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FKK darf nicht Sterben aber ....

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Re: FKK darf nicht Sterben aber ....

Beitrag von NackteBohne » Fr 13. Jul 2018, 13:42

Auf eine gewisse Art, weil es praktisch jedem zusteht, der dort Anwesenden Gesellschaft mehr oder weniger kurzzeitig beizutreten.
Aber echte Öffentlichkeit ist es dennoch nicht, da die dort anwesende Personenanzahl zahlenmäßig sehr begrenzt ist und als Individuen wahrgenommen werden. Im Ggs. zu bspw. einer Fußgängerzone.

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Re: FKK darf nicht Sterben aber ....

Beitrag von NackteBohne » Fr 13. Jul 2018, 13:43

Ein Campingplatz ist auch eine Art Privatgelände - es gilt die Platz-/Hausordnung oder wie auch immer das bezeichnet wird

 
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Re: FKK darf nicht Sterben aber ....

Beitrag von Blood Moors » Fr 13. Jul 2018, 13:51

Campingliesel hat geschrieben:Ein Verein dagegen ist eher wie ein geschlossene Gesellschaft, wo nicht jeder einfach reinspazieren kann und nur den Eintritt bezahlt. Außerdem ist ein Vereinsgelände ja auch ein Privatgelände.

Ah, ja? Die meisten Campingplätze sind i. d. R. auch Privatgelände, die irgendeinem Betreiber gehören. Selbst wenn es sich um kommunale Plätze handelt, werden diese meistens in Form einer GmbH oder AöR betrieben.

Unser Saisonplatz in den NL wird z. B. rein privat betrieben. Das Tor ist stets verschlossen und einen Schlüssel bekommen nur die Campinggäste. Tagesgäste und Besucher müssen die Klingel benutzen.

 
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Re: FKK darf nicht Sterben aber ....

Beitrag von Campingliesel » Fr 13. Jul 2018, 14:04

NackteBohne hat geschrieben:Ein Campingplatz ist auch eine Art Privatgelände - es gilt die Platz-/Hausordnung oder wie auch immer das bezeichnet wird


Darum sagte ich ja: in gewisser Weise. Campingplätze sind aber meistens keine Privatgelände von einem Besitzer, sondern unterstehen auch der öffentlichen Ordnung. z.B. gehören alle Anlagen an den Fränkischen Seen, also Strände, Campingplätze, Kioske, Restaurants, sanitäre Anlagen, sportliche Anlagen zum Zweckverband Brombachsee bzw Altmühlsee.
Auch der Campingplatz am Schnackensee, der eigentlich nur ein Fischteich für den Angelsport ist, ist eine öffentliche Anlage mit einem Pächter, aber was darauf sein darf oder nicht, bestimmt das Ordnungsamt. Bekannte von mir wollten da ja mal einen Teil als FKK-Campingplatz einrichten lassen, wo wir auch schon 2x ein Chat-Treffen abgehalten haben, wohlweislich auch nackt waren, und den Pächter hätte das nicht gestört, weil der Campingplatz ja außer von den Anglern kaum genutzt wurde. Aber das Ordnungsamt verbot das dann.

 
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Re: FKK darf nicht Sterben aber ....

Beitrag von Nacktfrosch » Fr 13. Jul 2018, 14:34

Nein, das hat nichts mit der Allgemeinheit im Sinne des OWiG zu tun.

Beachtlich für die Erfüllung des § 118 OWiG ist der Begriff der Allgemeinheit. Hierfür kommt es nur auf die Beeinträchtigung einer unbestimmten, individuell nicht abgrenzbaren Personenmehrheit an.

Solange Nackte auf einem Privatgrundstück nicht von absolut Unbeteiligten (also von öffentlichem Grund) aus zu sehen sind, kann niemals der §118 OWiG angewandt werden. Dann gilt nur das Hausrecht, in dem Fall die Platzordnung des Betreibers bzw. den Bestimmungen des Eigentümers, der dem Pächter ja ein Nutzungsrecht vorschreiben kann. Anders ausgedrückt: Auf dem eigenen Grundstück kann ein Campingplatzbetreiber selber entscheiden, ob er FKK erlaubt oder nicht, sofern ein Sichtschutz gegen öffentliche Wege und Strassen vorhanden ist.

 
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Re: FKK darf nicht Sterben aber ....

