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Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

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Re: Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

Beitrag von Zett » So 22. Jan 2017, 14:59

@Nudi
Wenn es um wichtige Dinge geht, sollte man schon drüber diskutieren dürfen. Und wenn einer einfachste Zusammenhänge nicht sieht, sollte man ihn darauf aufmerksam machen dürfen.
Über was darf man denn Deiner Meinung nach reden? Nur über das Wetter?

Zumal Dein Einwand "Korintenkacker" völlig unangebracht ist, weil es um zwei entgegengesetzte Ansichten geht, was der §183a aussagt, nicht um kleine Abweichungen, die man evtl. mit dem Begriff belegen könnte.

 

Re: Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

Beitrag von Nudi » So 22. Jan 2017, 15:45

Hast ja recht, aber muss man denn alles bis ins Letzte und zum Verrecken ausdiskutieren? Einfach mal die Ansichen- meinetwegen auch Irrtümer - stehenlassen.

,,, meint Nudi

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Re: Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

Beitrag von Zett » Mo 23. Jan 2017, 01:17

Da geb ich Dir im Prinzip Recht, weil tatsächlich hier oft Korintenkackerei betrieben wird. Nur im konkreten Beispiel ist es schon - auch gerade für weniger Erfahrene - interessant, ob man eine "Erregung öffentlichen Ärgernisses" (immerhin eine Straftat mit bis zu einem Jahr Gefängnis) "schon" begeht, wenn man eine sexuelle Handlung (oder womöglich nur eine Handlung, die mal einer schnell als eine sexuelle sehen möchte, für manche ist ja »nackt« automatisch »Sex« = Thema des Threads) vornimmt oder ob man außerdem dadurch tatsächlich ein Ärgernis erregen muss, sprich, dass sich dadurch einer "ernstlich verletzt" fühlen muss und zwar in dem Augenblick, nicht später und auch nicht aus der Ferne.

Das mag für Dich, wenn Du nur am Strand liegst, uninteressant sein, für Menschen, die Wild- (Wald-) FKK machen, eben nicht. Die möchten da schon etwas mehr rechtliche Sicherheit. Und deshalb darf und sollte man darüber reden.

Da weiß ich auch nicht, warum man sich da drüber aufregen muss. Wenn einem das momentane Thema innerhalb des Threads nicht interessiert, muss man ja auch nicht unbedingt jedes Wort lesen, oder?

 

Re: Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

Beitrag von Nudi » Mo 23. Jan 2017, 02:41

Hast ja recht. Ich für meinen Teil verhalte mich immer so, dass ich keinen Anlass gebe. Ich liege auch nicht nur am "Srand herum" Bin schon ewig Nudist und habe wohl ein Gefühl dafür entwickelt was geht und was nicht. Gerade bei allem was Nacktheit und Ehibitionismus betrifft ist die Rechtsunsicherheit wohl sehr groß, weil da der Ermessungsspielräum sehr stark nach beiden Seiten tendiert. Ich fahre zwar schon mal nackt im Auto, käme aber nie auf die Idee zB nackt durch die Stadt zu rennen. In all den vielen Jahren hatte ich nie die geringsten Probleme.

...meint Oldie

Wunsch an Horst: ich denke in 134 Folgen ist zu dem Thema alles gesagt, mach bitte "finito" :-)

 
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Re: Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

Beitrag von Eule » Mo 23. Jan 2017, 04:04

@ Hajo
Diese deine Grundannahme ist nicht zutreffend. Für eine Straftat ist es nicht wichtig, damit ein öffentliches Ärgernis hervorgerufen zu haben. Der Straftatbestandteil als solcher muss erfüllt sein, mehr nicht.
Es ging, wie des Lesens Kundige sicherlich auch feststellen, den beiden Zitierten um den STRAFTATBESTAND. Um nichts anderes.
Sorry, ich habe mich von dem Begriff öffentliches Ärgernis in die Irre leiten lassen. :oops: Denn der Begriff des öffentlichen Ärgernisses ist eine Formulierung aus dem Ordnungswidrigkeitenrechts. Der Begriff: "Ärgernis erregt" weist darauf hin, dass hier eine Strafverfolgung nur auf Antrag hin erfolgt, es also kein Offizialdelikt ist, bei der die Staatsgewalt von sich aus tätig werden muss. Was ich über den Unterschied zwischen einem Straftatsbestandteil und einer Ordnungswidrigkeit gesagt habe, stimmt jedoch voll und ganz.

