Ja, ich meine Medienrat der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien, aber auch die KJM (Kommission für Jugendmedienschutz) - Zitat aus Wikipedia:guenni hat geschrieben:meinst du wieder den bayerischen medienrat?Aria hat geschrieben:...denn diese Kirche gebietet über 1,2 Milliarden Menschen, in Deutschland über 25 Millionen. Es werden zwar immer weniger, die sich daran halten, aber wie bereits gezeigt, hat sie immer noch gewaltigen Einfluss auf die Medien, und damit auf das gesellschaftliche Leben hierzulande.
Vorsitzender der KJM ist Siegfried Schneider, der zugleich Präsident der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) ist. Im Oktober 2003 wurde die KJM-Stabsstelle eingerichtet, die beim Vorsitzenden in der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) in München angesiedelt ist. Die Stabsstelle ist zuständig für inhaltliche Fragen, die Grundsatzangelegenheiten und die Öffentlichkeitsarbeit der KJM. Ende 2003 nahm die KJM-Geschäftsstelle in Erfurt ihre Arbeit auf. Sie ist für organisatorische und koordinierende Aufgaben zuständig.
Die KJM wurde am 1. April 2003 gegründet. Ihr gehören 12 Mitglieder an (sechs Direktoren der Landesmedienanstalten, vier von den für Jugendschutz zuständigen obersten Landesjugendbehörden und zwei von der für den Jugendschutz zuständigen obersten Bundesbehörde benannte Sachverständige).
Der Jugendmedienschutz-Staatsvertrag folgt dem Prinzip der regulierten Selbstregulierung. Ziel ist, die Eigenverantwortung der Rundfunk- und Internetanbieter zu stärken und die Möglichkeiten der Vorabkontrolle zu verbessern.
Vorabkontrolle ist Vorzensur und damit m.E. verfassungswidrig.
Die BPjM (Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien) ist m.E. genauso verfassungswidrig, wie die verschiedenen „Freiwilligen“ Selbstkontrollen (Film, Fernsehen, Multimedien), denn ein Film, der nicht der Freiwilligen Selbstkontrolle zur Prüfung vorgelegt wurde, kommt nicht in die Kinos. Auch das ist eine Vorzensur, die laut Verfassung in diesem Staat nicht existieren darf.