Zett hat geschrieben:Puistola hat geschrieben:Komm jetzt nicht mit diesem absolut inhaltslosen OWIG 118,
Fehlurteile begründen kein Recht
Paragraph eines gültigen und angewandten deutschen Gesetzes
Selbstverständlich ist das ein "Paragraph eines gültigen und angewandten deutschen Gesetzes",
wer würde das OWiG in Frage stellen wollen? Ein Sammelsurium, in dem sich eben auch dieser
118er findet. Das ändert nichts daran, dass der Text mehrfach unbestimmt ist und somit
inhaltslos. Dass der vom OLG Karlsruhe auf die Nacktheit von Peter Niehenke angewendet
wurde, ist und bleibt ein anmassendes Fehlurteil.
Wenn es aber nicht um öffentliche Nacktheit geht, sondern um öffentllichen Sex, ist
das deutsche Gesetz um einiges deutlicher:
Die Erregung öffentlichen Ärgernisses wird in § 183a StGB gar mit Gefängnis bedroht.
Ein Offizialdelikt ist das allerdings nicht. Wenn niemand Anzeige erstattet, ist Sex in
der Öffentlichkeit straflos, egal, ob das den FKK-Ideologen passt oder nicht.
Über das ungeschriebene Sittengesetz** gem. Art.2 GG, auf das sich nackte wie textile Moralisten
so gerne berufen wurde höchstrichterlich letztmals so geurteilt:
BVerGE 6-389 hat geschrieben:III 1. b) Gleichgeschlechtliche Betätigung verstößt eindeutig gegen das Sittengesetz. Auch auf dem Gebiet des geschlechtlichen Lebens fordert die Gesellschaft von ihren Mitgliedern die Einhaltung bestimmter Regeln; Verstöße hiergegen werden als unsittlich empfunden und mißbilligt. Allerdings bestehen Schwierigkeiten, die Geltung eines Sittengesetzes festzustellen. Das persönliche sittliche Gefühl des Richters kann hierfür nicht maßgebend sein; ebensowenig kann die Auffassung einzelner Volksteile ausreichen. Von größerem Gewicht ist, daß die öffentliche Religionsgesellschaften, insbesondere die beiden großen christlichen Konfessionen, aus deren Lehren große Teile des Volkes die Maßstäbe für ihr sittliches Verhalten entnehmen, die gleichgeschlechtliche Unzucht als unsittlich verurteilen
Heute müsste man wohl auch noch in der Scharia nachschlagen und die Moralhüter des DFK befragen,
oder wie oder was?
Ungeschriebene Gesetze sind nicht gültig, auch nicht wenn höchstrichterliche Scheisse
dazu geschwurbelt wird. Was Bibel, Koran und die INF-Satzung von sich geben, mag jeweils
Leitlinie sein, z.B. für den 30-jährigen Krieg, den IS oder für die selbstbeweihräucherung
verunsicherter "FKKler", aber für mein Verhalten in der Öffentlichkeit gibt es nur zwei Grundlagen:
1. Mein eigenes Denken und Fühlen
2. Das geschriebene Gesetz, soweit es rechtsstaatlich entstanden ist.
Man überlasse mir, unter welchen Umständen ich im Zentrum von Zürich nackt sei,
was schon mal der Fall ist, oder ob ich im Vorbeigehen an einem Bergrestaurant ein
Tuch um die Hüften lege, oder eben nicht,
Da lasse ich mir nicht von Neidern und Neiglern dreinreden, und ich mach auch der
Liesel und dem Alex keine Vorschriften, wie sie sich beim Nacktradeln zu benehmen haben.
Dass es allerdings eine Menge Nackter gibt, die sich nach meinem Gusto saumässig
benehmen, ist so. Ich denke da an die Cruiser- und Wixxerszenen an vielen eurer
"FKK"-Plätzen und Geländen. Diese Orte meide ich deswegen zunehmend.
Puistola
**Zum "Sittengesetz" lese man den gleichnamigen Thread hier im Forum.