Beitrag von Campingliesel » Fr 13. Jul 2018, 15:14

Blood Moors hat geschrieben:
Campingliesel hat geschrieben:Ein Verein dagegen ist eher wie ein geschlossene Gesellschaft, wo nicht jeder einfach reinspazieren kann und nur den Eintritt bezahlt. Außerdem ist ein Vereinsgelände ja auch ein Privatgelände.

Ah, ja? Die meisten Campingplätze sind i. d. R. auch Privatgelände, die irgendeinem Betreiber gehören. Selbst wenn es sich um kommunale Plätze handelt, werden diese meistens in Form einer GmbH oder AöR betrieben.

Unser Saisonplatz in den NL wird z. B. rein privat betrieben. Das Tor ist stets verschlossen und einen Schlüssel bekommen nur die Campinggäste. Tagesgäste und Besucher müssen die Klingel benutzen.


1. ist NL nicht Deutschland und
2. scheint dieser Platz den Status eines Vereins zu haben, wo das in Deutschland auch in der Regel so ist mit verschlossenem Tor und Klingel für Besucher.
Aber bei einem öffentlichen Campingplatz ist das nie so, sondern man meldet sich in der Rezeption an und zwar mit Ausweis, weil man ja kurzfristig dort wohnt. Es genügt da nicht, daß man wie in einem SChwimmbad nur Eintritt bezahlt.
Ob ein Campingplatz nun als Privatplatz oder als öffentlicher Platz gilt, kann man ja in der Campingplatzordnung nachschauen.

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Beitrag von holgi-w » Fr 13. Jul 2018, 15:30

Campingliesel hat geschrieben:(...) Aber bei einem öffentlichen Campingplatz ist das nie so, sondern man meldet sich in der Rezeption an und zwar mit Ausweis, weil man ja kurzfristig dort wohnt. (...)

Das liegt aber am Meldegesetz und hängt nicht davon ab, ob ein Campingplatz von einem e. V. oder z. B. einer GmbH betrieben wird.

 
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Re: FKK darf nicht Sterben aber ....

Beitrag von Campingliesel » Fr 13. Jul 2018, 15:35

Egal, ob der Betreiber nun ein Privatmensch ist, also eben wie eine Firma betrieben wird oder eine Stadt als kommunaler Betreiber gilt, ist ein Campingplatz jedenfalls öffentlicher als ein Verein. Man könnte auch sagen, eben so ein Mittelding.

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Re: FKK darf nicht Sterben aber ....

Beitrag von ostfriesenpaar » Fr 13. Jul 2018, 16:29

Aria hat geschrieben:Beim meinem Beitrag, NackteBohne, geht es vor allem um den unsäglichen Vergleich.

Wörtlich habe ich jedoch folgendes geschrieben:
"Nacktheit in der Öffentlichkeit ist nunmal nicht gesellschaftsfähig, genau so wenig wie rülpsen und pfurzen.
Egal, ob uns das jetzt passt oder nicht."

Das hat keinerlei Bezug zu dem, wie ich darüber denke. Weitere Beispiele zu Dingen, die nicht gesellschaftsfähig sind, so wie der Jogginganzug in der Oper, habe ich mir dieses mal gespart.

 

Re: FKK darf nicht Sterben aber ....

Beitrag von hajo » Fr 13. Jul 2018, 16:37

ostfriesenpaar hat geschrieben:Weitere Beispiele zu Dingen, die nicht gesellschaftsfähig sind, so wie der Jogginganzug in der Oper, habe ich mir dieses mal gespart.
Wobei ich schon nicht mehr so sicher wäre...
Ich hab zwar nie einen Jogginganzug in der Oper getragen - da nie besessen - , gehe aber ansonsten recht leger in dieselbe.
Also z. B. ohne Socken, gern offenes Hemd - ja nach Witterung, immer Sandalen (ich trage nichts anderes mehr).

In den letzten Jahren wurde ich deswegen weder angemacht noch rausgeworfen.

"Gesellschaftfähig" sind die Erscheinungen, die in der Gesellschaft auftauchen und schließlich häufiger werden.
Nicht die, die versteckt werden.

Ich erinnere mich gut, dass in den späten 1980er und frühen '90er Jahren hier in der Nachbarschaft der Vorsitzende eines"FKK"-Verein (der sich natürlich nicht so nennt!) Bürgermeister der Gemeinde war, in der Verein nach wie vor residiert.

Kein Feigling, keiner, der sich versteckte.

Das hat sich offensichtlich selbst bei den Anhängern der Nacktheit verändert...

Schade.

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