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Dokumente des gesellschaftlichen Wandels

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Re: Dokumente des gesellschaftlichen Wandels

Beitrag von Eule » Fr 29. Jul 2016, 16:49

@ Liberté
Leider bringt Aria zwar einige Belege, aber keine Erklärung für diese Entwicklung, sie kennt als Schuldige nur die jüdisch-christliche Kultur, will aber nicht wahrhaben, dass gerade auch die Zuwanderer aus dem ach so aufgeklärten islamischen Kulturkreis dazu beitragen, direkt über ihre Weltanschauung und indirekt über die in ihrem Namen begangenen Straftaten (s.anderes Thema).
Dein Hinweis auf den "ach so aufgeklärten islamischen Kulturkreis" zeigt, dass du hier einer bestimmten Propaganda aufgesessen bist. Der Islam kennt die Aufklärung nicht, wie dieses die christliche Religionsgemeinschaften kennen. Das Judentum kennt zwar meines Wissens nach auch keine bestimmte Epoche, die man als Aufklärung bezeichnen kann. Es ist dort ein seit jahrtausenden laufender ständiger Prozess.

@ Aria
Ich habe gesagt, dass auf Perioden relativer Freiheit, immer Zeiten folgen, in denen die Zügel wieder angezogen werden. Diese Wellenbewegungen geschehen global auf der ganzen westlichen Welt, daher haben lokale Vorgänge wie die jüngste Immigration aus den islamisch geprägten Ländern nach Europa kaum Einfluss.
Mit dieser Aussage gehe ich einig mit dir. Nur fallen wir nicht auf den vormaligen Zustand komplett zurück.
Und die jüdisch-christliche Kultur hat natürlich Einfluss auf diese Entwicklungen, weil sie in der westlichen Welt bestimmend war und ist.
Nicht nur. Ohne direkten Kontakt zum Islam wäre die Aufklärung in Europa nicht möglich gewesen. Es spielen also diese drei sog. Buchreligionen gemeinsam eine Rolle.

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Re: Dokumente des gesellschaftlichen Wandels

Beitrag von Aria » So 21. Aug 2016, 20:44

Dank Hans H. habe ich heute 2 Artikel lesen können, die „meine“ Theorie vom driften der Gesellschaft von einer relativ permissiven zu einer immer mehr kontrollierenden Form bestätigen. In beiden Artikeln (Nackte Geschmacklosigkeiten im öffentlichen Raum) und Oberkörper bitte nicht frei! wird gegen zu viel nackte Haut im Sommer gegeifert – Zitat aus dem ersten Artikel:

So sieht man sie allenthalben: tätowierte Berserker mit perlmutternen Krallen an schmutzigen Zehen und gepiercten Brustwarzen auf dem Berliner Ernst-Reuter-Platz, verblühte Fünfzigjährige mit welken Leibern und stattlichen Proportionen im Tiergarten, Frauen, die auf der Wiese am einstmals vornehmen Victoria-Luise-Platz ihre Schwangerschaft wie eine ausgepackte Waschmaschine vor sich hertragen, dann und wann von einem männlichen Exemplar der Achtundsechzigergeneration betrachtet.

Und aus dem zweiten Artikel:

Was ist es nur mit den Männern und dem Sommer, das sie sich vergessen lässt? Sich und ihre ungepflegten Fußnägel, die bleichen Beine in den kurzen Hosen und eben die Plauze, die sie schamlos jedem präsentieren, der sie nicht sehen möchte. Lange dachte ich, es liege an mir, aufgewachsen in einer Familie der Langhosenträger. Großvater, Vater, beide Brüder, mein Freund beendeten das Tragen kurzer Hosen mit dem Eintritt in die Pubertät. Zugegeben, sie tragen Sandalen (ohne Socken!) und Flipflops, aber eben auch immer ein Hemd. Vielleicht hat es sich mir deswegen eingebrannt: Nackte Männerbeine und vor allem -bäuche gehören ins Schwimmbad oder ans Meer, nicht auf die Straße.

Beide sehen in diesen Dingen beinahe den Untergang der Zivilisation – und stehen damit fast auf der gleichen Wellenlänge wie unser Zett, der das der Pornografie zuschreibt. Und beide hätten das vor 20 oder 20 Jahren nicht schreiben bzw. veröffentlichen können, jetzt aber ernten sie Zustimmung von all jenen Kreisen, die sich in den 70er Jahren nicht trauten, laut gegen den damaligen Zeitgeist zu opponieren. Aber der Zeitgeist ist jetzt ein anderer – er heißt: Restauration.

Sie wollen, dass Frauen ihre Schwangerschaft wieder kaschieren, Männer immer lange Hose und Hemden tragen, und wenn schon nackte Haut gezeigt werden soll, dann bitte nur solche von schönen Körpern. Das hatten wir schon mal, nicht? Ich meine die Zeiten, als die Behinderten, weil nicht vorzeigbar, hinter den Mauern versteckt wurden. Etc.

