@Eule,
im Zusammenhang mit sexueller Verführung sind wir uns so weit einig.
Wobei ich selbst da nicht auf die Idee käme, meiner Tochter zu sagen, dass sie sich nicht verführen lassen darf. Sondern ich würde Ihr sagen, dass Sie sich gut überlegen soll, ob sie sich verführen lässt. Ich würde ihr also ganz klar die freie Entscheidung lassen, ob sie das tut. Sie muss mit den Folgen klar kommen, nicht ich.
Und das alles erklärt immer noch nicht, warum Du hier solche Beispiele wie mit den KZ-Mitläufern vorgetragen hast. Denn das war ganz klar im Bereich der Anstiftung anzusiedeln und hatte mit Verführung nichts zu tun. Und vom freiem Willen konnte bei z.B. einem KZ-Wärter ja auch nicht wirklich die Rede sein. Wenn die Alternative zur Arbeit im KZ ein Aufenthalt an der Ostfront ist ...