regenmacher hat geschrieben:zweiausowl hat geschrieben:Als wir mal als Tagesgäste bei einen FKK Verein waren, gab es dort eine Versammlung. Es war warm und alle Anwesenden der Versammlung waren nackt. Ich meine ganz am Anfang gelesen zu haben das FKK Vereine noch nicht einmal bei ihren Versammlungen nackt sind. Tja, falsch gelegen. Wie immer eigentlich...
Das kommt ganz auf die Umstände an.
Einige Beispiele:
(a) Vereinsmitglieder treffen sich
AUF ihrem Gelände bei halbwegs sommerlichen Temperaturen
VOR dem "Gemeinschaftshaus" um verschiedene Fragen zu besprechen. (Hinweis: Viele FKK-Vereine verfügen über ein gemeinsam unterhaltenes Haus innerhalb ihres Geländes, in dem z.B. auch häufig eine kleine Gastwirtschaft betrieben wird). Da werden in aller Regel alle Beteiligten - wie sonst auch - unbekleidet sein. Warum sollten sie sich auch extra umständlich bekleiden.
(b) Vereinsmitglieder treffen sich
AUF ihrem Gelände bei leichtem "Regenwetter"
IM "Gemeinschaftshaus" um verschiedene Fragen zu besprechen. Jetzt hängt der Bekleidungsgrad wiederum von einigen Details ab. Wenn es sich nur um ein kurzes Treffen handelt, werden die meisten unbekleidet sein, wenn es aber eine längere Veranstaltung ist (z.B. eine Jahreshauptversammlung und/oder aus Sicht der Veranstaltenden besondere Regeln der "Gastwirtschaft" beachtet werden sollten, wird man schon deutlich häufiger Teilnehmende in leichter Kleidung antreffen können.
In aller Regel ist es aber so, dass im Gemeinschaftshaus nicht genug Platz ist, so dass alle Mitglieder (typisch 200-300 Personen) gleichzeitig daran teilnehmen könnten, so dass Jahreshauptversammlungen außerhalb des Geländes in benachbarten Hallen stattfinden.
(c) Wenn z.B. die "Jahreshauptversammlung" zu abendlichen Stunden
AUßERHALB des eigenen Geländes (z.B. zu abendlichen Stunden im großen Saal einer Gastwirtschaft in einem Nachbardorf stattfindet, sind definitiv alle bekleidet.
Also: Wenn sich jemand die Frage stellen sollte, ob Versammlungen nackt oder bekleidet stattfinden, dann kommt es sehr genau auf den Ort der Versammlung (innerhalb der Geländes, sozusagen: "zu Hause", oder außerhalb des Geländes, sozusagen: "draußen") und deren Anlass an.