Die Welt hat geschrieben:Wenn eine Frau nackt durch die Stadt läuft, wird man sie zwingen, sich etwas anzuziehen, um dieses "öffentliche Ärgernis" zu beenden. Kaum jemand wird sich für ein Recht dieser Frau auf öffentliche Nacktheit in die Bresche werfen und den Polizistinnen in den Arm fallen, die sie in eine Decke hüllen. Man darf jemanden zwingen, sich zu bekleiden. Das ist allgemein akzeptiert. Eine in eine Burka gehüllte Frau stellt allerdings auch ein öffentliches Ärgernis dar. Die Vollverschleierung ist nun einmal kein Faschingskostüm, sondern steht für ein Geschlechterkonzept, das unseren gesellschaftlichen Konventionen und unserer Rechtsordnung fundamental widerspricht.
Man kann aber niemanden zwingen, sich zu entblößen. Wer wollte ihrer Trägerin die Burka vom Leib reißen, worauf es ja hinausliefe bei einem so blickdichten Kleidungsstück, das noch nicht einmal das Lüften eines Schleiers erlaubt? Wie also sollte ein Burkaverbot praktisch durchgesetzt werden?
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Natürlich würde ein Burka-Verbot nicht dadurch durchgesetzt, daß jemand bei Verstößen die Burka herunterreißt, sondern indem die Betroffenen ein Bußgeld aufgebrummt bekommen.
Ich bin auch gegen ein Burka-Verbot, weil das Thema nicht wichtig genug ist, vor allem aber auch deswegen, weil ich finde, daß jeder selbst entscheiden können soll, was er anzieht oder eben nicht. Demnach könnte es nicht strafbar sein, nackt zu sein - grundsätzlich. Ausnahmen würden dort gelten, wo auch so schon aus Sicherheits-, Hygiene- oder sonstigen triftigen Gründen Bekleidungsvorschriften gelten, wie in Küchen, Krankenhäusern, auf dem Bau, bei Polizei und Militär usw.
Mit teils ebenso falschen Argumenten fordern in derselben Zeitung einige (meist eher konservative) Aktivistinnen ein Burka-Verbot: „Vollverschleierung greift Frauen in ihrer Würde an“
Gesicht zeigen hat geschrieben:So, wie überall nackt herumzulaufen in Deutschland und Europa verboten ist, weil es unserem Sittengesetz widerspricht, sollten auch die eher tribalistisch denn religiös herleitbare Burka und der Nikab in Deutschland, ähnlich wie in Frankreich, Belgien oder im schweizerischen Tessin, verboten werden.
Es gibt auch gute Gründe für ein Verbot der Vollverschleierung, insbesondere in bestimmten Zusammenhängen. Für beide Seiten gibt es gute und schlechte Argumente. Daß es verboten sei, nackt durch die Stadt zu laufen und Frauen ggf. daran gehindert würden, ist nicht nur falsch, sondern in dem von Eckhard Fuhr verwendeten Kontext auch unlogisch, denn das würde ja für das Verschleierungsverbot sprechen: Wenn man das eine Extrem verbieten kann und soll, kann und soll man auch das andere Extrem verbieten. Er zieht aber den gegenteiligen Schluß daraus.
Wie dem auch sei: Wer möchte zu den beiden Artikeln einen Leserkommentar schreiben und den Irrtum ein wenig gerade rücken? Zu dem einen Artikel habe ich schon etwas geschrieben. Je mehr Leser sich in unserem Sinn äußern, umso mehr geraten Falschinformationen in den Hintergrund.
Möglicherweise würde dieses Thema auch zu „FKK und Recht“ passen. Ich werde dort jedenfalls einen Verweis anbringen.
Grüßle
Waldkauz