Zett hat geschrieben:Waldläufer hat geschrieben:Und was antworte ich auf die Frage: "Könnse sich mal ausweisen?"
Gibt es eigentlich die Pflicht, seinen Namen und Adresse zu nennen, wenn der andere z.B. das Bedürfnis verspürt, einen anzeigen zu wollen?
Nein, eine solche Verpflichtung gibt es nicht. Nur gegenüber Amtsträgern kann etwas anderes gelten. Weigert sich eine angesprochene Person (Beschuldigter, Zeuge o.ä.) seine Identität feststellen zu lassen oder sich auszuweisen, kann dies Verhalten als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. Praktische Bedeutung hat dies meines Erachtens nicht. Frage und Antwort sind hier auch off topic.
Egal zu welcher Zeit - wer abseits unterwegs ist und dennoch auf Ordnungshüter trifft, hat wirklich Pech oder doch schlecht gewählt. Viel zu unterbesetzt sind regelmäßig doch ländliche Polizeistationen, vor allem am Wochenende und zur Nachtzeit.
Da müsste ein Passant schon handgreiflich werden, um eine vermeintliche Festnahme bis zum Eintreffen der Ordnungshüter durchzusetzen.
Ich sorge mich persönlich auch mehr vor dem Zusammentreffen mit unerwünschten beruflichen Kontakten, als vor eventueller Ahndung meines Handelns als Ordnungswidrigkeit. Also weiche ich möglichst auf Tagesfreizeit aus. Ansonsten muss mir egal sein, welche Zeit die günstigste ist. Subjektiv günstig ist nämlich leider, wenn ich endlich frei und die Kinder vesorgt habe.
Egal. Hundehalter rennen sowieso immer und überall rum. Die sind immer vor mir da. Kümmern sich in der Mehrzahl nicht um die Leine und ich naivtreuer Depp mache mir reflektierte Gedanken über mein Handeln. Jederzeit.