von Puistola » Sa 8. Apr 2017, 10:24
Ein "FKK-Gelände" ist eine umzäunte Zone, auf der Hausrecht gilt.
Es ist der Betreiber (Verein, Kommerz), der bestimmt, wie die
Kleiderordnung gehandhabt wird. Mit den Benutzern besteht
ein Vertrag, der einen Anspruch auf diese Kleiderordnung begründet.
Im öffentlichen Raum besteht kein Anspruch auf eine bestimmte
Kleidung oder Entkleidung der Mitmenschen. Da hilft auch keine
Vorschrift der Gemeinde, an dieser oder jener Strand sei
diesseits oder jenseits der "FKK"-Tafel.
Ausnahme hiervon mag eine Zone sein, in der ein Pächter
Strandkörbe oder Liegen/Sonnenschirme aufstellt oder andere
Dienstleistungen anbietet.
Statt Bekleidete "am FKK" zu bekämpfen, gehe man besser
in Zonen und Gebiete, in denen die Bekleideten glauben,
das Sagen zu haben und beanspruche sein Recht auf die
freie Wahl der Bekleidung.
Mindestens am Flutsaum entlang ist der Durchgang am
Strand ohne die Entrichtung von Kurtaxen, Strandgebühren
und ohne Beachtung von Kleidungsvorschriften nicht verboten.
Besser ist es allemal, die eigenen Rechte durchsetzen,
als Bekleideten widerrechtlich Verbote entgegenzuhalten.
Puistola