NackeDuDaDei hat geschrieben:Gerade in Ordnungswidrigkeitensachen ist über dem Amtsrichter nur der blaue Himmel.
Und da beugen und brechen sie das Recht gerne nach ihrem Gusto. Abhilfe ist nicht möglich, außer man ist über der Grenze für die Rechtsbeschwerde und das Obergericht mag den Amtsrichter nicht. Ist aber so selten wie eine Krähe, die einer anderen...
Und der Maßstab für Rechtsbeugung ist vom BGH so hoch gehängt worden, daß ihn gar niemand erfüllen kann.
Deine querulatorischen Ansichten sind erschreckend.
Ich habe viel mit Gerichten zu tun und ärgere mich auch regelmäßig über "falsche" Entscheidungen. Aber meistens geben sich die Richter Mühe, und viele bedauern es, wenn es in bestimmten Fällen keine Überprüfungsmöglichkeit gibt, da sie die Verantwortung dann alleine tragen.
Der Vorwurf der Rechtsbeugung zeugt nicht nur von Unkenntnis, sondern ist darüber hinaus auch ungeheuerlich.
Sorry, Eule, aber so einen Mist kann man nicht stehenlassen.