Wäller hat geschrieben:Butterfly hat geschrieben:Und der Satz ist einfach Blödsinn.
Sorry, das mit dem Textverständnis solltest Du aber noch etwas üben.
Da steht, Nacktheit kann zur Straftat werden, wenn darüber hinaus der Tatbestand Exhibitionismus oder sexuellen Handlungen vorliegt.
Nacktheit alleine ist hier also nicht der Straftatbestand, sondern die sexuelle Komponente.
Also sorry, Leute die nichts von Logik verstehen, aber anderen mangelndes Textverständnis vorwerfen, machen mich wahnsinnig. Man kann nicht einfach den ersten Teil eines Satzes weglassen, wenn es ein Konditionalsatz ist.
Und wenn das (erste) WENN in dem Satz eben nicht erfüllt ist, dann ist es völlig gleichgültig, was danach in dem Satz noch kommt. Ist wie beim Programmieren (if … then wird nur ausgeführt, wenn die Kondition wahr ist). Und hier kann danach eben nur eine Straftat vorliegen, wenn
keine der genannten Institutionen nebenan sind. Das ist völlig klar. Wenn das so im Gesetz stehen würde, würde man nur einen Sprachverständigen hinzuziehen müssen und wäre bei einem derartigen Vergehen raus aus der Sache, egal ob mit oder ohne Sex. Ich bezweifle aber, dass das da so drin steht.
Eben das „dennoch“ fehlt in dem Text, und damit ist die Aussage eine ganz andere. Sprache und Sprachlogik sind eben nicht beliebig!
Korrekt Seelöwe !!!
Aber wenigstens sind sich ja wohl alle einig, dass viele Medien heutzutage schludrig arbeiten und das ein Problem ist.