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Umfrage zur Toleranz gegenüber der Nacktheit/Sexualität

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Re: Umfrage zur Toleranz gegenüber der Nacktheit/Sexualität

Beitrag von Campingliesel » Mo 3. Jul 2017, 13:14

Shiva205 hat geschrieben:
Campingliesel hat geschrieben:Ob das nun die Umklammerung eines gewissen Körperteils mit der Hand oder sonst irgendwas ist, aber Sex ist nun mal Sex, wie auch immer. Oder was soll bei 5 oder 6 denn sonst gemeint sein?
Wenn ich mal ganz unbefangen nachdenke: Gibt es irgendeinen vernünftigen Grund, der verbieten könnte "ein gewisses Körperteil" in die Hand zu nehmen? Ich glaube, dass der pauschalisierende Sex-Begriff nichts taugt um darüber zu debattieren was angemessen ist und was nicht. Jede einzelne Art von "Handlung" müsste gesondert diskutiert werden - und auch jeder einzelne Kontext (z.B. die genaue Zusammensetzung des "Publikums", die räumliche Distanz, die persönliche Vertrautheit mit dem Leuten ...). Insofern kann diese Umfrage nur ein ganz grobes Bild von der Großzügigkeit oder Toleranz der Teilnehmer liefern. Trotzdem finde ich es ganz aufschlußreich hier mal ein paar Statements zu diesem Thema zu lesen - ganz ohne zu werten.


Es geht hier ausschließlilch darum:

5. Sexualität ist privat, aber für die Augen der Familie erlaubt

6. Sexualität darf öffentlich sein


also um für die Augen der Familie und öffentlich

Und das ist nunmal was anderes als wenn man das nur in der privaten Zweisamkeit tut. Ohne Publikum.

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Re: Umfrage zur Toleranz gegenüber der Nacktheit/Sexualität

Beitrag von Puistola » Mo 3. Jul 2017, 13:37

Ich fühe mal wieder die Optionen aus Beitrag #1 ein:

Grad der Toleranz gegenüber der Nacktheit/Sexualität:

1. Nacktheit ist privat und innerhalb der Familie verboten

2. Nacktheit ist privat, aber innerhalb der Familie erlaubt

3. Nacktheit darf öffentlich sein

4. Sexualität ist privat und nur für die Augen der Partner

5. Sexualität ist privat, aber für die Augen der Familie erlaubt

6. Sexualität darf öffentlich sein


Ich hatte mich natürlich zu 3. bekannt und damit von der Gesellschaft dazu
eine deutliche Änderung der Anstandsregeln und der 'Moral' eingefordert.
Eine Gesetzesänderung ist dafür nicht erforderlich.

Auch These 6, dass Sexualität öffentlich sein dürfe, hatte ich unterstützt.
Obwohl es im gesamten deutschen Sprachraum ähnliche StGB-§§ gibt
gegen das "Erregen öffentlichen Ärgernisses" durch sexuelle Handlungen,
bedarf das keiner Gesetzesänderung. Es reicht, wie oben, eine deutliche
Änderung der ohnehin nicht kodifizierten Anstandsregeln und der 'Moral':
Wenn Zwei, oder auch Drei aneinander Freude haben, tut das doch
niemandem weh. Ich setze bei den Handelnden dabei selbstredend ein
gewisses Augenmass für die jeweilige Situation voraus, ähnlich, wie wir
nackten Wanderer uns bemühen, Konflikte erst gar nicht entstehen zu lassen.
Erst wenn Personen versuchen, Aussenstehende in ihre sexuellen
Handlungen direkt (tatschen z. B) oder indirekt (etwa als Wixvorlage)
einzubeziehen, ist eine Grenze überschritten, für die das Gesetz durchaus
eine Handhabe bietet und auch bieten soll.

Der ganze Fragenkomplex betrifft also nicht nur uns Nackte oder jene,
die öffentlich sexuell handeln, sondern die gesamte Gesellschaft,
der Empörung und Sittenwächtertum innerhalb der liberalen Verfassung
gar nicht gut ansteht.