@ Nudi
Einfach mal die Ansichen- meinetwegen auch Irrtümer - stehenlassen.
Da ich recht häufig auf Irrtümer und/oder unvollständige Aussagen hinweise und dabei sehr genau bin, muss ich auch diesen Anspruch gegen mich gelten lassen. Dieses war von der Sache her also ok. :)

@ Zett
Nur im konkreten Beispiel ist es schon - auch gerade für weniger Erfahrene - interessant, ob man eine "Erregung öffentlichen Ärgernisses" (immerhin eine Straftat mit bis zu einem Jahr Gefängnis) "schon" begeht, wenn man eine sexuelle Handlung (oder womöglich nur eine Handlung, die mal einer schnell als eine sexuelle sehen möchte, für manche ist ja »nackt« automatisch »Sex« = Thema des Threads) vornimmt oder ob man außerdem dadurch tatsächlich ein Ärgernis erregen muss, sprich, dass sich dadurch einer "ernstlich verletzt" fühlen muss und zwar in dem Augenblick, nicht später und auch nicht aus der Ferne.
Also, deine Interpretation halte ich für sehr gefährlich bis nicht zutreffend. Mit meinem Ausscheiden aus dem Dienst habe ich den Kommentar bezüglich des StGB aus meinem Bücherergel entfernt und nur den für das BGB behalten. Dein Denkfehler liegt in der Gewichtung deiner Aussage. Der § 183 a StGB betraft nicht, weil du durch eine Handlung ein öffentliches Ärgernis hervorgerufen hast, sondern weil du eine sexuelle Handlung durchführtest und durch die Durchführung dieser sexuellen Handlung ein Ärgernis hervorgerufen hast. Deine Denkweise bringt dich in eine Sicherheit, die so meiner Meinung nach nicht besteht oder dessen du dich nicht sicher sein kannst.

@ Nudi
Gerade bei allem was Nacktheit und Ehibitionismus betrifft ist die Rechtsunsicherheit wohl sehr groß, weil da der Ermessungsspielräum sehr stark nach beiden Seiten tendiert.
Ich denke, da gibt es keinen Ermessensspielraum.
Ein Exhibitionist ist jemand, der sexuellen Gefallen daran findet, anderen seine Geschlechtsteile zu zeigen.
Und später:
Exhibitionismus ist nicht identisch mit FKK - obwohl möglicherweise auch manche FKK-ler eine exhibitionistische Ader haben können.
(http://www.zeigen-verboten.de/FAQ/FAQ.htm#allg)Der wesentliche Unterschied besteht also darin, dass ein FKK'ler nackt ist, weil dieses sein natürlicher Zustand ist. Ein Exhibionist ist jedoch in der Regel nicht nackt, sondern er stellt sich stets kurzfristig und unvorangekündigt seine Genitalien vor anderen Menschen dar, um so zu einem sexuellen Lust- und Befriedigungsgefühl zu kommen. Bei einem FKK'ler spielt für sein FKK'ler sein diese sexuellen Impulse keine Rolle.
... obwohl möglicherweise auch manche FKK-ler eine exhibitionistische Ader haben können.
Diese Schlussbemerkung halte ich für unzutreffend, obgleich einige User in ihren Beiträgen diese Bemerkung zu bestätigen scheinen.

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Re: Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

Beitrag von Shiva205 » Mo 23. Jan 2017, 10:05

... obwohl möglicherweise auch manche FKK-ler eine exhibitionistische Ader haben können. ...
Diese Schlussbemerkung halte ich für unzutreffend, obgleich einige User in ihren Beiträgen diese Bemerkung zu bestätigen scheinen.
Ich sehe da keinen Widerspruch. Im juristischen Sinne sind die meisten FKKler keine Exhibitionisten, aber wenn man das Wort etwas weiter fasst, dann bedeutet es ja so etwas wie "zur Schau stellen", und dass kann ganz harmlos einfach die Freude am nackten Körper sein, die man der Öffentlichkeit nicht verbergen möchte, vielleicht ähnlich, wie Textiler einen Spass daran haben ihre schicken Kleider zu exhibitionieren. Ich jedenfalls finde das gegenseitige und lustfolle Zeigen des Körpers interessanter als das Vorführen von modischen Kleidungen.

