Neue Freiheit hat geschrieben:Gibt es FKK-Vereine, oder Campingplatze (z.B. mit kleinen Hütten) bei denen man dauerhaft leben darf?
Eine zweiteilige Antwort:
Teil 1
Wenn das „darf“ im Sinne von „erlaubt es der Verein/die Vereinssatzung“ gemeint ist, dann lautet die Antwort grundsätzlich: Ja, denn das Gelände steht in aller Regel den Mitgliedern ganzjährig zur Verfügung. Allerdings würde ich an deiner Stelle berücksichtigen, dass im Winter regelmäßig der „Support“ heruntergefahren wird. Geradezu typisch ist zum Beispiel die Diskussion, ob z.B. Warmduschen und anderes während des Winters, wenn verständlicherweise wenige anwesend sind, ganz außer Betrieb genommen werden soll. Aber je größer der Verein, desto eher wird während es Winters zumindest ein eingeschränkter Betrieb aufrechterhalten. Frage im Detail bei dem FKK-Verein nach, der dich interessiert.
Teil 2.
Wenn das „darf“ im juristischen Sinne gemeint ist, dann könnte es schon etwas schwieriger werden. Natürlich spricht juristisch nichts dagegen, dass du dich das ganze Jahr (dauerhaft, durchgängig) auf dem Gelände aufhältst. Aber … jetzt kommt das aber : Für die Meldebehörde brauchst du eine meldefähige Adresse. Wenn z.B. der FKK-Verein sein Gelände im Naturschutzgebiet hat, dann sehe ich da Probleme, denn es nicht zulässig seinen Wohnsitz im Naturschutzgelände zu begründen. In solchen Fällen hat es immer geholfen, wenn du beim Einwohnermeldeamt, die Adresse von jemandem angeben kannst, dem du vertraust, und der dir z.B. deine Post „nachschickt“.
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