Eine Utopie wohl, aber dass es sich trotzdem lohnt, in diese Richtung zu
gehen, haben wir mit der weitgehenden Akzeptanz des nackten Wanderns
doch recht eindrücklich demonstrieren können.
Mit Augenmass eben.


Nochmal:
Mich dürstet in keiner Weise nach Sex vor Publikum, aber das Gesetz lässt
das zu, wenn damit kein Ärgernis erregt wird, bzw. niemand deswegen Anzeige
erstattet. Es liegt also an der Gesellschaft, sich weniger aufzuregen,
oder die Aufregung Wichtigerem zu widmen.


Puistola

 

Re: Umfrage zur Toleranz gegenüber der Nacktheit/Sexualität

Beitrag von hajo » Mo 3. Jul 2017, 15:40

Puistola hat geschrieben:Der ganze Fragenkomplex betrifft ... die gesamte Gesellschaft,
der Empörung und Sittenwächtertum innerhalb der liberalen Verfassung
gar nicht gut ansteht.
...
Es liegt also an der Gesellschaft, sich weniger aufzuregen,
oder die Aufregung Wichtigerem zu widmen.
Danke, lieber schweizer Nackter!
Wie so oft: Du hast die Sache mal wieder genau auf den Punkt gebracht!




Dazu vielleicht eine kleine, gerade geschehene Begebenheit:

Ich war gerade dabei, mein Fahrzeug urlaubsfertig zu machen.
Vorm Haus.
Wie immer: nackt.

Auf einmal eine weibliche Stimme hinter mir:
Unsere Nachbarin, etwa 70m entfernt wohnend. Mit ihr hatte ich vor ein paar Tagen noch telefoniert.

Sie begrüßte mich freundlich, wir redeten sicherlich so ca 10 bis 12 Minuten.

Ganz zum Schluss nickte sie mir zu und meinte: Das hätte meinem Vater sicher auch gefallen, so locker draußen zu sein.

Kurz: Sie ist 80 Jahre alt, was man ihr überhaupt nicht anmerkt und eine Freundin meiner Eltern gewesen. Wöchentlich besuchten sie gemeinsam die Sauna meiner Eltern.

Also: Von wegen, Ärgernis!

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Re: Umfrage zur Toleranz gegenüber der Nacktheit/Sexualität

Beitrag von Aria » Mo 3. Jul 2017, 17:43

Puistola hat geschrieben:Mich dürstet in keiner Weise nach Sex vor Publikum, aber das Gesetz lässt
das zu, wenn damit kein Ärgernis erregt wird, bzw. niemand deswegen Anzeige
erstattet. Es liegt also an der Gesellschaft, sich weniger aufzuregen,
oder die Aufregung Wichtigerem zu widmen.
Bin völlig deiner Meinung, Puistola. Wenn selbst der Gesetzgeber in diesem Punkt verhältnismäßig liberal denkt, verstehe ich die Aufregung in unseren Reihen nicht, zumal man erwarten könnte, dass wir FKK-ler, seit jeher wegen unseres Soseins argwöhnisch von der Mehrheitsgesellschaft betrachtet, toleranter wären gegenüber Andersdenkenden.

 
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Re: Umfrage zur Toleranz gegenüber der Nacktheit/Sexualität

Beitrag von Eule » Mo 3. Jul 2017, 22:42

Hier will ich mal wieder meine Haltung verkünden.
1.) Gegen Nacktheit in der Öffentlichkeit habe ich keine Bedenken.
2.) Die Sexualität gehört zum Intiumbereich des entsprechenden Paares und hat daher in der Öffentlichkeit nichts zu suchen.
3.) Puistola irrt, wenn er sagt:
..., aber das Gesetz lässt das zu, wenn damit kein Ärgernis erregt wird, bzw. niemand deswegen Anzeige erstattet.
, denn ich darf nicht nur den § 183a StGB sehen. Schaut euch auch den § 184 StGB mit all seinen Buchstaben genau an. Ich wäre mir da also nicht so sicher, wie Puistola sich hier äußert.

