@ Arko
Wenn du des Rechnens mächtig bist, dann kannst du deine Frage selbst beantworten. CL hat mit ihrem 18. Lebensjahr den FKK-Verein verlassen und ist seitdem in keinem mehr eingetreten. Dieses hat sie selbst hier im Forum oft genug gesagt.
@ Lewi58
Du hast die Situation völlig richtig eingeschätzt. Wenn jemand in seiner Wohnung, auf dem Balkon oder der Terrasse unbekleidet ist, dann kann diese/r dieses ruhig als FKK bezeichnen. Denn der FKK-Begriff ist nicht geschützt und unterliegt keiner Deutungshoheit, auch nicht der von CL. Die Definition vom DFK oder der INF beschreibt den Naturismus, auch wenn sich die hier angeschlossene Vereine oftmals das Kürzel FKK nutzen. Es ist nichts dagegen einzuwenden, wenn CL eine zwanglos und zufällig gebildete Menschenmenge an einem Strand oder Gelände auch als eine Gruppe im Sinne der Definition bezeichnet. Es handelt sich dann eben um eine informelle Gruppe.
Im Gegensatz zur Meinung von CL ist eine Familie auch eine Gruppe. Sogar eine formelle, wenn auch nicht im Sinne des Vereinsrechts. Somit kann eine Familie per Vereinsdefinition FKK in der eigenen Wohnung betreiben. Es muss also nicht zwischen einer formellen Gruppe im Sinne des Vereinsrechts oder analog einer informellen Gruppe unterschieden werden. Jedem so, wie sie/er es mag.