Natürlich. Ein FKK-Bereich ist also kein gesetzesfreier Raum. Die Norm, von der in einem der vorhergehenden Posts "die Schreibe" ist, ist definiert durch die aktuellen Gesetze. Also: Auf einem FKK-Gelände schlägt man sich nicht gegenseitig die Köpfe ein. Diebstahl ist auch nicht erlaubt. Vergleichbares gilt für weitere Straftaten, die ich hier in ihrer ganzen Fülle nicht aufzählen kann. Ja, dazu gehört natürlich auch u.a. das gültige Sexualstrafrecht.Eule hat geschrieben:Das Wort "sittlich" bedeutet in Verbindung mit der FKK, sich so zu verhalten, wie man sich auch außerhalb der FKK verhält.
Was soll hier „Sittenwächter“ heißen. Wie soll man „Sitte“ messen - und (bei Verstößen dagegen) Ahndung ableiten. Letztendlich geschieht das durch die Gesetzgebung, die festlegt, was verboten und was – im Umkehrschluss – erlaubt ist. Gegen „Sitten-Wächter“ ist also nichts einzuwenden, wenn es „Gesetzes-Wächter“ sind.FKK Bader hat geschrieben:Am schlimmsten sind selbsternannte Sittenwächter, die es sich anmaßen ihre Mitmenschen zu bevormunden und meinen ihnen vorschreiben zu dürfen was sie zu tun und zu lassen haben.
Der Bundesgerichtshof (BGH) hat die vorhergehenden Verurteilungen wegen Verstoßes gegen das Uniformverbot nach § 3 Abs 1, § 28 Versammlungsgesetz (VersG) bzw. Beihilfen hierzu (Beschl. v. 29.04.2020, Az. 3 StR 547/19) letztinstanzlich für rechtskräftig erklärt. Die Sache ist somit schon lange erledigt. Einer Aufregung bedarf es also nicht. Nur Anhänger der streng rechtsradikale Szene halten die damaligen Vorfälle (verursacht von einer Hanvoll verwirrter Personen) noch hoch - entweder weil sie nicht lesen können/wollen oder weil es aus ihrer Sicht für die eigene Sache förderlich ist.FKK Bader hat geschrieben:Ein absolutes No Go, Warnwestenträger mit der Aufschrift "Scharia Polizei", als diese auftauchten war die Empörung entsprechend.
BOeinNackter hat geschrieben:Da wir keine ewigen göttlichen Gesetze, keine Herrscher von Gottes Gnaden .....
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