Wenn man sich den Ruf eines Menschen einhandeln will, der seine sexuellen Triebe nicht unter Kontrolle hat, der soll ruhig weiter für ein sexuelles Handeln in der Öffentlichkeit plädieren.

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Re: Umfrage zur Toleranz gegenüber der Nacktheit/Sexualität

Beitrag von Hans H. » Mo 3. Jul 2017, 23:11

Eule hat geschrieben:... ich darf nicht nur den § 183a StGB sehen. Schaut euch auch den § 184 StGB mit all seinen Buchstaben genau an. Ich wäre mir da also nicht so sicher, wie Puistola sich hier äußert.
Der § 184 StGB bezieht sich nur auf die Verbreitung pornographischer Schriften an Personen unter 18 J., sowie deren Herstellung mit der gezielten Absicht der Verbreitung entgegen den Ausführungen in diesem Paragraphen.

Allerdings ist der Verstoß gegen § 183a StGB in Deutschland ein Offizialdelikt, also eine Straftat, die die Staatsanwaltschaft auch ohne Vorlage eines Strafantrags allein aufgrund einer Anzeige des Vorfalls von Amts wegen verfolgen muss. Natürlich hat Puistola damit Recht, dass es das Gesetz zulässt, wenn kein Ärgernis erregt wird, denn die Möglichkeit des Erregens eines Ärgernisses ist ausdrückliche Voraussetzung in dem Paragraphen.

Wenn das nicht der Fall ist, wird niemand Anzeige erstatten und daher kein Staatsanwalt davon erfahren. Wenn aber jemand Anzeige erstattet (egal ob Privatperson oder Polizei), wird in der Regel davon ausgegangen, dass sich ein Beobachter in seinen Empfindungen ernstlich verletzt gefühlt hat (sonst hätte er nicht Anzeige erstattet, wird in der Regel angenommen). In dem Fall ist aber die Handlung bereits geeignet, ein Ärgernis zu erregen.
S. auch: https://www.anwalt.de/rechtstipps/erreg ... 48405.html

Somit ist einerseits vollkommen korrekt, wie es Puistola schrieb, aber andererseits die Gratwanderung sehr dünn zwischen der Seite, dass kein Ärgernis erregt wird und der anderen, dass ein Ärgernis erregt wird.

 

Re: Umfrage zur Toleranz gegenüber der Nacktheit/Sexualität

Beitrag von hajo » Di 4. Jul 2017, 02:55

Eule hat geschrieben:Hier will ich mal wieder meine Haltung verkünden.

Wenn man sich den Ruf eines Menschen einhandeln will, der seine sexuellen Triebe nicht unter Kontrolle hat, der soll ruhig weiter für ein sexuelles Handeln in der Öffentlichkeit plädieren.
Verkünden...

Nun denn.

Zu deinem Beitrag:
Wenn ich mir den "Ruf eines Menschen einhandeln will, der " seine körperlichen Reaktionen "nicht unter Kontrolle hat", dann soll ich "ruhig weiter für ein" Husten "in der Öffentlichkeit plädieren. "


Eine einfache Frage:
Was hat das Eintreten für Duldung von Aktionen, die mich nicht berühren, mir der Kontrolle MEINER Triebe zu tun?

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Re: Umfrage zur Toleranz gegenüber der Nacktheit/Sexualität

