Aktuelle Zeit: So 16. Jun 2024, 09:31

FKK-Freunde.info

Das deutsche FKK-Forum

Was ist eigentlich FKK? Und was ist keins?

Alles rund um das Thema FKK
Benutzeravatar
 
Beiträge: 538
Registriert: 21.07.2016
Wohnort: Rottenburg am Neckar
Geschlecht: Männlich ♂
Alter: 69

Re: Was ist eigentlich FKK? Und was ist keins?

Beitrag von Shiva205 » So 4. Jun 2017, 00:40

Zett hat geschrieben:Ich weiß nicht, ob Du Dir richtig überlegt hast, was Du da geschrieben hast? Wenn ja, müsstest Du das noch mal etwas näher erläutern.
Du hast von meiner Rücksichtslosigkeit gesprochen - also behauptet, dass ich rücksichtlos bin. Daraus habe ich die Schlussfolgerung gezogen, dass du einen Herrschaftsanspruch auf das Kriterium der Rücksichtslosigkeit erhebst - dem ich mich nicht unterordne, denn ich weiss von keinem allgemein akzeptierten Regelwerk, gegen das ich verstoßen habe. Im Gegenteil: ich hab sogar dafür plädiert, dass man Rücksicht nehmen soll - so gut es halt geht.

Du willst also behaupten, dass Deine Vorstellung, es gebe keine allgemeinen Wertegrundsätze mehr, der Mehrheit entspricht
Nein, das behaupte ich nicht. Die Mehrheit meint vielleicht tatsächlich es gäbe allgmeine Wertegrundsätze. Lediglich über den Inhalt dieser Grundsätze scheint mir kein Konsens zu bestehen, und daher scheint mir der Glaube an allgemeine Wertegrundsätze wertlos.

Benutzeravatar
 
Beiträge: 948
Registriert: 16.10.2007
Wohnort: Kanton AR
Geschlecht: Männlich ♂
Alter: 71

Re: Was ist eigentlich FKK? Und was ist keinss

Beitrag von Puistola » So 4. Jun 2017, 12:09

Zett hat geschrieben:
Puistola hat geschrieben:Komm jetzt nicht mit diesem absolut inhaltslosen OWIG 118,
Fehlurteile begründen kein Recht
Paragraph eines gültigen und angewandten deutschen Gesetzes


Selbstverständlich ist das ein "Paragraph eines gültigen und angewandten deutschen Gesetzes",
wer würde das OWiG in Frage stellen wollen? Ein Sammelsurium, in dem sich eben auch dieser
118er findet. Das ändert nichts daran, dass der Text mehrfach unbestimmt ist und somit
inhaltslos. Dass der vom OLG Karlsruhe auf die Nacktheit von Peter Niehenke angewendet
wurde, ist und bleibt ein anmassendes Fehlurteil.

Wenn es aber nicht um öffentliche Nacktheit geht, sondern um öffentllichen Sex, ist
das deutsche Gesetz um einiges deutlicher:
Die Erregung öffentlichen Ärgernisses wird in § 183a StGB gar mit Gefängnis bedroht.
Ein Offizialdelikt ist das allerdings nicht. Wenn niemand Anzeige erstattet, ist Sex in
der Öffentlichkeit straflos, egal, ob das den FKK-Ideologen passt oder nicht.

Über das ungeschriebene Sittengesetz** gem. Art.2 GG, auf das sich nackte wie textile Moralisten
so gerne berufen wurde höchstrichterlich letztmals so geurteilt:
BVerGE 6-389 hat geschrieben:III 1. b) Gleichgeschlechtliche Betätigung verstößt eindeutig gegen das Sittengesetz. Auch auf dem Gebiet des geschlechtlichen Lebens fordert die Gesellschaft von ihren Mitgliedern die Einhaltung bestimmter Regeln; Verstöße hiergegen werden als unsittlich empfunden und mißbilligt. Allerdings bestehen Schwierigkeiten, die Geltung eines Sittengesetzes festzustellen. Das persönliche sittliche Gefühl des Richters kann hierfür nicht maßgebend sein; ebensowenig kann die Auffassung einzelner Volksteile ausreichen. Von größerem Gewicht ist, daß die öffentliche Religionsgesellschaften, insbesondere die beiden großen christlichen Konfessionen, aus deren Lehren große Teile des Volkes die Maßstäbe für ihr sittliches Verhalten entnehmen, die gleichgeschlechtliche Unzucht als unsittlich verurteilen