 

Re: Dokumente des gesellschaftlichen Wandels

Beitrag von guenni » So 21. Aug 2016, 22:07

@aria,
diese kruden ansichten halten sicher sehr viele (frauen) davon ab, sich in der öffentlichkeit zu entblößen. sie sind aber nicht religiösen ursprungs.

 
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Re: Dokumente des gesellschaftlichen Wandels

Beitrag von Eule » Mo 22. Aug 2016, 00:20

@ Aria
Der von dir hier eingebrachte Artikel kann nicht stellvertretend für unsere gesellschaftliche Entwicklung angesehen werden. Er stammt sicherlich aus einer rückwärtsgewandten und erzkonservativen Feder.

Es sollte mich nicht wundern, wenn aus dieser Feder die Forderung kommen würde, dass die Frauen bitte wieder nur Röcke und Kleider tragen dürften, denn Hosen seinen Kleidungsstücke der Männer. Und stelle dir bitte vor, ich könnte diese Forderung sogar mit einem Bibelzitat belegen, muss dann jedoch die Kernaussage dieser Bibelstelle massiv missachten.

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Re: Dokumente des gesellschaftlichen Wandels

Beitrag von Aria » Di 30. Aug 2016, 16:02

Eule hat geschrieben:@ Aria
Der von dir hier eingebrachte Artikel kann nicht stellvertretend für unsere gesellschaftliche Entwicklung angesehen werden. Er stammt sicherlich aus einer rückwärtsgewandten und erzkonservativen Feder.
Aus erzkonservativen Feder stammt das? Hm, für den Artikel aus der Welt, die zweifellos eine konservative Zeitung ist, mag das stimmen, aber den Tagesspiegel schätze ich ein wenig anders ein.

Wie dem auch sei, hier zwei weitere kleine Indizien, dass sich der Zeitgeist wieder in eine Zeit bewegt, in der die Dinge nicht beim Namen genannt, sondern nur verhüllend benannt wurden:

1. Zitat aus der Zeitschrift Die Zeit von gestern:
„In dem Entwurf, der dem "Bild"-Bericht zufolge am Mittwoch vom Kabinett verabschiedet werden soll, heißt es wörtlich: "Die Mutter des Kindes ist verpflichtet, dem Dritten, der dem Kind als Vater Unterhalt gewährt, auf Verlangen Auskunft darüber zu erteilen, wer ihr während der Empfängniszeit beigewohnt hat."
Beiwohnen, allein diesen Begriff muss man sich auf der Zunge zergehen lassen, stammt er doch aus dem 19. Jahrhundert und feiert nun ganz offiziell seine Wiedergeburt: In einer Gesetzesvorlage!

Muss man sich jetzt fragen, ob der Kranzgeldparagraph, der einst ebenfalls diesen Begriff für Geschlechtsverkehr benutzte, auch wieder eingeführt wird?


2. Seit einiger Zeit wird das Wort „barrierefrei“ statt „behindertengerecht“ gebraucht. Schämt man sie wieder der Behinderten wie früher, dass man das Wort nicht einmal mehr benutzen/aussprechen mag?

 
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Re: Dokumente des gesellschaftlichen Wandels

Beitrag von Tim007 » Di 30. Aug 2016, 18:59

"beiwohnen" ist unter Juristen geläufig.

Du kannst ja eine Eingabe machen.
streiche "beiwohnen"
setze: "poppen"

 

Re: Dokumente des gesellschaftlichen Wandels

Beitrag von hajo » Di 30. Aug 2016, 19:17

Daumen hoch!
:cry: Naja, man kann wohl alles ins Lächerliche ziehen. Bisweilen ist da womöglich eine Art Zwang...
Vielleicht eine Christeneigenschaft?
Zumindest umgeht man, hier speziell DU, "Tim", damit eine ernsthafte Diskussion.

Zum Thema:
Hierzu lässt sich auf der Seite des Bundesinnenministeriums nachlesen:
Heiko Maas hat geschrieben:„Wir wollen für mehr Rechtssicherheit beim Scheinvaterregress sorgen. Das beruht auch auf einer Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts.

Wir regeln klar einen gesetzlichen Auskunftsanspruch des Scheinvaters gegen die Mutter auf Benennung des mutmaßlichen leiblichen Vaters. Soweit dies zur Durchsetzung des Regressanspruchs des Scheinvaters gegen den Vater des Kindes erforderlich ist, soll eine gesetzliche Verpflichtung der Mutter zur Erteilung der Auskunft bestehen. Nur wenn schwerwiegende Gründe gegen eine solche Pflicht zur Benennung des leiblichen Vaters sprechen, soll die Mutter auch das Recht haben, diesen zu verschweigen.