Beitrag von Shiva205 » Di 4. Jul 2017, 15:21

Eule hat geschrieben:Wenn man sich den Ruf eines Menschen einhandeln will, der seine sexuellen Triebe nicht unter Kontrolle hat, der soll ruhig weiter für ein sexuelles Handeln in der Öffentlichkeit plädieren.
hajo hat geschrieben:Was hat das Eintreten für Duldung von Aktionen, die mich nicht berühren, mir der Kontrolle MEINER Triebe zu tun?
Das hat natürlich nichts miteinander zu tun - aber der "Ruf" hat auch generell nichts mit dem zu tun, wie sich jemand tatsächlich verhält, wenn er etwas unkonventionell ist. Wenn wir frei sein wollen, müssen wir uns in erster Linie von der Angst befreien unseren guten "Ruf" zu verlieren. Man wird leicht in eine finstere Ecke gestellt, wenn man mal eine Bemerkung macht, die die Tabus Andererer berührt - aber dafür haben wir ja unsere Gesetze zur Freiheit der Meinungsäußerung. Die sollten wir auf jeden Fall in Anspruch nehmen und uns nicht in vorauseilendem Gehorsam einen Maulkorb aufsetzen.

 

Re: Umfrage zur Toleranz gegenüber der Nacktheit/Sexualität

Beitrag von hajo » Di 4. Jul 2017, 15:35

Shiva205 hat geschrieben:
Eule hat geschrieben:Wenn man sich den Ruf eines Menschen einhandeln will, der seine sexuellen Triebe nicht unter Kontrolle hat, der soll ruhig weiter für ein sexuelles Handeln in der Öffentlichkeit plädieren.
hajo hat geschrieben:Was hat das Eintreten für Duldung von Aktionen, die mich nicht berühren, mir der Kontrolle MEINER Triebe zu tun?
Das hat natürlich nichts miteinander zu tun - aber der "Ruf" hat auch generell nichts mit dem zu tun, wie sich jemand tatsächlich verhält, wenn er etwas unkonventionell ist.
Richtig.
"Ist der Ruf erst ruiniert, lebt's sich völlig ungeniert..."

Du hast mich jetzt auch darauf aufmerksam gemacht, wie sehr unsere Eule den Inhalt der Beiträge in ihrem (faktisch: seinem) Sinn auslegt:
Niemand hat hier "für ein sexuelles Handeln in der Öffentlichkeit plädier"t. Es ging - zumindest hab ich das mit meinem retardierten Verständnis so gelesen - darum, dergleichen einfach nicht in der Form wichtig zu nehmen, dass es reguliert werden muss.

Dazu auch:
Herbstwind hat geschrieben:Das Einfordern von Rücksichtnahme sollte aber nicht als Mittel zur Bekämpfung der Freiheit missbraucht werden. Wenn man weiß, wo gerne öffentlicher Sex praktiziert wird, muss man ja nicht extra dorthin gehen, um sich mal wieder so richtig aufregen zu können.


Dem ist wenig hinzuzufügen.

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Re: Umfrage zur Toleranz gegenüber der Nacktheit/Sexualität

Beitrag von Puistola » Di 4. Jul 2017, 20:01

Eule hat geschrieben:Wenn man sich den Ruf eines Menschen einhandeln will,
der seine sexuellen Triebe nicht unter Kontrolle hat,
der soll ruhig weiter für ein sexuelles Handeln in der Öffentlichkeit plädieren.


Eule, mir ist sowas von egal, welchen Ruf ich unter Deinesgleichen habe.
Hebe dich hinweg von mir!

___________________________________________________________
Was ganz Anderes:

Der Deutsche StGB-§ zur Erregung öffentlichen Ärgernisses lautet:
§ 183a
Erregung öffentlichen Ärgernisses

Wer öffentlich sexuelle Handlungen vornimmt und dadurch absichtlich oder
wissentlich ein Ärgernis erregt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr
oder mit Geldstrafe bestraft, wenn die Tat nicht in § 183 mit Strafe bedroht ist.


Ich hatte weiter oben behauptet, "Erregung öffentlichen Ärgernisses" sei
nur auf Antrag strafbar. Das ist offensichtlich nicht so. Wer aber irgendwo
abseits in einer Waldlichtung oder sonstwie und -wo diskret soch der Lust
hingibt, wird wohl nicht "absichtlich oder wissentlich" Ärgernis erregen.
Auch nicht in geschützten Dünen deutscher Inseln oder in Vogelschutzgebieten.
Da wäre lediglich das Bussgeld wegen Betreten eines Schutzgebietes fällig.

Puistola

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