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Re: Nackt Joggen?

BeitragVerfasst: Mo 22. Jan 2024, 14:15
von EMU-SP
Hey, ich laufe seit Jahren im Sommer bei uns auf einer Altrhein-Halbinsel in den Abendstunden meine Runde gerne textilfrei, in den allermeisten Fällen aber leider alleine, weil kaum jemand mitmachen will. Begegnet mir dabei vereinzelt mal vielleicht ein anderer Jogger, wird freundlich gegrüßt und das war's. Probleme gab's da noch nie. In Gesellschaft würde es sicher mehr Spaß machen.

Stichwort "einen Wolf laufen". Das Problem kenne ich auch, dass die Oberschenkel (und nur die!!) an einer Stelle reiben, wo sonst die Lauftights schützen. Da gibt's in der Apotheke aber von Linola einen leichten, atmungsaktiven Balsam, der zuverlässig vor Windscheuern schützt, ohne fett zu sein. :)

Re: Nackt Joggen?

BeitragVerfasst: Fr 26. Jan 2024, 06:46
von Nudehiker
"Art 2. (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich."

LG Nudehiker

Grundsätzlich: Es gibt die Pflicht aller Bürger zur Toleranz aus GG Art. 2 hinsichtlich Verhaltensweisen, die ggf. der Einzelne für unangemessen hält und das sich für mich daraus (GG Art. 2) ableitende Recht auf nackte Wanderungen in passendem Umfeld nehme ich sehr bewusst wahr. Auf eine solche Rechtsposition sollte man nicht ängstlich verzichten und diese ggf. freundlich erläutern.[/quote]

Re: Nackt Joggen?

BeitragVerfasst: Fr 26. Jan 2024, 06:59
von Nudehiker
Dies sehe ich ganz genauso.
Dazu bedarf es aber 1. einer neuen Offenheit, welche die Toleranz des Andersseins nicht moralisierend akzeptiert, den Naturzustand also als Basis verinnerlicht hat und 2. eine erneute Aufklärung und Entsexualisierung.

Die natürliche Nacktheit muss sichtbar und akzeptierbar sein.

Es bedarf auch hinsichtlich der Fkk eine (positive) Zeitenwende. An anderer Stelle im Forum wird die Neudefinition der Fkk versucht; persönlich halte ich den Nudismus als eingeführten und neutralen Begriff für geeignet, als Abkürzung ggf. Nkk (Nacktkörperkultur)

LG Nudehiker


CHICO hat geschrieben:@ Konrad R. .

Wird es nicht Zeit, die Idee der FKK aus der Zeit vor ca. 100 Jahren zu vergessen, die Ghettos der FKK-Vereine zu schließen und uns stark dafür zu machen, dass Nacktsein in der Öffentlichkeit in viel größerem Umfang als bisher, als naturgemäßes Verhalten darzustellen und aktiv zu praktizieren? Naturbewusstsein verankert sich immer mehr in unserem Lebensbereich – Thematik: Klima, Biodiversität usw. – und naturistischer Lebensart, also Wertschätzung der Naturgegebenheiten und entsprechendes Verhalten findet breite Zustimmung. Das kann auch zu einer ganz anderen Einschätzung der Nacktheit durch die Öffentlichkeit führen. Denn Nacktheit ist in hohem Maße – angemessene Umstände vorausgesetzt – naturgemäßes Verhalten.

Man muss es anpacken. Zitat – oft genutzt: Erich Kästner: „Es gibt nichts Gutes ausser man tut es“

Re: Nackt Joggen?

BeitragVerfasst: Fr 26. Jan 2024, 11:55
von Konrad R.
Nudehiker hat geschrieben:"Art 2. (1) Jeder hat das Recht auf die freie Entfaltung seiner Persönlichkeit, soweit er nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz verstößt. (2) Jeder hat das Recht auf Leben und körperliche Unversehrtheit. Die Freiheit der Person ist unverletzlich."

