Ich möchte hier mal zwei Anmerkungen machen.
Punkt 1:
Sich auf Artikel 2 GG zu berufen wird nichts bringen. Denn Richter wägen hier ab zwischen zwei Interessen. Es wird hier mit dem Schamgefühl der Menschen argumentiert. Das Schamgefühl kann so ein starkes Gefühl sein, daß sich sogar Menschen das Leben nehmen. Und da man in den letzten Jahren der psychischen Gesundheit in der Gesellschaft größere Beachtung schenkt, wird die Unversehrtheit unbeteiligter Menschen immer schwerer wiegen.
Nein, wie schon BoeinNackter sagt, kann man nur über größere Akzeptanz in der Gesellschaft etwas erreichen.
Punkt 2:
FKK als Weltkulturerbe: Dass FKK heute nur noch als Nacktbaden verstanden wird, darin sehe ich kein Problem. Der Mensch wird ja nackt geboren. Sich zu bekleiden ist also eine kulturelle Leistung. Umgekehrt kann man den bewussten Verzicht auf Kleidung dann auch als eine Art Kultur bezeichnen. Kultur muß nicht immer etwas künstlerisches sein.