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Re: Würden Schilder es den Wanderen einfacher machen?

BeitragVerfasst: Di 5. Sep 2017, 19:54
von Prediger
@Fritz
Da hast du Recht, mehr als ein Verweiß vom Bahnhof wäre auf Grund des Hausrechts nicht möglich gewesen. Ich bin mir aber nicht sicher ob sie auf Grund des erweiterten Auftrages nicht auch eine Anzeige zur Ordnungswiedrigkeit auslößen könnten. Was ja ein hessischer Polizist nicht tun würde. Das noch zur Ergänzung, bayrische Polizisten werden aktiv und fordern zur Unterlassung auf.

Re: Würden Schider es den Wanderen einfacher machen?

BeitragVerfasst: Mi 6. Sep 2017, 12:15
von PundV
Prediger hat geschrieben:
PundV hat geschrieben:
Prediger hat geschrieben:Das bedeuted praktisch, dass es immer Situationsabhängig ist. Nackt sein ist nicht verboten. Der Bürger hat aber das Recht vor dem unfreiwilligen Anblick von Genitalien geschützt zu werden. Der Bürger hat dann die Möglickeit zu entscheiden ob er von diesem Recht gebrauch macht oder nicht. Es ist, soweit mir bekannt nicht möglich, jemanden Anzuzeigen von dem man nur gehört hat, dass er nackt am Bahnhof stand. Man muss unmittelbar betroffen gewesen sein.


Wenn das stimmt, dann kann man in der Praxis nicht davon ausgehen, dass man ohne Probleme nackt durch die Fußgängerzone laufen kann.

Re: Würden Schider es den Wanderen einfacher machen?

BeitragVerfasst: Mi 6. Sep 2017, 20:05
von Prediger
Sehr wahrschinlich wirst du angewießen werden es zu lassen. Wenn du dem aber anstadslos folge leistest scheint in der Regel nichts weiter zu passieren. Stress gab es immer nur in den Erzählungen, wo der Betroffene angefangen hat rum zu diskutieren. Von daher könnte man es tatsächlich mal riskieren.

Re: Würden Schider es den Wanderen einfacher machen?

BeitragVerfasst: Mi 6. Sep 2017, 22:36
von Zett
Mowgli hat geschrieben:Ich habe soeben deinen Beitrag gemeldet.
Ich muß mir keinen vergleich mit Asylheim anzünden gefallen lassen.
Das ist eine schwere Anschuldigung und ich bitte um entschuldigung
mowgli
Ok, mit entsprechender Mühe kann man jeden Beitrag dahin verbiegen und missdeuten, dass man ihn beschimpfen muss. Ich habe überhauptniemanden beschuldigt und Vergleiche sind immer zulässig. Wenn jedoch jemand so tut, als könne er Vergleiche und Gleichsetzen nicht auseinanderhalten, nur um den anderen in schlechtes Licht zu rücken, lässt das Schlüsse auf denjenigen zu. Dass sich dann noch dazu immer einige Sympathisanten hier im Forum finden, die gern auf mich einschlagen, ist ja nun nichts neues.

Re: Würden Schider es den Wanderen einfacher machen?

BeitragVerfasst: Mi 6. Sep 2017, 23:07
von Zett
PundV hat geschrieben:Wenn das stimmt, dann kann man in der Praxis nicht davon ausgehen, dass man ohne Probleme nackt durch die Fußgängerzone laufen kann.
Grober Unfug war bis zur Strafrechtsreform 1975 ein Straftatsparagraph, der dann - mit anderem Wortlaut aber ziemlich gleichen Inhalt - in den Ordnungswidrigkeitsparagraphen 118 umgewandelt wurde. Wird ein hinzugezogener Polizeibeamter es als groben Unfug sehen, wird er Wege einleiten, um ein Bußgeld zu verlangen. Hat er Humor und einen guten Tag, kann das auch viel besser enden. Kommen ganz dumme Umstände zusammen - z.B. einige meinen, dich am Geschlecht spielen gesehen zu haben-, wird's richtig böse: Dann wird es wohl eine Straftat »Exhibitionistische Handlung«, mit Geldstrafe oder auch bis maximal 1 Jahr Gefängnis.

Also, auch wer das Risiko liebt, sollte vielleicht trotzdem mal über die möglichen Folgen nachdenken.

Re:

BeitragVerfasst: Do 7. Sep 2017, 19:37
von Phragmites
riedfritz hat geschrieben:Das Hausrecht wird immer durch übergeordnetes Recht aufgehoben. Was nicht durch bestehende Gesetze geahndet werden kann, kann über das Hausrecht auch nicht bestraft werden

Im Gegenteil, z.B.: kann Alkoholkonsum an sich nicht durch bestehende Gesetze geahndet werden. Die Deutsche Bahn kann aber mittels ihres Hausrechts in dessem Geltungsbereich Alkoholkonsum verbieten und Verstösse verfolgen und bestrafen (lassen)

ps: wenigstens in den Überschriften wäre eine Tippfehlerkontrolle gut

Re: Würden Schider es den Wanderen einfacher machen?

BeitragVerfasst: Do 7. Sep 2017, 19:53
von riedfritz
Im Gegenteil, z.B.: kann Alkoholkonsum an sich nicht durch bestehende Gesetze geahndet werden. Die Deutsche Bahn kann aber mittels ihres Hausrechts in dessem Geltungsbereich Alkoholkonsum verbieten und Verstösse verfolgen und bestrafen (lassen)
Hier wird nicht der "Alkoholkonsum" bestraft, der Konsument kann höchstens des Platzes verwiesen werden. Für eine Bestrafung müssen andere Tatbestände vorliegen.
Man sollte schon präzise formulieren und nicht alles in einen Topf werfen.

Viele Grüße,

Fritz

Re:

BeitragVerfasst: Do 7. Sep 2017, 21:38
von Phragmites
riedfritz hat geschrieben:Hier wird nicht der "Alkoholkonsum" bestraft, der Konsument kann höchstens des Platzes verwiesen werden. Für eine Bestrafung müssen andere Tatbestände vorliegen.
Man sollte schon präzise formulieren und nicht alles in einen Topf werfen.

der Hausrechtsinhaber kann keinen Platzverweis erteilen, er kann ein Hausverbot aussprechen, dieses ist als Bestrafung zu sehen.
zu einem vorher dargelegten Fall: die Hausordnung der Deutschen Bahn verbietet das Belästigen von Anderen, die Frage ist, wird das durch Nacktsein verwirklicht ?

Re: Würden Schilder es den Wanderen einfacher machen?

BeitragVerfasst: Fr 8. Sep 2017, 13:13
von Prediger
@FKK-Igel
Entschuldige, mir ist es bis eben nicht aufgefallen, dass da das l fehlt. Ich hab es gemeldet, vieleicht kann es korrigiert werden.

Re: Würden Schider es den Wanderen einfacher machen?

BeitragVerfasst: Fr 8. Sep 2017, 15:24
von riedfritz
@FKK-Igel
Entschuldige, mir ist es bis eben nicht aufgefallen, dass da das l fehlt. Ich hab es gemeldet, vieleicht kann es korrigiert werden.

Wenn Horst dann gerade dabei ist, sollte er einen weiteren "Buchstaben kaufen" nämlich ein "r" und es an der richtigen Stelle bei Wanderen einsetzen.

Viele Grüße,

Fritz