von FKKAndi » Mi 13. Nov 2024, 22:21
Hallo in die Runde,
ich möchte versuchen, ein bisschen zur Begrifflichkeit des "nicht eingetragenen Vereins" beisteuern.
Es wurde da meiner Meinung nach ein bisschen was mit dem steuerlichen Status vermengt.
Ein eingetragener Verein ist schlicht ein Verein, der in einem Register - hier ein Vereinsregister - eingetragen ist. Mehr nicht.
Mit steuerlichen Aspekten hat es zunächst nichts zu tun.
Aber eine Folge, dass ein Verein nicht eingetragen ist, ist eben die Versagung einer juristischen Person. Beispiel für einen nicht eingetragenen Verein ist eine Bürgerinitiative.
Tatsächlich kann ein nicht eingetragener Verein auch gemeinnützig sein und er kann steuerliche Erleichterungen genauso nutzen wie ein eingetragener Verein. Um jedoch Spendenquittungen auszustellen, bedarf es einer Abwicklung über eine rechtsfähige Person.
Weiterhin gibt es haftungsrechtlich Unterschiede. Bei einem eingetragenen Verein haftet der Vorstand unter Umständen. Die Mitglieder haften regelhaft nicht. Bei einem nicht eingetragenen Verein können alle Mitglieder unter bestimmten Voraussetzungen mit ihrem Privatvermögen haften.
Es gibt also einige Rechtsfolgen zu beachten, wenn man sich einem nicht eingetragenen Verein anschließen möchte.
schönen Abend an alle