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Voyeure/Spanner beim FKK

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Re: Voyeure/Spanner beim FKK

Beitrag von H.B. » Mo 8. Dez 2025, 16:20

Ganz genau, so sehe ich es auch.

 
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Re: Voyeure/Spanner beim FKK

Beitrag von Trixi » Mo 8. Dez 2025, 16:31

regenmacher hat geschrieben:Obacht - nicht das dadurch Straftatbestände ins Spiel kommen.


:lol: :lol: Na sicher doch. Warum wohl habe ich diese netten Zeichen vor und nach Selbstjustiz gesetzt. ;)
Ein Spanner rennt auch ganz sicher zur Polizei und beschwert sich, dass er vom FKK Abschnitt geworfen wurde.

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Re: Voyeure/Spanner beim FKK

Beitrag von Ich liebeFKK » Mo 8. Dez 2025, 16:52

Ein Voyeur/Spanner ist eine Person, die aus sexueller Erregung andere heimlich beobachtet oder filmt, oft ohne deren Wissen oder Zustimmung.

Wer findet so etwas gut? Ich kenne kein.
Das hat nichts mit im Vorbeigehen hinschauen zu tun.

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Re: Voyeure/Spanner beim FKK

Beitrag von ynda » Mo 8. Dez 2025, 17:37

Ich liebeFKK hat geschrieben:Wer findet so etwas gut?

Andere Spanner! Die freuen sich über Infos wo was geht und wo nicht. ;)

 
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Re: Voyeure/Spanner beim FKK

Beitrag von sonnenbadender » Mo 8. Dez 2025, 18:23

Mir ist es egal, wen jemand bei mir schaut.

Ist aber als Mann vermutlich auch nicht do gravierend.

Gruß
Martin

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Re: Voyeure/Spanner beim FKK

Beitrag von ynda » Mo 8. Dez 2025, 19:21

Stimmt, wie Männer sehen das, zumindest was uns selber angeht, eher lockerer. Vor allem die älteren Männer!
Aber viele Männer mögen es nicht, wenn ihre Frau oder Freundin angeglotzt wird, und manche mögen generell
nicht, wenn wer glotzt!
Ich zähle mich zu denen, die das "blöd glotzen" generell bedenklich finden.
Aber wie auch schon von einigen hier geschrieben, es kommt immer drauf an, wie jemand guckt und dann ist es
oft ok.
Aber eins noch: Frauen merken sehr wohl wo der Mann gegenüber bei Ihnen hin schaut! ;)

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Re: Voyeure/Spanner beim FKK

Beitrag von regenmacher » Mo 8. Dez 2025, 20:15

Trixi hat geschrieben:
regenmacher hat geschrieben:
Trixi hat geschrieben: Darum ist ein gewisses Maß an "Selbstjustiz" sicher nicht falsch. 4 Mann, 4 Ecken und der Typ liegt im See.
Obacht - nicht das dadurch Straftatbestände ins Spiel kommen.
:lol: :lol: Na sicher doch. Ein Spanner rennt auch ganz sicher zur Polizei und beschwert sich, dass er vom FKK Abschnitt geworfen wurde.
Es ist schon vorgekommen, dass ein in den See "beförderter" Spanner im Nachgang ein Verfahre wegen Sachbeschädigung anstrengte und sogar gewann ( Ein Mobile in seiner Hosentasche - so seine Behauptung - wäre bei dem "zu Wasser lassen" durch eindringendes Wasser zerstört worden )

Nebenbei: Wenn es nicht nur beim Spannen bleibt, sondern wenn der Spanner auch eine Straftat (z.B. aus dem Sexualstrafrecht) begeht, dann darf dieser - auch mit körperlichem Einsatz - davon abgehalten werden, den Ort vor Eintreffen der Polizei zu verlassen. Insofern stehen den Nackten am FKK-Strand in einem solchen Fall zeitweise sogar Rechte zu, die sonst nur der Polizei zustehen.

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Re: Voyeure/Spanner beim FKK

Beitrag von Sachsenrheini » Di 9. Dez 2025, 07:36

Naja, ob da im Zweifelsfall ne Straftat oder nur ne Ordnungswidrigkeit vorliegt, ist letztlich ne Frage, die ein Richter entscheiden muss. So als Grundsatz gilt ja immer die Verhältnismäßigkeit der Mittel und bevor jemand zu körperlichem Zwang greift und jemanden ins Wasser wirft, wurden hoffentlich mildere Mittel wie direktes Zur-Rede-Stellen erfolglos angewendet. So als Standardempfehlung finde ich das gegenüber unliebsamen Personen völlig unangebracht.

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Re: Voyeure/Spanner beim FKK

Beitrag von regenmacher » Di 9. Dez 2025, 10:31

Sachsenrheini hat geschrieben:Naja, ob da im Zweifelsfall ne Straftat oder nur ne Ordnungswidrigkeit vorliegt, ist letztlich ne Frage, die ein Richter entscheiden muss.
"letztendlich" - das ist richtig. Richtig ist aber auch, dass auch von FKKlern erwartet werden kann, dass sie eindeutige Straftaten (z.B. sexuelle Handlungen in der Öffentlichkeit - hier: FKK-Strand) auch als Straftaten erkennen.

Sachsenrheini hat geschrieben:So als Grundsatz gilt ja immer die Verhältnismäßigkeit der Mittel und bevor jemand zu körperlichem Zwang greift und jemanden ins Wasser wirft
Davon würde ich auch (unabhängig von Ordnungswidrigkeit oder Straftat) abraten. "körperlicher Zwang" im Sinne von "Festhalten" - nicht im Sinne von "ins Wasser werfen" - ist aber vollkommen zulässig. Zumindest solange bis die Polizei eintrifft. Das wird im Falle von Spannern in der Regel mit einem Platzverweis und bei Straftaten mit einem Protokoll und Weiterleitung an die Staatsanwaltschaft enden.

Sachsenrheini hat geschrieben:hoffentlich mildere Mittel wie direktes Zur-Rede-Stellen
Zustimmung - wenn es nur ums "spannen" geht. Aber alles was darüber hinaus geht und strafbar ist: Da ist die Staatsanwaltschaft bereits das "mildeste Mittel".

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