Heute müsste man wohl auch noch in der Scharia nachschlagen und die Moralhüter des DFK befragen,
oder wie oder was?
Ungeschriebene Gesetze sind nicht gültig, auch nicht wenn höchstrichterliche Scheisse
dazu geschwurbelt wird. Was Bibel, Koran und die INF-Satzung von sich geben, mag jeweils
Leitlinie sein, z.B. für den 30-jährigen Krieg, den IS oder für die selbstbeweihräucherung
verunsicherter "FKKler", aber für mein Verhalten in der Öffentlichkeit gibt es nur zwei Grundlagen:

1. Mein eigenes Denken und Fühlen
2. Das geschriebene Gesetz, soweit es rechtsstaatlich entstanden ist.

Man überlasse mir, unter welchen Umständen ich im Zentrum von Zürich nackt sei,
was schon mal der Fall ist, oder ob ich im Vorbeigehen an einem Bergrestaurant ein
Tuch um die Hüften lege, oder eben nicht,
Da lasse ich mir nicht von Neidern und Neiglern dreinreden, und ich mach auch der
Liesel und dem Alex keine Vorschriften, wie sie sich beim Nacktradeln zu benehmen haben.

Dass es allerdings eine Menge Nackter gibt, die sich nach meinem Gusto saumässig
benehmen, ist so. Ich denke da an die Cruiser- und Wixxerszenen an vielen eurer
"FKK"-Plätzen und Geländen. Diese Orte meide ich deswegen zunehmend.

Puistola


**Zum "Sittengesetz" lese man den gleichnamigen Thread hier im Forum.

Benutzeravatar
 
Beiträge: 65
Registriert: 29.05.2017
Wohnort: Troisdorf
Geschlecht: Männlich ♂
Alter: 32

Re: Was ist eigentlich FKK? Und was ist keins?

Beitrag von Basti91 » So 4. Jun 2017, 12:29

Hallo zusammen,

Ich war vorgestern am FKK see in der nähe, als ich vom schwimmen aus dem wasser kam, habe ich auch gesehen wie ein besucher (50+) munter seinen "Lümmel geputzt" hat.
Ich war anfanngs dann doch etwas irritiert ,war auch das erste mal am fkk see, jedoch hat es mich persönlich dann nicht mehr gestört.

 

Re: Was ist eigentlich FKK? Und was ist keins?

Beitrag von Lucilla » So 4. Jun 2017, 13:35

Ich hätte den notgeilen Primitivling entweder:

a) mit dem nächstbesten schweren Gegenstand ordentlich bearbeitet

b) oder ihn fotografiert und angezeigt.

Benutzeravatar
 
Beiträge: 65
Registriert: 29.05.2017
Wohnort: Troisdorf
Geschlecht: Männlich ♂
Alter: 32

Re: Was ist eigentlich FKK? Und was ist keins?

Beitrag von Basti91 » So 4. Jun 2017, 13:41

Lucilla hat geschrieben:Ich hätte den notgeilen Primitivling entweder:

a) mit dem nächstbesten schweren Gegenstand ordentlich bearbeitet

b) oder ihn fotografiert und angezeigt.


Ich denke einfach mal , leben und leben lassen.
Es war recht leer an dem tag und er hat sich jetzt auch nicht vor mich gestellt um mir alles zu zeigen. Ich habe ihn dann einfach ignoriert und gut war.
Mann muss ja auch nicht mit kanonen auf spatzen schießen, aber das ist jetzt nur meine meinung. Letztendlich muss das jeder für sich selbst entscheiden.
Aber bin was das angeht auch eher was lockerer ^^

Benutzeravatar
 
Beiträge: 948
Registriert: 16.10.2007
Wohnort: Kanton AR
Geschlecht: Männlich ♂
Alter: 71

Re: Was ist eigentlich FKK? Und was ist keins?

