ich möchte fragen-
a) ob es neue Entwicklungen gibt
und
b) ob Du uns vielleicht Deine Quellen über die bisherige Entwicklung mitteilen kannst: Das scheinen mir doch z.T. Internas, die nicht unbedingt in der Zeitung stehen.

Im übrigen finde ich es gut, sich hier einzumischen: Solange man annehmen musste, dass sich der betroffene 81-jährige keines rechtskundigen, sondern schwerhörigen Beistandes vergewissert hatte, muss für mehr Waffengleichheit in der 08/15-Justizmaschinerie gesorgt werden.
Was die Presse betrifft: Entspricht ziemlich genau meinen Erfahrungen, die ich im Dezember 15 mit dem NDR und seiner "markt"-Sendung gemacht hatte: Da wird reißerisch über einen 85-jährigen berichtet, der sich noch einmal einen Traum erfüllen wollte- in Form einer 5200 Euro teuren Nordland-Kreuzfahrt auf der AIDA. Doch als er an Bord war, warf man ihn als angeblich reiseunfähig wieder raus - und zahlte nur die Hälfte des Reisepreises zurück. Der NDR-Redakteur "setzte sich dann für ihn bei AIDA cruises ein" (mit der Macht der Presse, aber nicht mit rechtlichen Argumenten) und erreichte, dass diese weitere 800 Euro zurückzahlten- fehlten immer noch gut 1800 Euro. Um die habe ich mich dann gekümmert - und zwar mit Erfolg: AIDA hat alles zurückgezahlt. Im mail-Verkehr mit dem NDR hat sich dieser sehr merkwürdig geheimnistuerisch verhalten, wollte mir auch keine Adresse des 85-jährigen mitteilen, so dass ich ich schließlich seinen Nachbarn, der mit vollem Namen im Fernsehbeitrag aufgetreten war und die Sache auch an den NDR gebracht hatte, ausfindig machen konnte und von diesem die Bestätigung erhalten hatte, dass AIDA tatsächlich den Reisepreis kurz vor Weihnachten voll zurückbezahlt hatte. Allein der NDR hat entgegen seiner Aussagen den versöhnlichen Ausgang nicht mehr kommentiert. Fazit: Auf Herrn "Lüg" und seine Kollegen ist selten Verlass, die sind nur an einer reißerischen Schlagtotzeile interessiert.

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