@regenmacher
Zu Deinen Fragen nach Vertetungsberechtigung und Haftung findest Du hier Antworten.
https://www.socialnet.de/lexikon/Nicht- ... ein#toc_10
Recht interessant. Aber bereits beim Durchblättern wird einem klar, dass der "nicht eingetragene Verein" (verständlicherweise) u.a. auch wegen Haftungsfragen fast alle Forderungen erfüllen muss, wie sie auch an einen eingetragenen Verein gestellt werden (z.B. Festlegung, was bei der Auflösung des Vereins zu geschehen hat.) Obwohl ein "nicht eingetragener Verein" rechtlich anders dasteht als ein "eingetragener Verein" ergeben sich durch diese Forderungen viele Ähnlichkeiten.Konrad R. hat geschrieben: https://www.socialnet.de/lexikon/Nicht- ... ein#toc_10
Konrad R. hat geschrieben:Damit hattest du unrecht.
Wenn ich mich bewusst als „juristischen Laien“ bezeichne, dann hat das primär juristische Gründe, denn als Nicht-Juristen ist es mir nicht möglich, eine juristische Beratung zu geben. Trotzdem habe ich als verständiger Bürger natürlich ein Meinung und Vorstellungen „wie die Dinge laufen sollten“.Konrad R. hat geschrieben:Du hattest Dich als juristischen Laien bezeichnet,
Auch ich bin voll der Irrtümer und muss mich ständig neu sortieren. Das bin ich also gewöhnt. Es ist mein Alltag.Konrad R. hat geschrieben: aber mit einem Brustton der Überzeugung verneint, dass ein nicht eingetragener Verein steuerrechtlich gemeinnützig sein und abzugsfähige Spenden erhalten kann.
Deine Sorge ist unberechtigt. Ich gebe gerne etwas zu, wenngleich ich in diesem Falle eine andere juristische Einschätzung für stimmiger halte. Aber ich bin mental stark genug, dass mir durch Berichtigung - wie heißt es doch so schön - "kein Zacken aus der (nicht vorhandenen) Krone fällt“ (Meine beruflichen Tätigkeitsfelder liegen in den Bereich Astrophysik/Astronomie – Informatik – electronic und damit weit,weit außerhalb der Juristerei. Inzwischen im Ruhestand bilden die drei Felder meine Hobby – noch einmal: die Juristerei gehört explizit nicht dazu. Wenn überhaupt, dann sind meine juristischen Kenntnisse auf den §118 OwiG konzentriert, den ich über die Jahrzehnte - Lauterbach würde schreiben - "tief durchdrungen" habe. Das geschah aber nicht wegen irgendeines juristischen Interesses, sondern weil ich für die Bonner Nacktwanderungen verantwortlich war. Da war es schon wichtig zu wissen, ob wir z.B. durch Fritzdorf oder eng an der Stadt Bonn unbeschadet nackt wandern konnten.Konrad R. hat geschrieben: Damit hattest du unrecht. Einfach mal zugeben und nicht abschweifen.
regenmacher hat geschrieben:Trotzdem habe ich als verständiger Bürger natürlich ein Meinung
regenmacher hat geschrieben:Meine beruflichen Tätigkeitsfelder liegen in den Bereich Astrophysik/Astronomie – Informatik – electronic und damit weit,weit außerhalb der Juristerei.
regenmacher
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