Beitrag von Puistola » So 4. Jun 2017, 13:42

b) ist richtig

Wenn hier dauernd die Rege von Grenzen ist, muss man die zur Verfügung stehenden Mittel nutzen.
Ob dann ein Richter das Schniedelputzen als strafbare sexuelle Handlung in der Öffentlichkeit
werte, ist eine andere Frage.

Die Anwendung schwerer Gegenstände gem. a) stellt man sich selbst ausserhalb der Rechtsordnung.
Die aber stellt die einzige gültige und durchsetzbare Regelung des Verhaltens dar.
Zerstört man die, herrscht Anarchie, die ja leider zu keinem Zeitpunkt und Ort das Ideal der
gewalt- und privilegienfreien Idealgesellschafr erreicht hat.

Leider
Puistola


c) ist reine Grossmaulerei

Benutzeravatar
 
Beiträge: 812
Registriert: 12.04.2009
Wohnort: Tief im Westen, ganz weit links
Geschlecht: Männlich ♂
Alter: 49

Re: Was ist eigentlich FKK? Und was ist keins?

Beitrag von skyfire » So 4. Jun 2017, 13:43

wie wärs mit

c) sinnloses Stück Fleisch abreißen und entsorgen, damit das Problem nicht mehr auftritt?

;-)

 
Beiträge: 365
Registriert: 04.04.2014
Wohnort: Heidelberg
Geschlecht: Männlich ♂

Re: Was ist eigentlich FKK? Und was ist keins?

Beitrag von John Do » So 4. Jun 2017, 14:27

Lucilla hat geschrieben:Ich hätte den notgeilen Primitivling entweder:

a) mit dem nächstbesten schweren Gegenstand ordentlich bearbeitet

b) oder ihn fotografiert und angezeigt.

Zu a) Wer Selbstjustiz und schwere Körperverletzung ( versuchten Totschlag ) für ein legitimes Mittel hält,
ist nicht primitiv?
Zu unakzeptablem Fehlverhalten zähle ich auch Gewalttätigkeit und den Aufruf dazu.
Zu b) Das ist in einem Rechtsstaat die richtige Reaktion.

Benutzeravatar
 
Beiträge: 4383
Registriert: 29.03.2010
Wohnort: Limbach-Oberfrohna
Geschlecht: Männlich ♂
Alter: 64

Re: Was ist eigentlich FKK? Und was ist keins?

Beitrag von Zett » So 4. Jun 2017, 20:08

Puistola hat geschrieben:Ob dann ein Richter das Schniedelputzen als strafbare sexuelle Handlung in der Öffentlichkeit
werte, ist eine andere Frage.
Wie soll das eine andere Frage sein? Das ist ein Paradebeispiel für Erregung öffentlichen Ärgernisses: Es ist eine eindeutig sexuelle Handlung in der Öffentlichkeit - eine Straftat also. Und wenn es ein glaubwürdiger Zeuge zur Anzeige bringt, ist der Täter fällig. Das ist kein Kavaliersdelikt!

 
Beiträge: 365
Registriert: 04.04.2014
Wohnort: Heidelberg
Geschlecht: Männlich ♂

Re: Was ist eigentlich FKK? Und was ist keins?

Beitrag von John Do » So 4. Jun 2017, 20:26

Zett hat geschrieben:Das ist ein Paradebeispiel für Erregung öffentlichen Ärgernisses: Es ist eine eindeutig sexuelle Handlung in der Öffentlichkeit - eine Straftat also. Und wenn es ein glaubwürdiger Zeuge zur Anzeige bringt, ist der Täter fällig. Das ist kein Kavaliersdelikt!

Wenn der Täter aussagt, er habe sich nur (am Bein) gekratzt, steht Aussage gegen Aussage.
Dann gilt "in dubio pro reo"(lat. „Im Zweifel für den Angeklagten“).
Ob einem das nun gefällt oder nicht, ist unerheblich. Es braucht für eine sichere Verurteilung zumindest zwei,
am besten unabhängige Zeugen.

VorherigeNächste

Zurück zu FKK Allgemein

Wer ist online?

Mitglieder in diesem Forum: 0 Mitglieder und 35 Gäste