LG Nudehiker

Grundsätzlich: Es gibt die Pflicht aller Bürger zur Toleranz aus GG Art. 2 hinsichtlich Verhaltensweisen, die ggf. der Einzelne für unangemessen hält und das sich für mich daraus (GG Art. 2) ableitende Recht auf nackte Wanderungen in passendem Umfeld nehme ich sehr bewusst wahr. Auf eine solche Rechtsposition sollte man nicht ängstlich verzichten und diese ggf. freundlich erläutern.

Grundsätzlich: Das GG regelt die Beziehung zwischen den Bürgern und den Staatsorganen. Es handelt sich um Abwehrrechte des Einzelnen gegen staatliche Vorschriften und Verbote.
Man kann daraus nicht direkt Verpflichtungen irgendwelcher Art im Verhältnis der Bürger untereinander ableiten. Hierfür gelten die hier oft diskutierten bekannten Gesetze, die die Gerichte in Abwägung des jeweiligen Einzelfalles anwenden, und das oft auch zugunsten von Nacktwanderern u.a. Intolerante gibt es trotzdem und denen entgegenet man besser mit dem bestehen einschlägiger Gerichtsurteile und mit dem Vorleben von dem was CHICO schreibt.

CHICO hat geschrieben:@ Konrad R. .

Wird es nicht Zeit, die Idee der FKK aus der Zeit vor ca. 100 Jahren zu vergessen, die Ghettos der FKK-Vereine zu schließen und uns stark dafür zu machen, dass Nacktsein in der Öffentlichkeit in viel größerem Umfang als bisher, als naturgemäßes Verhalten darzustellen und aktiv zu praktizieren? .... Denn Nacktheit ist in hohem Maße – angemessene Umstände vorausgesetzt – naturgemäßes Verhalten.


Re: Nackt Joggen?

BeitragVerfasst: Fr 26. Jan 2024, 12:14
von CHICO
@ Konrad hat geschrieben:

denen entgegenet man besser mit dem bestehen einschlägiger Gerichtsurteile.“

Das taugt nur, wenn man höchstrichterliche Urteile verfügbar hat. Die gibt es aber nicht. Mit einem „positiven“ Urteil irgendeines Amtsgerichts kommt man nicht weiter. Der Hinweis auf Art. 2 – Grundgesetz ist immer das beste Argument. Daran kommt kein Gericht in Deutschland vorbei!

Re: Nackt Joggen?

BeitragVerfasst: Fr 26. Jan 2024, 12:23
von Konrad R.
Bedenke, dass es auch "negative" Urteile gibt und auch ein höchstrichterliches nur für die Umstände eines ganz konkreten Falles gelten könnte. Art.2 -GG ist kein Freibrief.

Re: Nackt Joggen?

BeitragVerfasst: Fr 26. Jan 2024, 12:29
von CHICO
Ich denke, ja und bedenke! An Art. 2 GG kommt niemand vorbei. Auch Gerichte nicht; es sei denn das Bundesverfassungsgericht.

Art. 2 ist für das, was den Inhalt ausmacht, immer ein Freibrief für jedermann, solange dieser Art. nicht geändert wird. Dafür gibt es keinen Anlass!

Re: Nackt Joggen?

BeitragVerfasst: Fr 26. Jan 2024, 12:32
von Konrad R.
Sorry, das GG ist und bleibt kein Freibrief
https://www.stuttgarter-zeitung.de/inha ... 38271.html

Re: Nackt Joggen?

BeitragVerfasst: Fr 26. Jan 2024, 12:33
von CHICO
@ Konrad

Bitte beachten: Artikel 2 GG sagt nicht, dass man überall nackt sein darf. Sie dürfen gerne hier einmal wieder den Art. 2 veröffentlichen.

Re: Nackt Joggen?

BeitragVerfasst: Fr 26. Jan 2024, 12:38
von riedfritz
An Art. 2 GG kommt niemand vorbei. Auch Gerichte nicht; es sei denn das Bundesverfassungsgericht.
Auch Gerichte nicht; auch nicht das Bundesverfassungsgericht! Ein relativ kurzer Gesetzestext bedarf aber immer einer Auslegung. Änderungen im Grundgesetz können nur vom Bundestag mit 2/3 Mehrheit beschlossen werden!