Zudem soll geregelt werden, dass der Scheinvater Erfüllung des Regressanspruchs nur für einen bestimmten Zeitraum in der Vergangenheit von dem Vater des Kindes verlangen kann. Derzeit gibt es keine zeitliche Einschränkung der Geltendmachung des Regressanspruchs. In Fällen, in denen die Anfechtung der Vaterschaft sehr spät betrieben wurde, kann dies zu einer unangemessenen finanziellen Rückabwicklung des Familienlebens über viele Jahre führen. Dabei bleibt unberücksichtigt, dass in der Regel die Abstammung des Kindes zunächst nicht hinterfragt und dieses Familienleben tatsächlich gelebt werden konnte.

Bis zu dem Zeitpunkt der ersten Zweifel an der Vaterschaft, handelte es sich aus Sicht des Scheinvaters typischerweise um ein gewöhnliches Familienleben. Das soll unterhaltsrechtlich nicht rückabgewickelt werden. Sollten sich diese Zweifel erhärten, ist es dem Scheinvater zuzumuten innerhalb von zwei Jahren die Vaterschaft anzufechten.“

Da ist von niemandem die Rede, der "beiwohnt".
Auch nächtens nicht ("beischläft").

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Re: Dokumente des gesellschaftlichen Wandels

Beitrag von Aria » Di 30. Aug 2016, 21:14

Tim007 hat geschrieben:"beiwohnen" ist unter Juristen geläufig.
Ja, bei Gesetzen aus der Zeit vor 1968 – ich habe extra Kranzgeldgesetz als Beispiel genannt –, aber dass jetzt dieser Begriff wieder auftaucht, ist schon seltsam, schließlich wurde er für neue Gesetze schon lange nicht mehr verwendet. Und nur darum geht es in meinem Beitrag.

Tim007 hat geschrieben:Du kannst ja eine Eingabe machen.
streiche "beiwohnen"
setze: "poppen"
hajo hat dir darauf schon die richtige Antwort gegeben: Man kann alles ins Lächerliche ziehen, um einer ernsthaften Diskussion zu entgehen.


hajo hat geschrieben:Zum Thema:
Hierzu lässt sich auf der Seite des Bundesinnenministeriums nachlesen:
Heiko Maas hat geschrieben:„Wir wollen …“
Da ist von niemandem die Rede, der "beiwohnt".
Auch nächtens nicht ("beischläft").
Stimmt. Aber das ist nur Kommentar eines Ministers zum geplanten Gesetz, nicht der Gesetzesentwurf selbst, von dem Die Zeit, aus der ich zitierte, schrieb.

 
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Re: Dokumente des gesellschaftlichen Wandels

Beitrag von Eule » Di 30. Aug 2016, 22:39

@ Aria
Der Begriff des Beiwohnens ist im offiziellen Sprachgebrauch der Juristen immer geblieben. Wie Tim schon sagte, es ist der übliche und kein wieder neu aufgegriffener alter Begriff.

Der sog. "Kranzparagraph" beschreibt etwas völlig anderes und ich denke, auch du wirst es nicht mehr erleben, dass dieser Begriff in der deutschen Rechtssprache wieder Einzug hält.

@ hajo
Bisweilen ist da womöglich eine Art Zwang...
Vielleicht eine Christeneigenschaft?
Dieses Argument von dir verstehe ich nicht. :roll:

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Re: Dokumente des gesellschaftlichen Wandels

Beitrag von Bummler » Mi 31. Aug 2016, 09:38

hajo hat geschrieben: :cry: Naja, man kann wohl alles ins Lächerliche ziehen. Bisweilen ist da womöglich eine Art Zwang...
Vielleicht eine Christeneigenschaft?


Das glaube ich nicht, weil ICH bin Atheist...

Gesetztentwurf hat geschrieben:"Die Mutter des Kindes ist verpflichtet, dem Dritten, der dem Kind als Vater Unterhalt gewährt, auf Verlangen Auskunft darüber zu erteilen, wer ihr während der Empfängniszeit beigewohnt hat."


Nun, wenn ich alles zusammen nehme, was ich so weiß, dann könnten das ja auch etliche Menschen beiderlei Geschlechts gewesen sein, die da so "beigewohnt" haben. Und der eigentliche Vater des "Kuckuckskindes" müsste ja theoretisch nicht mal "beigewohnt" haben.
Warum also die Verklausulierung?

Aber anscheinend geht es ja auch gar nicht um die Vaterschaft, sondern um die Unterhaltszahlungen. Insofern finde ich es schon ungehörig, wenn die Mutter nicht den richtigen Vater angibt und zwar sofort, also gleich. Insofern müsste, nach meinem Verständnis, die Mutter auch finanziell eingebunden werden, wenn sie da geschwindelt hat. Das sollte man in dem Gesetz auch berücksichtigen, falls es nicht schon drinne steht.

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