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Re: Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

Beitrag von skyfire » Mo 23. Jan 2017, 10:28

...das ist eben so ein Problem von wegen "Denkblockade", auch bei "offiziellen" Stellen:

Es wird hier schon ganz richtig erkannt, daß ein Exhibitionist jemand ist, der sich daran aufgeilt, sichnackt zu "präsentieren".
Und viele Leute gehen in ihrer ewigvorgestrigen Kleingeistmentalität davon aus, daß das jeder tut, der mal - außerhalb des Badezimmers oder der Sauna - nackt ist.
Daß es einer ganzen Reihe Leuten schlicht scheißegal ist, ob sie nackt gesehen werden, geht in deren beschränkte Denkstruktur einfach nicht rein, denn "man" macht "sowas" doch nicht.
Diesen "man" würde ich gerne mal ausbürgern... der ist nämlich nicht sonderlich sozialverträglich, und sorgt eigentlich immer nur für Ärger...

 

Re: Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

Beitrag von hajo » Mo 23. Jan 2017, 11:31

Eule hat geschrieben:@ Hajo
Sorry, ich habe mich von dem Begriff öffentliches Ärgernis in die Irre leiten lassen. :oops: Denn der Begriff des öffentlichen Ärgernisses ist eine Formulierung aus dem Ordnungswidrigkeitenrechts.
Ja?
Strafgesetzbuch (StGB) hat geschrieben:
§ 183a Erregung öffentlichen Ärgernisses

Diese Formulierung des Paragraphen ist im Bundesgesetzblatt 1998 Teil I, auf Seite 3375 nachzulesen... (bitte bis zur angegebenen Seite vorblättern)

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Re: Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

Beitrag von Zett » Mo 23. Jan 2017, 20:41

Es erscheint schwer, mit Eule darüber zu diskutieren. Vorsichtshalber hat er angeblich seine Unterlagen (Kommentar StGB) vernichtet, um nun völligen Unsinn daherzubringen. Jetzt ist der §183a bei ihm schon ein Ordnungswidrigkeit! Wer sich so weit von der Realität entfernt (siehe auch die anderen mehr als merkwürdigen Bemerkungen von ihm dazu), ist nicht mehr so richtig als Gesprächspartner handhabbar.
Ich denke, es hat wenig Sinn, mit ihm (zumindest über dieses Thema) weiter zu reden.

 
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Re: Der Unterscheidung zwischen Nacktheit und Sexualität

Beitrag von Eule » Di 24. Jan 2017, 00:55

@ Shiva205
... obwohl möglicherweise auch manche FKK-ler eine exhibitionistische Ader haben können. ...
Diese Schlussbemerkung halte ich für unzutreffend, obgleich einige User in ihren Beiträgen diese Bemerkung zu bestätigen scheinen.
Ich sehe da keinen Widerspruch. Im juristischen Sinne sind die meisten FKKler keine Exhibitionisten, aber wenn man das Wort etwas weiter fasst, dann bedeutet es ja so etwas wie "zur Schau stellen", und dass kann ganz harmlos einfach die Freude am nackten Körper sein, die man der Öffentlichkeit nicht verbergen möchte, vielleicht ähnlich, wie Textiler einen Spass daran haben ihre schicken Kleider zu exhibitionieren.
Doch, es ist ein großer Unterschied. Wenn du nackt herum gehst, dann präsentierst du dich so, als ob du bekleidet wärst. Es geht dir nicht darum, ein sexuelles Erleben hierbei zu erhalten. Der Mensch, der sich dir ebenfalls nackt zeigt, ist für dich vorranging kein sexueller Partner bzw. kein sexuelles Objekt. Anders sieht es bei dem Exhibitionisten aus. Dieser präsentiert sich nur deswegen nackt, um bei seinem Gegenüber eine Reaktion hervorzurufen. Dieser Schreck ist für ihn die Grundlage seines sexuellen Erlebens. Und dieses ist ja hier das große Missverständnis bei einigen Usern. Die Nacktheit hat immer eine Zielrichtung. Entweder geht es mir nur um das So-Sein, die Darstellung meines natürlichen Aussehens ohne Verdeckung einer Kleidung, oder es geht mir um ein sexuelles Erleben. Beim Exhibitionisten geht es ausschließlich um sein sexuelles Eigenerleben.
Ich jedenfalls finde das gegenseitige und lustfolle Zeigen des Körpers interessanter als das Vorführen von modischen Kleidungen.
Aber es bleibt dabei, du willst dir dabei kein sexuelles Erleben herbeiführen.

@ Skyfire
Daß es einer ganzen Reihe Leuten schlicht scheißegal ist, ob sie nackt gesehen werden, geht in deren beschränkte Denkstruktur einfach nicht rein, denn "man" macht "sowas" doch nicht.
Stimmt. Aber hast du dir schon einmal Gedanken darüber gemacht, was hinter dem Spruch: "Soetwas macht man nicht!" steht? :roll: Und warum einer, der soetwas doch macht, Ärger macht bzw. auslöst? :roll:

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